3. January 2002, 14:48 | #1 |
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Scheidung
Wer kennt sich damit aus und ist frisch geschieden.
Meine Anwältin ist ein absoluter flopp. Man sagte mir,ich könnte nicht wechseln :confused: Laufenes Verfahren und so. Die neue von meinem Noch-Mann will die Scheidung beschleunigen,sie ist in der 6 Woche schwanger(sie hat es drauf angelegt),weil sie nicht im dicken Bauch heiraten will. Nun will sie ein Artest zu der Gegenseite bringen,um das die Scheidung schneller voran geht. Meines Wissens,müssen doch erst alle Unterlagen für eine Scheidung vorhanden sein. Kann man trotzdem geschieden werden,wenn noch nicht alles vorhanden ist? Außerdem mischt sie sich andauernd ein,hat mein mann nicht ALLES der Anwältin gesagt(weil wir das privat regeln möchten) Ruft sie die Anwältin an und sagt ihr,was sie noch beachten,oder schreiben soll. Dürfen Beide dieses? Haben Anwälte nicht auch Schweigepflicht? Mein Mann ist ein Weichei und kann sich seiner Neuen nicht erwähren Kann ich was unternehmen? |
3. January 2002, 14:53 | #2 |
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ein tip von mir Ruf doch mal die anwaltskammer an die können dir bestimmt helfen bei deiner frage
tel.:0211 495020 el |
3. January 2002, 15:01 | #3 |
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Hm,da bin ich noch gar nicht drauf gekommen.
Danke dir |
3. January 2002, 15:07 | #4 |
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gern geschähen ich hoffe das hilft
el |
3. January 2002, 15:20 | #5 |
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Ich will ja auch so schnell wie möglich alles hinter mich bringen.
Doch eigentlich sollte vieles Privat geregelt werden. Doch die Alte mischt sich in alles ein. Sie sowohl als auch die Anwältin spielen mit falschen Karten. Irgentwie besteht der ganze Mist nur aus Lügen,frag ich meinen Mann,hat er angeblich nix gesagt. Also muß SIE das sein |
3. January 2002, 15:26 | #6 |
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die kammer gibt dir tips soviel ich weiss an wemm du dich wenden kannst auserdem nehmen die beschwerden auf und dan bekommt die anwältin eine vorm sack
el |
3. January 2002, 15:27 | #7 |
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Natürlich kannst Du den Anwalt wechseln. Jederzeit! Es wird dann nur ein bischen teurer für Dich.
Was die Unterlagen angeht: ja, bevor nicht die Unterlagen von der Rentenversicherung (wg. des Versorgungsausgleichs) eingetroffen sind, geht gar nichts. Es sei denn, ihr laßt notariell beglaubigen, daß ihr auf den Versorgungsausgleich beiderseitig verzichtet. Davon rate ich Dir aber dringend ab, weil Du Dich da sehr schlecht bei stellst. |
3. January 2002, 15:31 | #8 |
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Boomer teurer.
Aber ich bekomm doch nur Sozihilfe,der Staat bezahlt sozusagen alles. Wie soll ich das denn dann auch noch bezahlen. Oder wird das eventuell mit übernommen? Das mit dem Wechseln,hatte ich schon mit einer anderen Anwältin besprochen und die meinte das ich in einem Laufenden Verfahren nicht wechseln könnte. Ich denke mir,das sie nur nicht wollte,wegen Faulheit. Sie muß ja dann viel lesen und überarbeiten. EL,ich hab ja keine konkreten Beweise. Da wird meine älteste Tochter einfach als Zeugin angegeben,obwohl sie von dem ganzen Kram noch nicht mal was weiß. Ist doch richtig,das sie als Verwandte die Aussage verweigern kann,oder? |
3. January 2002, 15:36 | #9 |
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haste schon mal angerufen und was sagen die den? bei der kammer
el |
3. January 2002, 16:21 | #10 | |
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Zitat:
Warum redest Du nicht einfach mal mit Deinem Sozialamt? |
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3. January 2002, 16:31 | #11 |
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Hm,kann mir nicht vorstellen,das die das interessiert.
Aber gut,kann es ja mal versuchen. Danke erst mal. |
3. January 2002, 16:36 | #12 |
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ich hate mal auch probleme und das hat gefruchtet als ich zu meinem anwahlt gegangen bin auf einmal siehe da hatte ich mein führerschein zurück.
el |
3. January 2002, 18:16 | #13 |
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also das sind probleme bei meiner scheidung ging alles reibungslos wir hatten alles außergerichtlich geklärt(auch sorgerecht) und seine neue (meine schwester) hat sich auch nicht eingemischt(hätte sie auch garnicht dürfen sie ist jünger und ich viiiiiiieeeeeeeeeelllllllll stärker als sie)wir mußten nur die papiere abwarten. am stichtag ist er ohne anwalt gekommen(kosten sparen) und das ganze hat 5 min gedauert
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3. January 2002, 21:39 | #14 | |
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Zitat:
Und ja, nach allem was ich weiss, hat sie das Recht, eine Aussage Dir zulasten zu verweigern, hat aber natürlich NICHT das Recht, vor Gericht die Unwahrheit zu sagen. |
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3. January 2002, 21:50 | #15 |
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Aka sie ist 20
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