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14. May 2002, 20:08   #1
jupp11
 
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Beiträge: 4.013
Enquetekommission empfiehlt Verbot der PID

Die Präimplantatios-Diagnostik (PID) soll in Deutschland weiterhin illegal bleiben.

Zitat:
Die Bioethik-Enquetekommission des Bundestages hat jetzt einen entsprechenden Abschlussbericht vorgelegt.

Die Enquetekommission «Recht und Ethik der modernen Medizin» spricht sich im Abschlussbericht ihrer Arbeit gegen die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) aus. Das Dokument wurde am Dienstag Nachmittag in Berlin an Bundestagspräsident Wolfgang Thierse übergeben.

Schutzpflicht vor Fortpflanzungsrecht

Bei der PID werden durch künstliche Befruchtung erzeugte menschliche Embryonen auf genetische Dispositionen für Krankheiten oder Behinderungen untersucht. Liegt eine entsprechende Veranlagung vor, wird schon heute in Ländern, wo die das verfahren zugelassen ist, der entsprechende Embryo «aussortiert». Die Methode, so ist im Bericht zu lesen, widerspreche der Menschenwürde. Mit dem rund 500 Seiten umfassenden Dokument wollen die Kommissionsmitglieder auch eine intensive öffentliche Debatte über ethische Probleme der modernen Medizin anregen, meldet die Nachrichtenagentur epd..

Obgleich die Gegner der Präimplantationsdiagnostik das Recht auf Fortpflanzung anerkennen, sprechen sich doch mit Blick auf die künstliche Befruchtung dagegen aus, zu diesem Zweck «beliebig verfahren» zu dürfen. Auch für Embryonen, die eine Disposition für eine Krankheit oder Behinderung aufwiesen, gelte eine Schutzpflicht.

Keine Ausnahmen für «Risikopaare»

Einen in der öffentlichen Diskussion und auch von Juristen häufig diskutierten Widerspruch zwischen PID und Abtreibungen sieht die Mehrheit der Kommission nicht. Bei einer bereits bestehenden Schwangerschaft gehe es um eine Abwägung zwischen der Schutzwürdigkeit des Embryos und dem Recht auf Leben der Schwangeren sowie ihre physische und psychische Unversehrtheit. Dagegen werde bei einer PID der Embryo schon vor einer Schwangerschaft selektiert. Außerdem umfasse auch der ärztliche Heilauftrag kein Gebot zur Aussonderung. Eine Begrenzung der PID auf sogenannte «Risikopaare» hält die Kommissions-Mehrheit für schwer möglich. Es sei eine Stigmatisierung bestimmter Krankheiten zu befürchten.

Die Befürworter der PID argumentieren mit einem abgestuften Lebensschutz des Embryos. Das Stadium vor der Einpflanzung in den Körper der Mutter lasse eine Abwägung zwischen den elterlichen und ärztlichen Grundrechten zu - auch mit einer möglichen Entscheidung gegen das Lebensrecht des Embryos.

Kommissionsmeinung gespalten

Noch am Dienstag Morgen hatte die Vorsitzende der Kommission, Margot von Rennesse (SPD) im ZDF-«Morgenmagazin» jene Meinung vertreten, die letztendlich keine Mehrheit fand: Etwa bei Paaren, bei denen ein erhöhtes Risiko für ein geschädigtes Kind bestehe, sei PID sinnvoll, so Renesse. Den Einwand, bei der Zulassung der PID könnten Behinderte zunehmend diskriminiert werden, will Renesse nicht gelten lassen.. In Ländern, in denen PID bereits erlaubt sei, seien solche Tendenzen bisher nicht nachweisbar

Mit dem Abschlussbericht, der nach 37 Sitzungen verabschiedet wurde, endet die Arbeit der Kommission. Den ethischen Problemen der modernen Medizin widmet sich das Dokument ausführlich. Die Kommission hatte bereits Zwischenberichte zur Biopatentrichtlinie und zur Stammzellforschung veröffentlicht. (nz)
Das die PID auch für Risikopaare verboten werden soll, halte ich für unmenschlich. Insbesondere deswegen, weil die Abtreibung danach wieder legal ist. :confused:





 
14. May 2002, 20:17   #2
quentin
 
Registriert seit: April 2002
Beiträge: 1.693
komisch ist nur, das sich bei einem solchen unsinnigen Verbot durch die Politiker die Frage stellt, wer verdient eigentlich daran.
mfg
 
Antwort

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verbot, empfiehlt




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