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23. February 2007, 20:31   #1
Ben-99
Ungültige E-Mail Angabe
 
Registriert seit: June 2003
Beiträge: 5.899
Inzest künftig erlaubt?

... darüber streiten derzeit die Politiker. Die CDU/CSU möchte natürlich mit allen Mitteln den schaurigen "Blutschande"-Paragraphen aus dem vorigen Jahrhundert beibehalten. Schlimm genug, so denken die Konservativen wohl insgeheim, daß bereits "Ehebruch" und "Kuppelei" nicht mehr verboten sind und man sogar die schlimmen Schwulen und Lesben nicht mehr vor Gericht zerren kann. Dabei ist inzwischen in nicht wenigen europäischen Ländern auch der Beischlaf zwischen Geschwister längst erlaubt.

Vorgeschoben wird immer das Argument, daß die Chance größer sei, behinderte Kinder zu zeugen. Doch das wird maßlos übertrieben, wie ich auch erst vor kurzem erfahren habe. Bis dahin hatte auch ich immer geglaubt, daß das Verbot eben wegen dieser vermeintlich hohen Gefahr von Mißbildungen nötig sei.

Hier die Argumente von zwei Politikern, denen ich zustimme:

Zitat:
Dieter Wiefelspütz, Rechtsexperte der SPD, indes unterstützt eine Diskussion über das Thema: Der Inzest-Paragraph entspreche einem jahrhundertealten Sittengesetz. "Ob man Menschen, die dagegen verstoßen hinter Gitter bringen muss - daran habe ich erhebliche Zweifel." Inzest verstoße gegen Moralvorstellungen. "Aber dass er kriminell ist, kann ich nicht sehen", so Wiefelspütz.

Ähnlich äußert sich Wolfgang Neskovic, rechtspolitischer Sprecher der Linkspartei im Bundestag. Es gebe keine rationalen Gründe, die für ein Verbot sprächen. Der Paragraph sei Ausdruck überkommener Moralvorstellungen, denen nicht mit Mitteln des Strafrechts begegnet werden sollte. Neskovic fühlt sich durch den Inzest-Paragraphen gar daran erinnert, dass Ehebruch und Kuppelei in Deutschland einst unter Strafe standen. "Genauso ist der Paragraph 173 ein Überbleibsel des Sexualstrafrechts aus dem vergangenen Jahrhundert."

Schließlich sei auch die Gefahr groß, dass Kinder, die von Frauen über 40 zur Welt gebracht werden, behindert seien. "Es kommt ja auch niemand auf die Idee, das Kinderkriegen über 40 mit dieser Argumentation unter Strafe zu stellen", so Neskovic.

Streit über Geschwisterliebe: Inzest-Streit entzweit deutsche Politik
Ich selbst habe keine Geschwister, könnte mir aber kaum vorstellen, mich sexuell zu einem Bruder oder einer Schwester hingezogen zu fühlen. Wie das bei anderen Menschen ist, geht mich aber nichts an. Und wenn ein Geschwister-Paar miteinander glücklich ist, dann soll man es nicht an den Pranger stellen und schon gar nicht ins Gefängnis stecken, als könnte Liebe etwas Kriminelles sein.

Alles natürlich unter der Voraussetzung, daß es auch wirklich stimmt, daß die Gefahr für die Gesundheit der Kinder lange Zeit bewußt viel zu übertrieben dargestellt wurde.

Gruß Ben
 
23. February 2007, 21:15   #2
Sacki
Dummschwätzer
 
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Registriert seit: February 2005
Beiträge: 3.365
Bei aller Toleranz gegenüber den verschiedenen sexuellen Gepflogenheiten anderer Menschen, bin ich da allerdings völlig anderer Meinung.
Man muß nicht immer rebellieren, wenn etwas unter Strafe gestellt wird, wenn es den freien Willen eines Menschen begrenzt oder gar verbietet.

Das Problem ist nicht der Beischlaf zwischen Verwandten 1. Grades, sondern die Erbschädigungen auf mögliche Nachkommen.

Mediziner und Biologen sind sich in dieser Frage hingegen recht uneinig, wie sich die genetische Veränderung im Laufe weiterer Generationen auf eventuelle Nachkommen bemerkbar macht.
In der Tierwelt zumindest, wo Inzucht häufiger vorkommt, wird man körperliche Missbildungen seltener beobachten, als man eigentlich annimmt.
Erbanlagen bestimmen aber auch die geistigen Eigenschaften. Während geistige Missbildungen bei Tieren nicht "meßbar" oder kaum wahrnehmbar sind, merkt man bei uns Menschen derartiges sofort.
Und da die Natur ihre eigenen Gesetze hat, werden "beschädigte" Gene oftmals erst einige Generationen später merkbar.
Der Sinn der Fortpflanzung ist es ja, verschiedene Gene miteinander zu vermischen, was bei Verwandten 1. Grades mit Sicherheit nicht geschieht.

Eine schwierige Situation wie ich meine, denn in die sexuellen Freiheiten eines Menschen sollte man keinesfalls durch Gesetze eingreifen, da es m.E. eines der bedeutendsten Grundrechte überhaupt ist.
Andererseits kann man dann auch nicht durch Gesetz verhindern, daß z.B. Geschwister Kinder in die Welt setzen. Wie sollte das auch gehen ? Zwangsabtreibung ? Unvorstellbar.

Bleibt abzuwarten, was die Kirche zu diesem Thema sagt.
Geht es nämlich nach der Bibel, dann sind wir theoretisch alle Nachkommen einer Inzucht, denn die Kinder von Adam und Eva....

Auch der Tierwelt geht es nicht anders, schließlich hatte ja Noah auf seiner Arche auch nur jeweils ein männliches und weibliche Tierpaar.
 
23. February 2007, 21:48   #3
jupp11
 
Registriert seit: January 2002
Beiträge: 4.013
...ausserdem würde der Landbesitz von Bauern nicht mehr so zersplittert durch Erbschaften.....

also Vorteile über Vorteile son Inzest


tschao

jupp11
 
24. February 2007, 12:50   #4
Ogino
 
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Registriert seit: January 2001
Beiträge: 1.996
Zitat:
Bei aller Toleranz gegenüber den verschiedenen sexuellen Gepflogenheiten anderer Menschen, bin ich da allerdings völlig anderer Meinung.
Ja was denn nun ?
Widerspricht sich das nicht mit dem hier:?
Zitat:
denn in die sexuellen Freiheiten eines Menschen sollte man keinesfalls durch Gesetze eingreifen, da es m.E. eines der bedeutendsten Grundrechte überhaupt ist.
Bekommen Schwester und Bruder ein Kind, dann ist der Vater gleichzeitig Onkel die Mutter gleichzeitig Tante.

Das Schwule und Lesben heiraten und sogar Kinder adoptieren dürfen, finde ich völlig ok.
Irgendwo müssen Grenzen gesetzt werden, und dazu gehört meiner Meinung nach auf jeden Fall auch Inzest.

Aber in einem Land, in dem Erwachsenen und mündigen Bürgern, ausser den Abgeordneten in ihrem Parlament, das Rauchen verboten wird, andererseits aber Alkohol gesellschaftsfähig ist, will man Gesetze aufheben, die Inzest verbieten.

Vater pimpert die volljährige Tochter, Mutter den volljährigen Sohn und die Geschwister treiben es untereinander...
Aber wenn sie danach Auto fahren und eine Zigarette rauchen, zahlen sie ein Bussgeld.

Nebenbei muss man ja dann auch fast das gesamte BGB überarbeiten, was die Verwandtschaftsverhältnisse betrifft.
 
24. February 2007, 14:56   #5
Sacki
Dummschwätzer
 
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Registriert seit: February 2005
Beiträge: 3.365
Die meisten Erbkrankheiten werden rezessiv vererbt (und solche Anlagen trägt jeder in sich). Diese Anlagen kommen aber nicht zum Tragen, wenn im dominant-rezessiven Erbgang diese Anlage nicht vorliegt.
Die Wahrscheinlichkeit der gleichen Veranlagung - und damit der Manifestation der Krankheit - ist also sehr viel geringer wenn sich "fremde" Gene mischen, als bei Menschen die schon gleiche/ähnliche Erbanlagen in sich tragen und untereinander weitergeben.

In der Natur sind bisweilen Strategien zur Inzestvermeidung zu finden. Bei Pflanzen sind das etwa Blüten, die erst nur Pollen produzieren und danach zur Bestäubung geeignet sind oder umgekehrt. Bei Tieren und Menschen ist es der Geruchssinn, der genetisch nahe Verwandte in einer Weise riechen lässt, die keine sexuellen Gefühle aufkommen lassen soll und folglich Sex zwischen nahen Verwandten vermeiden hilft. Kinder, die bis zum sechsten Lebensjahr gemeinsam aufwachsen, entwickeln eine instinktive Inzesthemmung, und auch wenn sie nicht verwandt sind, werden sie im Erwachsenenalter höchstwahrscheinlich nicht miteinander sexuell aktiv."
 
2. March 2007, 23:48   #6
Ben-99
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Beiträge: 5.899
... so wie es nach dem heutigen Karlsruher Beschluß aussieht, wird der mittelalterliche "Inzest"-Paragraph 173, wie bereits zum Beispiel in Frankreich und Belgien, wohl hoffentlich schon bald auch bei uns abgeschafft werden:

Zitat:
Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich noch in diesem Jahr grundsätzlich über die umstrittene Strafbarkeit von Inzest entscheiden. Das kündigte das Karlsruher Gericht am Freitag an. Ein wegen einer Inzestbeziehung zu seiner Schwester verurteilter Mann aus Leipzig, der mit seiner Verfassungsbeschwerde das Verfahren in Gang gebracht hat, bleibt weiter auf freiem Fuß.

(...)

Die Geschwister sind nicht zusammen aufgewachsen. Sie hatten sich erst im Jahr 2000 kennen gelernt, als der heute 30 Jahre alte Mann nach seinen leiblichen Eltern forschte. Er war bei Adoptiveltern aufgewachsen. Als die Beziehung der Geschwister begann, war die Frau 16 Jahre. Das Paar hat vier Kinder im Alter von 22 Monaten bis fünf Jahren, zwei davon sind behindert. Im Gerichtsverfahren konnte aber nicht belegt werden, dass der Inzest die Ursache dafür ist.

(...)

Mit der Verfassungsbeschwerde will der Mann den Inzest-Paragrafen 173 Strafgesetzbuch kippen. Während Inzest in zahlreichen Staaten in Europa und darüber hinaus straflos ist, wird er in Deutschland seit dem Mittelalter unter Strafe gestellt. Das Verfahren werde möglicherweise eine grundsätzliche Diskussion in Gang bringen, sagte Winfried Hassemer, Vizepräsident des Gerichts in Karlsruhe. (dpa)

Vorerst keine Haft nach Inzesturteil
Gruß Ben
 
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inzest, kuenftig




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