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12. December 2002, 11:29   #1
ayla
 
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Beiträge: 2.481
Eltern rechtskräftig wegen Kindesmisshandlung verurteilt

Karlsruhe (AP) Ein Dortmunder Elternpaar, das seine Kinder schwer misshandelt hatte, ist rechtskräftig zu je zwei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf nach einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung die Revisionsanträge der Angeklagten.
Die Anwälte der Eltern hatten als rechtliches Argument ins Feld geführt, dass bis heute nicht geklärt werden konnte, welcher Elternteil der Täter oder die Täterin war.
Damit hat das Urteil des Dortmunder Landgerichts Bestand, das das Ehepaar der Kindesmisshandlung und der vorsätzlichen Körperverletzung für schuldig befand. Sie hatten unter anderem ihrem drei Monate alten Sohn vorsätzlich das Bein gebrochen.

Das seit 1995 verheiratete Paar war bereits 1998 wegen schwerer Misshandlung der Tochter zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Auch damals blieb offen, welcher Elternteil die Körperverletzungen begangen hatte. Das Gericht verhängte damals eine Bewährungsstrafe. Im jetzigen Fall ging es um die schweren Misshandlungen des Sohnes, der Blutergüsse am Kopf aufwies und dem, gefesselt im eigenen Bett, das rechte Bein vorsätzlich durch Verdrehen gebrochen worden war. Bei der Untersuchung im Krankenhaus wurden darüber hinaus Rippenbrüche entdeckt.

Wieder konnte nicht geklärt werden, wer von beiden das Kind misshandelt hatte. Wegen der ähnlichen Tatausführung wurde aber davon ausgegangen, dass es jeweils der selbe Täter oder die selbe Täterin war. Wie bereits das Landgericht Dortmund ging nun auch der BGH davon aus, dass der passive Elternteil sich zusammen mit dem Kind hätte räumlich trennen müssen, um die Misshandlungen zu verhindern. Da das unterblieb, machte auch er sich wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Kindesmisshandlung schuldig.
Aktenzeichen: Bundesgerichtshof 4 StR 444/02



Wenn man selber Kinder hat und dann so etwas liest, kommt einfach nur Wut auf.

Was sind das nur für Menschen die überhaupt in der Lage sind, einem so kleinen Würmchen vorsätzlich Leid zuzufügen? :confused: Solche Menschen müssen krank sein, denn kein normal fühlender Mensch käme aus meiner Sicht auf solche Ideen. Es passiert Kindern im Laufe ihres Lebens ohnehin schon genug wovor man sie als Eltern nicht schützen kann.

Wenn sich dann aber noch herausstellt, wie in den Bericht, das diese Menschen schon einmal wegen schwerer Misshandlung vor Gericht standen, dann ist es für mich unverständlich das ihnen noch nicht das Sorgerecht entzogen wurde. Da ist es für mich auch egal wer von beiden nun die Tat ausgeführt hat. Wenn der andere Elternteil nicht seine Kinder nimmt und sie an einen sicheren Ort bringt, ist dieser Teil für mich genauso verantwortungslos und mitschuldig wie der ausführende Part.
 
12. December 2002, 20:16   #2
Marena
 
Benutzerbild von Marena
 
Registriert seit: October 2002
Beiträge: 2.775
Stimmt ayla, man kann es nicht begreifen. Mir fehlen bei sowas die Worte. Es ist nicht mehr als richtig das beide verurteilt worden sind. Zu milde wie ich finde.

Ich kann nur hoffen, dass das Sorgerecht auch entzogen wurde.
 
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