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30. December 2004, 13:18   #1
zeus2212
 
Registriert seit: November 2001
Beiträge: 4.800
Kinderlose müssen zahlen

Kinderlosen-Zuschlag in der Pflegeversicherung ab 2005: Wer zwischen 23 und 65 Jahre alt ist und keine Kinder hat, wird zur Kasse gebeten. Doch selbst, wer ein Kind hat, bekam dieser Tage Post von der BfA.
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wieder abkassieren, wenn man dann die leistung in anspruch nehmen will bekommt man nichts.

meine tochter hatte letztes jahr einen antrag auf pflegegeld gestellt, sie mußte jede hilfe, die sie für mich täglich machte, in minuten angeben.

90 minuten mussten zusammenkommen, es fehlten einige, bewilligung abgelehnt.

widerspruch eingelegt.
da haben sie ein heft geschickt, darin mußten 14 tage alle tätigkeiten aufgeschrieben werden, das heft zurückgeschickt.

danach kam eine ärztin, wieder die gleichen fragen, da bin ich frech geworden, hatte sie gefragt, warum meine tochter das heft ausfüllen mußte, und, sie mir die fragen alle noch einmal stellt

auch abgelehnt.

Qelle
 
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