8. September 2006, 23:00 | #1 | |
Ungültige E-Mail Angabe
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Wie man 387 Straftaten begehen kann und trotzdem nicht ins Gefängnis muß.
... ich halte Deutschland immer noch für einen Rechtsstaat. Auch wenn ich nicht mag, daß Wirtschafts-Kriminelle wiederholt Millionen abzocken können, ohne ein großes Risiko einzugehen, da ihre Spitzen-Anwälte gern einen Deal mit den Richtern machen, damit sie auf freiem Fuß bleiben, während ein armer Wicht, der vorher noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist, aber irgendwann ausrastet und mit einer Spielzeug-Pistole eine Bank überfällt und dadurch einen lächerlichen Schaden für vielleicht 3.000 Euro anrichtet, grundsätzlich mit einer langjährigen Haftstrafe rechnen muß.
Bei diesem Fall geht es aber nicht um einen Menschen, der mal in einem einzigen Augenblick seines Lebens durchdrehte und Mist gebaut hat, sondern um einen jungen Mann, der jahrelang als Betrüger fortgesetzt Straftaten begang und einen nicht unerheblichen Gesamtschaden von 100.000 Euro angerichtet hat. Ich poste hier nur das Ende einer bemerkenswerten Geschichte über einen noch bemerkenswerteren Gauner und einen erst recht bemerkenswerten deutschen Richter, der für das Urteil verantwortlich ist: Zitat:
Eine Meldung und ihre Geschichte: Jörg, der Große Ganz ehrlich: Ich verstehe solche Urteile nicht. Gruß Ben |
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11. September 2006, 09:04 | #2 |
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Leider ist der Artikel jetzt im kostenpflichtigen Archiv verschwunden. Kannst du die Vorgeschichte noch mal ungefähr umreißen?
Ciao, Maggi |
11. September 2006, 09:06 | #3 |
Junge mit Mundharmonika
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Eine psychologische Abhandlung basierend auf dem Artikel ""Falscher Fürst foppt den Bundestag"
als-ob-leben ? : basis: was macht einen *echten* psychopathen vermutlich aus? |
11. September 2006, 19:43 | #4 |
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Bei dieser Geschichte fallen mir rein zufällig immer die Geschichten meiner Schwester ein.
Die erzählt mir nämlich oftmals, dass sie stundenlang damit beschäftigt sind, Haftbefehle zu vollstrecken, bei denen es um nicht bezahlte Ordnungswiderigkeiten geht. Meist geht es um 10 -50 Eurobeträge, die die Verkehrssünder nicht bezahlt haben. Erzwingungs bzw. Ersatzhaft nennt man sowas im Amtsdeutsch. In der Regel 3-5 Tage Knast. Da passiert es dann schon, dass die Sünder von der Arbeitsstelle weggeholt werden, alleinerziehende Mütter in den Knast gehen und die Kinder amtlicherseits in ein Kinderheim gebracht werden Normaler Alltag in Deutschland. Mir kommt dann gelegentlich das Kotzen. |
12. September 2006, 06:51 | #5 |
Dummschwätzer
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Was Orgino da beschreibt ist eine gängige Methode, um Strafgelder einzutreiben.
Bei mir ging es mal soweit, daß ich schon die Ladung zum Haftantritt bekommen habe. Ich hatte vergessen (verschlampt) 20 € für Flaschparken zu bezahlen. Aus den 20 wurden dann 55 € und ich sollte dafür 2 Tage in den Bau. Das ziehen die durch, bis zum Exzeß... |