22. June 2003, 19:43 | #1 |
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Rote Ampel
Hallo Leutz!
Mir ist leider gestern ein mittelschweres Malleur passiert.Ich bin im eifer des gefechts mit dem Auto(PKW) über ne rote Ampel gefahren.Nun habe ich den Bußgeldkatalog bemüht und mußte feststellen das ich die Fleppe den wohl 1Monat abgeben muß! Nun ist aber auch so das dieses meine Lebnsgrundlage ist.Nun wollt ich fragen ob jemand ein solchen Scheiß schon mal durchgemacht hat und ob es eine möglichkeit gibt mit den Ämtern sich zu einigen auf höhere Geldbuße oder so! Erbitte verhaltens Tips sonst kann ich net mehr ruhig schlafen! |
22. June 2003, 20:29 | #2 |
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Rote Ampel hatte ich noch nicht, aber eine Übertretung der Geschwindigkeitsgrenze, die auch 1 Monat gekostet hätte.
Ein Beweis, dass man den Lappen für die Ausübung des Jobs braucht reicht z.B. zur Rücknahme des Verbotes. Gekostet hat mich das, incl. des Strafmandates ca. 1000,- DM. An der Währung erkennst Du aber, dass es schon was her ist, so etwa 10 Jahre *räusper* |
22. June 2003, 20:32 | #3 |
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Hi Glühwürmchen
...ein Beweis reicht?In welcher Form,schriebs vom Arbeitgeber oder so??? |
22. June 2003, 20:42 | #4 |
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Ich habe es vorab erst einmal angegeben und geschrieben, dass ich die Bestätigung des Arbeitgebers, wenn nötig, nachreichen kann.
Brauchte ich aber nicht. Mein Beruf (Bauwesen, mehrere Baustellen) reichte als Grund aus. |
22. June 2003, 20:54 | #5 |
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Da bin ich etwas beruhigter und werde den diesen Weg einschlagen!Ich habe gelesen das ich 125EU + 4Pkt + 1Monat bekommen würde!Wie würde den die Strafe aussehen alles das doppelte auch dir Pkt.????
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22. June 2003, 21:09 | #6 |
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die 125 € und die Punkte bleiben gleich, dazu kommt dann noch der Betrag, der den Monat wett macht und die Gebühren.
125 € waren etwa 250 DM, jo, da hat sich nicht viel geändert, wird also auch ca. 500 € + 4 Punkte ausmachen. Kann es aber nicht genau sagen, da sich ja ständig was ändert. |
22. June 2003, 21:19 | #7 |
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Moooment mal ...
es ist NICHT garantiert, dass du statt eines Fahrverbots eine höhere Geldbuße zahlen darfst. Auch dein Argument, bin auf den Führerschein (FS) angewiesen, zählt nicht immer. Es müssen verschiedene Faktoren zusammenkommen: - bisheriges Verhalten im Strassenverkehr (Punktekonto) - wie viele Sekunden du nach dem Umschalten auf Rot über die Ampel gefahren bist und ob dein Verhalten eine kritische Situation heraufbeschworen hatte. - wie lange du den FS schon hast - ob ein freundlicher & verständnisvoller Sachbearbeiter deinen Fall bearbeitet. Mein Nachbar (Geschwindigkeit zu hoch mit dem Motorrad) ist Aussendienstmitarbeiter einer Baufirma, täglich mit dem Auto beruflich unterwegs - hat nix genutzt. Also hat er, gezwungenermaßen, die Sperre während des Urlaubs genommen. Wenns nicht anders geht, musst du das auch so machen. Innerhalb bestimmter Grenzen kann man sich den Zeitraum der Sperre aussuchen. Und wenn das nicht ganz reicht, eben einen HiWi oder Studenten oder so für ein oder zwei Wochen engagieren. Ist allemal billiger, als den Job zu verlieren oder ohne FS erwischt zu werden. TIPP: wenn du rechtschutzversichert bist, geh sofort zu einem Anwalt für Verkehrsrecht. |
22. June 2003, 21:26 | #8 |
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niceguy
Comandero hat nach Tipps gefragt, und nicht mehr habe ich gegeben. Dass es nicht unbedingt klappen muss ist logo und es liegen, wie geschrieben, ja auch schon ein paar Jahre dazwischen. Aber, es bleibt ein Tipp und ist ein Versuch wert! *Lächel* |
22. June 2003, 21:55 | #9 |
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Ich möchte aber net so schwarz sehen.Alles in allem steh ich ganz gut da!
FS sei 1976 bisher einmal 1Pkt im Jahre 1994 müßte also garnet so schlecht aussehen.Das ich mit den Sekunden drüber bin dachte war klar, ansonsten wäre kein Verbot mit bei. Nun gut ich dank euch erstmal für die etwas aufmunternden Zeilen!Werde nun mal ne Nacht drüber Schlafen dann sieht die Welt schon wieder anders aus. Tschau bis denne!!!! |
22. June 2003, 22:09 | #10 |
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Stimmt, im ersten Moment haut es einen ersteinmal aus den Socken.
Drücke Dir mal feste alle 4 Däumchen |
22. June 2003, 22:43 | #11 |
Ungültige E-Mail Angabe
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Comandero, ich drück dir natürlich auch die Daumen
Mit den Sekunden: es ist schon ein Unterschied, on man z.B. nach 2 Sekunden oder nach 15 Sekunden eine rote Ampel überfährt. Die Strafe ist (wenn kein Unfall passiert) die selbe. Aber mitten in einer Rotphase ist es eben viel gefährlicher. @ Glühwürmchen: klaro, Aufmuntern ist doch immer prima Ich bin eher Pessimist und freue mich dann, wenns doch besser kommt als befürchtet @Comandero: vergiss aber nicht, hier zu berichten, wie es denn ausgegangen ist |
22. June 2003, 23:04 | #12 |
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Ich glaube,daß man nach 15" Probleme mit dem Verkehr aus der Grünphase bekommt.
Aber ich würde erst mal abwarten.Ich nehme mal an,daß man dich geblitzt hat,wie es so schön im Volksmund bezeichnet wird.Es kann ja durchaus sein,daß du auf dem Bild nicht erkennbar bist.Setzt natürlich voraus,daß du sagst,daß du erst das Bild sehen möchtest.Falls nicht erkennbar,verweigerst du nach § 51 o.Ä. der Strafprozessordnung die Aussage.Darin ist dein Aussageverweigerungsrecht bei Verwandten,Verlobten,Ehefrau und sogar geschiedene Ehefrau festgelegt.Das Fahrtenbuch können sie sich laut BGH,beim ersten Mal auch gleich in die Haare schmieren und ob das Führen eines Fahrtenbuches in diesem Fall,wo du von deinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machst,auferlegt werden kann,ist fraglich. Mit der Anführung des Berufes würde ich vorsichtig sein,denn wenn man davon abhängig ist,dies gilt auch für mich,dürfte dies nicht passieren. Ich wünsche dir,daß es dir so ergeht,wie es mir erging.Ich war so dicht auf meinem Vordermann drauf,daß sie das Kennzeichen nicht erkennen konnten,weshalb ich nie etwas hörte. |
22. June 2003, 23:20 | #13 |
Ungültige E-Mail Angabe
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Comandero:
Du bekommst einen Anhörungsbogen. Dort kann man zur Zeit noch straffrei angeben, wer der Fahrer ist. Bei den vielen Verstössen können die deine Angaben gar nicht nachvollziehen. Rein theoretisch: sässe ein Freund/Verwandter/Frau etc. am Steuer und wäre er/sie nicht auf den FS angewiesen, könnte er/sie die Sperre problemlos ertragen. Dies ist aber nun keine Aufforderung an dich, falsche Angaben zu machen Genauer: falsche Angaben wären nicht strafbar, da es sich beim Rotlichtverstoss nur um eine Ordnungswidrigkeit mit Bussgeld handelt, die nicht zum Strafrecht zählt!!!!!!!!!!!!! Wenn du aber Einspruch einlegst, dann könnten die auf die Idee kommen, das Bild zu vergleichen mit dir selbst oder nahen Angehörigen. Also dabei aufpassen. Ein früherer Bekannter hat das bei seinem Firmenwagen immer auf den Mitarbeiter der amerikan. Niederlassung geschoben. Die grünen Jungs gingen dann tatsächlich mal in seiner Firma mit dem Bild rum, aber mein Freund war zum Glück nicht anwesend. Anschließend haben die das akzeptiert. Ging mindestens drei mal gut |
22. June 2003, 23:23 | #14 |
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Dazu fällt mir ein, dass es bei mir auch mal meine Tante war, die zwar einen Führerschein besitzt, jedoch bestimmt schon 30 Jahre kein Auto mehr fährt
Pscht! |
22. June 2003, 23:30 | #15 | |
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Zitat:
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22. June 2003, 23:37 | #16 |
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Nö, da sollte im Gegenteil ein Licht aufgehen
Also, wenn diese Möglichkeit auch in Betracht kommt, oder ne, auf jeden Fall: wenn es ein Foto gibt, erst mal das anfordern und vergleichen. Aber nicht selber, besser eine andere Person, die ist objektiver. Vorher brauchst Du gar keine Angaben zu machen. Ein Fahrtenbuch musste ich auch schon führen *g* |
23. June 2003, 10:42 | #17 | |
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Zitat:
Du solltest alles gestehen,dann bekommst du ein Jahr weniger. |
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23. June 2003, 13:34 | #18 |
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Das Buch bekommt man doch aufgedrückt, wenn man als Fahrzeughalter den Fahrzeugführer nicht nennt. Haste doch selber schon erläutert.
Diesmal war ich es also nicht Schuld |
23. June 2003, 15:06 | #19 | |
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Zitat:
Ich kannte immer die Fahrer,nur machte ich von meinem Aussagerecht gebrauch. |
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14. August 2003, 15:34 | #20 |
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Hey Comandero,
was ist daraus geworden? Hat es Dich erwischt, oder konntest Du die Sache zum Guten wenden? Falls Du Fahrverbot haben solltest, das gilt nicht für dieses Board |
23. August 2003, 19:52 | #21 |
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Hi Glühwürmchen
Mich hat es erwischt! Aber die sache ist noch net abgeschlossen.Bis jetzt scheint es so das ich zu 125EU und 4Pkt und 1Monat entzug verdonnert werde. Aber ich habe einen Netten Boss der mir unter die Arme greifen wird.Soll heißen das ich erstmal in Einspruch gegangen bin da ich in der Firma gebraucht werd.Und nun muß der Mensch vom Ordnungsamt entscheiden ob es auch mit einer anderen bestrafung geht.Und darauf wart ich nu!!!!! Diese Bestrafung sieht den womöglich so aus das ich 250Eu zahlen muß und 4Pkt bekomme.Wäre zwar viel Kohle aber ich könnte wenigstens weiter welche verdienen! |
20. September 2003, 07:33 | #22 |
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So nun folgt der Abschlussbericht über mein Missgeschick!!!!
Es ist so erfolgt wie schon vorher von euch vermutet, und zwar habe ich ein Schreiben meines AG+Lohnbescheinigung an das Amt schicken müssen.Und den kam ein neuer Bescheid über die erhöhte Strafe von 275EU+ Beabeitungsgebühr von 20EU und den natürlich die 4Pkt. Ist ein ganz schöner HAPPEN aber mir ist der Lappen das schon wert!!!! Ich danke nochmals für eure Anteilnehmenden Worte und die Vorschläge. Tschau Comandero |
20. September 2003, 10:57 | #23 |
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Uiii, das ist wirklich ganz schön happig!
Aber, wie Du schon sagtest, besser, als wenn der Lappen in Urlaub wäre. Jetzt würde ich, an Deiner Stelle, noch um Ratenzahlung bitten, dann haut's Dich nicht gar so von den Socken. Das geschieht zinslos und hat somit keine Nachteile für Dich Viel Glück, weiterhin gute Fahrt und immer eine grüne Welle |
20. September 2003, 11:28 | #24 |
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Hi Glühwürmchen
War ne Menge Holz die Euronen!!! :burnjump: Ja diese Ratenzahlungen sind mir angeboten worden, aber ich dacht gleich bezahlt und keine "Schulden" sind besser! Ich werd wohl nun wie ein Anfänger unterwegs sein (schön langsamGlühwürmchen ) aber die 2Jahre schaff ich schon!! Tschau Comandero |
20. September 2003, 13:27 | #25 |
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Schulden mag ich auch nicht, die sind eigentlich immer teuer. Aber in diesem Fall, wie gesagt, kosten sie nur dem Staat was
Die Absicht, wie ein Anfänger..., kenne ich .... hält nicht lange an Man darf alles machen, man darf sich nur nicht erwischen lassen (solange keiner zu Schaden kommt) Was haben wir als Kinder gelernt? "Bei Grün darfst Du gehen, bei Rot musst Du stehen." In diesem Sinne... |