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8. June 2001, 15:37   #1
San Juez
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Registriert seit: January 2001
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Schulveranstaltung - GEMA Gebühren

Wie schaut dass denn aus, wenn ich von der Schule aus ne Party mache, mit welcher Höhe der Gemma Gebühren muß ich rechnen ??

Hat jmd. Ahnung von der Materie??

Thx
San Juez

<center><FONT COLOR="gold">e=mc²</FONT c> -<FONT COLOR="gold"> Realität ist der Grundgedanke der Phantasie</FONT c></center>
 
8. June 2001, 16:53   #2
Loddarnewyork
 
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Beiträge: 2.676

<FONT face="Andale Mono"><FONT COLOR="FFCC66">Hehe San Juez, diese Institution heisst GEMA = Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte.

Gemma ist wohl eher dem bayerischen Dialekt zuzuordnen und heisst auf Hochdeutsch = gehen wir.

Ich denke, sofern Du da kein Eintritt nimmst, kann man es als Privatveranstaltung sehen, da ja wohl auch nur "geladene Gäste" Zutritt haben.

Sonst müßte man ja für jede Geburtstagsparty Knete abdrücken

Hier mal zur Info die Site der GEMA . </FONT f></FONT c>

<center><IMG SRC="http://people.freenet.de/Mesupolami/line1.gif" border=0>

<FONT face="Andale Mono"><FONT COLOR="Deepskyblue">Reden ist Silber.
Schreiben ist Gold.</center></FONT f></FONT c>
 
8. June 2001, 17:07   #3
San Juez
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Registriert seit: January 2001
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Beiträge: 112

Doch Doch,
da gibts schon Eintritt
Was denkste wie wir Abiball, Abizeitung und die Fette Party danach finanzieren

Mit geladenen Gästen ist so ne Sache, noramlerweise ja, sind ja alle von einer Schule, auch wenn die 1000 Schüler hat , aber andererseit kannst sowas nie kontrollieren ...

Weiß jmd. genaueres .... ???

San Juez

<center><FONT COLOR="gold">e=mc²</FONT c> -<FONT COLOR="gold"> Realität ist der Grundgedanke der Phantasie</FONT c></center>
 
8. June 2001, 17:09   #4
Wire
 
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Beiträge: 1.017

Glaube da hast Du keine Probleme, selbst wenn Du Eintritt verlangst.
Ansonsten, wie alt bist Du?
Tritt ehe nur Jugendstrafrecht ein .

Frag doch mal in der Schule nach, wird ja nicht die erste Veranstaltung dort sein.


Und noch was ......wann soll ich kommen !


Viel Spaß auf Deiner Feier

Ciao Wire
 
8. June 2001, 17:13   #5
Eyewitness
 
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Beiträge: 2.831

Also GEMA Gebühren müssen erst ab einer gewissen Besucherstärke gezahlt werden, unabhängig von Eintritt. Die Zahl ist allerdings sehr niedrig. Wenn ihr einen Künstler habt, der auftritt, wird der das sehr wahrscheinlich mit der GEMA regeln. Ansonsten mußten wir für unseren Abiball mit 250 Gästen ungefähr 400,- DM blechen.
Aber wenn du schlau bist, meldest du die Veranstaltung gar nicht erst an. Wenn es eine kleine Party ist, fällt das eh nicht auf, weil die GEMA ja nicht alles überwachen kann. Das haben wir zumindest bei der AbiParty so gemacht. Waren 300 Gäste und wir haben nicht einen Pfennig an die Jungs von der GEMA gezahlt. Warum sollten wir auch???

Eye
 
8. June 2001, 17:14   #6
San Juez
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Beiträge: 112

Naja,
mit Jugendstrafrecht das war ein mal
Wußte gar net dass ich so jung eingeschätzt werde

Jepp, denke auch dass die in der Schule dass wissen, nur momentan sind ja Ferien

Kannst gerne kommen! Jeden 2. Donnerstag bei mir um die Ecke, Paradox heißt unsere Lokalität

Wir sehen uns,
San Juez

<center><FONT COLOR="gold">e=mc²</FONT c> -<FONT COLOR="gold"> Realität ist der Grundgedanke der Phantasie</FONT c></center>
 
8. June 2001, 17:16   #7
Wire
 
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Beiträge: 1.017

Schau Dir doch mal den Link von Loddar an.Dort steht schon ne Menge-&gt;

Zitat:

Überprüfen Sie selbst: Ist Ihre Form der Musik- nutzung vergütungs- pflichtig?

Welche Arten der öffentlichen Musiknutzung sind vergütungspflichtig? Hier die wichtigsten:
Aufführungen sind persönliche Auftritte von Berufsmusiker, aber auch Hobbymusikern (z. B. in Konzertsälen und Gaststätten oder bei Vereinsfesten).
Vorführungen sind die Darbietung von Filmen oder Diaschauen (z. B. im Kino oder Gemeindesaal).
Wiedergabe ist das Abspielen von Ton- oder Bildtonträgern, Radio- oder Fernsehsendungen (z. B. in Geschäften oder Gaststätten).
Sendung ist die Verbreitung von Musik z. B. durch Radio und Fernsehen.
Vermieten oder Verleihen ist die Überlassung von Ton- oder Bildtonträgern an andere Personen. Beim Vermieten geschieht dies gegen Bezahlung (z. B. in Videotheken), beim Verleihen dagegen kostenlos (z. B. in öffentlichen Büchereien).
Herstellung von Ton- und Bildtonträgern ist die Vervielfältigung musikalischer Werke (z. B. auf CDs, Kassetten und CD-ROMs bei Multimediaprodukten).
Musik im Internet und anderen digitalen Netzen (z. B. Homepages und On-demand-Dienste)

Außerdem habt Ihr durch den Kauf der CD´s,LP´s etc. ja schon Gebühren (Steuern) bezahlt! Damit sollte es abgegolten sein.

Ciao Wire

 
8. June 2001, 17:19   #8
Wire
 
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Beiträge: 1.017

Bist Du über 21 Jahre alt?
Wenn nicht Jugendstrafrecht! In besonderen Ausnahmefällen soger drüber weg, dann wird aber ein Psychologischesgutachten erstellt werden müssen das Dir bescheinigt, das Du zurückgeblieben bist

Ciao Wire
 
8. June 2001, 17:23   #9
San Juez
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Echt ?
Bis 21 ? jepp, dann falle ich noch drunter
Aber ansonsten sollte dass mit dem Medizinischen Gutachten ja auch nicht so das Problem werden *fg*

Thx
San Juez

<center><FONT COLOR="gold">e=mc²</FONT c> -<FONT COLOR="gold"> Realität ist der Grundgedanke der Phantasie</FONT c></center>
 
8. June 2001, 20:23   #10
lankers
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Beiträge: 31

hier : http://www.gema.de/infoservice/alle_tarife.html


bzw hier : http://www.gema.de/infoservice/m_u_tarif.html

stehen doch alle Tarife thx 2 Lodda

<FONT COLOR="#90CC71"> mfg lankers</FONT c>

<font color="#ffffff" size="1">[Dieser Beitrag wurde von lankers am 08. Juni 2001 editiert.]</font>
 
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gebuehren, gema, schulveranstaltung




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