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13. March 2008, 19:54   #1
jupp11
 
Registriert seit: January 2002
Beiträge: 4.013
Inzest-Urteil 'Patrick S.' - Licht und Schatten beim Bundesverfassungsgericht

Zitat:
Alles darf ich mit meiner erwachsenen Schwester machen: Schmusen und Petting, bis der Arzt kommt, wir dürfen Oralverkehr haben, ohne dass sich der Staat in unser Privatleben mischt, natürlich auch anal, wenn uns danach ist - selbst Kinder dürften wir per künstlicher Befruchtung miteinander haben. Nur den klassischen Beischlaf, egal ob mit oder ohne Kondom, verbietet uns das Strafgesetzbuch. Dafür droht leiblichen Geschwistern nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (Aktenzeichen 2 BvR 392/07) auch in Zukunft eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

Quelle
Dem Artikel ist aus meiner Sicht kaum etwas hinzuzufügen, ausser vielleicht, dass sich mein Bundesverfassungsgericht-FAN-Sein ausdrücklich NICHT auf den 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts erstreckt.

Zeigte der 1. Senat des BVG's doch in letzter Zeit, dass es möglich ist, den Gesetzgeber mit Augenmaß und realitätsnah in seinem Überwachungswahn zu dämpfen, kommt der 2. Senat nun mit einer mittelalterlichen Rechtsprechung daher, die absolut nichts mit wissenschaftlichen Erkenntnissen zu tun hat, sondern sich auf ein Moralempfinden stützt, dass mehr als fraglich ist.

Nein, ich war nie in Gefahr meinen Schwestern oder anderen Verwandten näher zu kommen. Und dennoch rührt mich diese Geschichte irgendwie. Ich halte es für unfair, jemandem, der nicht das intellektuelle Rüstzeug zum Lügen hat für mehrere Jahre ins Gefängnis zu schicken und damit dieser, sicher sehr sonderbaren, Familie auch die letze Chance zu verbauen.

Zitat:
Sie hätten zum Beispiel nur sagen müssen, es wäre im Frankreichurlaub passiert, in Spanien, der Türkei oder etlichen anderen Staaten, in denen Inzest längst nicht mehr unter Strafe steht.

Quelle s.o.
Auch wenn es mich eigentlich nicht betrifft, das Urteil macht mich betroffen.

Schade

tschao

jupp11
 
13. March 2008, 21:13   #2
Ben-99
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Registriert seit: June 2003
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... da sieht man wieder, wie dehnbar unser Grundgesetz ist. Denn eigentlich sollte niemand für etwas bestraft werden, das niemandem schadet. Einvernehmlicher Sex zwischen Verwandten kann somit eigentlich auch keine Straftat sein. Wenn die obersten Richter jetzt anderer Meinung sind, könnte man auch wieder Menschen wegen "Gotteslästerung" oder anderer mittelalterlicher "Verbrechen" hinter Gitter bringen. So etwas paßt einfach nicht zu einem modernen Staat wie Deutschland.

Das einzig Positive an der traurigen Geschichte, bei der auf staatliche Anordnung das Glück einer unbescholtenen Familie zerstört wurde, ist die Tatsache, daß man jetzt mehr über die angeblich so schlimmen medizinischen Folgen in bezug auf die Gefahr von körperlichen Mißbildungen oder geistigen Behinderungen beim Nachwuchs weiß. Denn vorher glaubte auch ich noch, daß das Risiko beträchtlich sei. Dabei ist die Gefahr bei anderen "normalen" Paaren viel höher ein geschädigtes Kind zu zeugen, wenn zumindest einer der beiden über defekte, weitervererbbare Gene verfügt. Doch da mischt sich kein Richter ein. Diese Paare können auch weiterhin so viele, womöglich behinderte, Kinder zur Welt bringen wie sie wollen.

Es geht also um nichts anderes als um den schwammigen Begriff "Moral" und hat somit auch nichts in irgendwelchen Gesetzbüchern zu suchen. Was "eklig" und "abstoßend" ist, soll jeder selbst für sich entscheiden und entsprechend danach handeln. Was aber hinter fremden Schlafzimmertüren geschieht, sollte den Staat bzw. die Gerichte nicht zu interessieren haben, solange beide Partner sich das wünschen und das gesundheitliche Risiko für Kinder aus einer inzestuösen Verbindung viel geringer ist als die meisten Menschen denken, weil sie sich bisher nie vorurteilsfrei darüber informieren konnten oder wollten.

Gruß Ben
 
14. March 2008, 08:07   #3
jupp11
 
Registriert seit: January 2002
Beiträge: 4.013
Es gibt natürlich auch Kommentare mit einem anderen Grundtenor
Zitat:
Dass die junge Frau auch schon einmal die Faust ihres Bruders im Gesicht hatte, wird als störendes Detail unterschlagen. Getilgt wird auch, dass sie sich während der Haft des Bruders sofort einem anderen Mann zuwandte und auch von diesem schwanger wurde.

Quelle
Hmm, ich tu mich immer schwer mit der Frankfurter Rundschau, wohl weil ein Familienmitglied dort im Impressum genannt wird.

Trotzdem denke ich, dass die Kommentatorin in diesem Fall falsch liegt. Nicht wegen der Beschreibung der Lebenssituation des Klägers, sondern wegen der Schlüsse daraus.

Dieses Urteil greift ohne Not in die Belange von Leuten ein, die sich ihre Entscheidung sicher nicht leicht machen.

Bens:
Zitat:
Denn eigentlich sollte niemand für etwas bestraft werden, das niemandem schadet
unterschreibe ich sofort.

Und weil das so ist, ist die Begründung im o.a. Kommentar, "Auch 3-er Ehen" wären verboten, mehr als dürftig.

Auch das überaus schwammige:
Zitat:
Schenkt man den Psychologen Glauben, ist die Konstellation in Fällen von Geschwisterinzest durchaus typisch. Es überzeugt deshalb, wenn die Bundesverfassungsrichter schreiben, das Inzestverbot diene auch dem Schutz des unterlegenen Geschwisterteils.

Quelle s.o.
überzeugt mich in keinster Weise. Es läßt jeden einzelnen Fall von Unterlegenheit in ganz normalen Beziehungen komplett unerwähnt. Ich denke, irgendwann ist auch mal Schluß mit dem Jugendschutz. Wofür haben wir die Volljährigkeit? Jedermann hat das Recht, in seinem Leben und in seinen Beziehungen zu scheitern. Und sehr viele machen davon Gebrauch.

Es mag ja richtig sein, dass diese Beziehung, um die es geht, nicht die erstrebenswerteste ist, die ich mir so vorstellen kann. Wenn es Verfehlungen geben sollte, wären diese durch bestehende Gesetze abgedeckt. Aber hier gehts um eine idiotische Verquickung von "du darfst" + "du darfst nicht". Es ist einfach nicht einzusehen, dass jegliche sexuellen Kontakte, bis auf den Beischlaf, dass die künstliche Befruchtung mit dem Sperma des Bruders erlaubt ist und bleibt,die nichtkünstliche dagegen bestraft wird.

tschao

jupp11
 
14. March 2008, 17:06   #4
Ben-99
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... die Autorin schnattert ja auch etwas von "Kulturerbe" und meint damit wohl, daß wir Deutschen aus irgendeinem Grund "besser" seien als die Einwohner der Länder, die den Inzest-Paragraphen längst abgeschafft haben. Was für ein Blödsinn, wenn es doch ausschließlich um eine juristische Begründung geht, die aber auch ihr anscheinend nicht einfallen mag. Und zu der ebenfalls bei uns verbotenen Doppel-Ehe schreibt sie: "Auch das ist kein Naturrecht. Andere Gesellschaften halten das anders. Wir nicht." So einfach kann man es sich machen.

Der wahre Hintergrund dürfte wohl mal wieder die Frömmigkeit sein, mit der mir als Nichtgläubiger manche Politiker, Richter, aber eben auch Kommentatoren gewaltig auf den Keks gehen, vor allem, wenn sie sich nicht trauen zuzugeben, daß ihre Abneigung gegen manche nötigen Reformen tatsächlich vor allem religiös begründet ist.

Somit bewegt sich Frau Ursula Knapp von der "FR" auf derselben Gaga-Ebene wie ihr Kollege Wagner von "Bild", der heute in einem anderen Zusammenhang in seiner unnachahmlichen infantil-trotzigen Art den schönen Satz geschrieben hat: "Atheismus finde ich abstoßend. Das Universum hat sich einfach nicht so ergeben." Die Basta-Logik eines 5jährigen.

Post von Wagner: Lieber Innenminister Schäuble

Ich erwähne das nur, weil es ja immer heißt, wir sollen die religiösen Gefühle anderer Menschen nicht verletzen. Dabei müssen umgekehrt Atheisten, Agnostiker und andere denkende Menschen ständig den Stuß von solchen Leuten ertragen und es erdulden, daß es auch in Deutschland im Jahr 2008 noch immer Gesetze gibt, die man nicht wagt zu ändern oder abzuschaffen, weil man in Wirklichkeit Schiß vor der bibelgläubigen Frömmler-Lobby hat.

Gruß Ben
 
14. March 2008, 21:19   #5
Ben-99
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... wie ich gerade lese, setzt die deutsche Justiz jetzt alles daran, den Schwerverbrecher so schnell es geht wieder ins Gefängnis zu bringen:

Zitat:
Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat dem 31-jährigen Patrick S. heute die "Ladung zum Haftantritt" zukommen lassen: Ab 31. März muss er wegen Geschwister-Inzests für rund weitere 17 Monate ins Gefängnis.

In der Ladung wies die Staatsanwaltschaft ausdrücklich darauf hin, dass ein Gnadengesuch an den sächsischen Ministerpräsidenten Georg Milbradt (CDU) keine aufschiebende Wirkung hätte. Der Strafverteidiger von Patrick S., Endrik Wilhelm, zeigte sich irritiert über das zügige Vorgehen: "Ich habe die Befürchtung, dass die Leipziger Justiz durch die doch sehr kritische Berichterstattung jetzt vielleicht etwas übermotiviert ist und vollendete Tatsachen schaffen will", sagte er SPIEGEL ONLINE.

Inzest-Prozess: Patrick S. muss in zwei Wochen ins Gefängnis
Ich finde es gut, daß man in diesem Fall keine Zeit verlieren will. Daß es derzeit Mörder gibt, die frei herumlaufen, weil es die Richter zeitlich nicht auf die Reihe gebracht haben, den Prozeß fristgerecht anzusetzen und sie somit aus der U-Haft entlassen werden mußten, ist natürlich mit diesem besonders schweren Kriminaldelikt nicht vergleichbar.

Wollen wir hoffen, daß man auch nicht vergißt, ihm Handschellen anzulegen. Eigentlich gehört so einer auch in Isolationshaft, damit er die ordentlichen Strafgefangenen nicht durch seine abgründigen Neigungen anstecken kann. Und leider sieht es das deutsche Strafrecht nicht vor, solche Verbrecher für immer wegzuschließen, damit nicht noch mehr Menschen unter seinen abscheulichen Straftaten leiden müssen.

Na, wenigstens sind jetzt seine Frau und die 4 Kinder erstmal für fast eineinhalb Jahre vor dieser Bestie geschützt.

Gruß Ben
 
15. March 2008, 07:20   #6
Boomer
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Zitat:
Zitat von Ben-99 Beitrag anzeigen
Na, wenigstens sind jetzt seine Frau und die 4 Kinder erstmal für fast eineinhalb Jahre vor dieser Bestie geschützt.
Mal anders gefragt: wer schützt denn die nicht inhaftierten Männer vor der "Bestie" Schwester? Meines Wissens hatte sie bei einer vorausgegangenen Inhaftierung des Patrick nichts eiligeres zu tun, als mit einem anderen Mann ins Bett zu steigen und von ihm prompt schwanger zu werden.
 
15. March 2008, 08:38   #7
jupp11
 
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OK Franko

bisher ist dieser Thread ausgekommen mit einem Hinweis auf die Herkunft und die zerrütteten Zustände in dieser Familie.

GENAU DIE waren aber nicht Bestandteil der Verhandlung. Hier gehts um Grundsätzlicheres.

Erlaubt:
Künstliche Befruchtung vom Bruder
sämtliche Arten sexueller Kontakte
Beischlaf im Ausland (+Befruchtung)

Unter Strafe:
Beischlaf in Deutschland

Das ist widersinnig und auch nicht durch eine erhöhte Gefährdung möglicher Nachkommen zu rechtfertigen.

Ob die Leute, um die es im aktuellen Fall geht, die sittliche Reife haben, die Du oder ich uns wünschen, ist dabei vollkommen ohne Belang. Denn sonst müssten wir jedem, der nicht ganz bei Trost ist, die Fortpflanzung verbieten.

Oder?

tschao

jupp11
 
15. March 2008, 13:09   #8
Boomer
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Zitat:
Zitat von jupp11 Beitrag anzeigen
Hier gehts um Grundsätzlicheres.
OK, bleiben wir also dabei.

Grundsätzlich stellt sich mir die Frage, warum die Anwälte des Geschwisterpaars das BVerfG angerufen haben und nicht dem Europäischen Gerichtshof.

Die letzendlich zu klärende Frage, ob der §173 StGB verfassungskonform ist oder nicht, war von vorne herein absurd.

Denn §173 StGB kollidiert nicht mit einem höherrangigen Recht, welches durch §173 StGB verletzt werden könnte. Das BVerfG hatte also im Fall des Geschwisterpaars eigentlich gar nichts auf dem Spielfeld zu suchen. Und genau so fiel auch die Urteilbegründung aus, die von moralischen und ethischen Ansichten geprägt ist.

Zitat:
Das ist widersinnig und auch nicht durch eine erhöhte Gefährdung möglicher Nachkommen zu rechtfertigen.
Das ist nicht nur widersinnig, sondern auch nicht rechtskonform. §173 StGB stellt nämlich Verwandte aufsteigender Linie unter den Generalverdacht geschädigtes Erbgut zu haben.

Ganz besonders drollig finde ich in diesem Zusammenhang den Abs. 3 des 173er:

Zitat:
1Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
Hat jemand eine Idee, wann ein verwandtschaftliches Verhältnis in aufsteigender Linie erlöschen kann wenn nicht durch den Tod?
 
15. March 2008, 16:52   #9
Ben-99
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... paßt natürlich gut, daß zur selben Zeit ein verurteilter 6facher Mörder auf freiem Fuß ist, weil die Justiz "gebummelt" hat:

Lebenslang für Deutschlands schlimmsten Vermieter

Und das sagt eine Jura-Professorin zum skandalösen Inzest-Urteil:

Inzest-Urteil: "Das Verbot ist nicht plausibel"

Gruß Ben
 
27. March 2008, 17:31   #10
Ben-99
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... Erfreulicherweise ist den Richtern nun doch noch aufgefallen, daß es möglicherweise schlimmere "Schwerverbrecher" gibt, deren Haftantritt auf keinen Fall verzögert werden darf. Da freut man sich mit der jungen Familie, die nun zunächst einmal aufatmen kann. Und vielleicht wird ja auch das Gnadengesuch positiv entschieden, so daß Patrick wegen seiner "Straftaten" gar nicht mehr ins Gefängnis muß:

Zitat:
Ab 31. März hätte er wegen Geschwister-Inzests für rund weitere 17 Monate ins Gefängnis gemusst. Doch nun die überraschende Wendung: Die Staatsanwaltschaft hat heute die Vollstreckung der Strafe so lange ausgesetzt, bis über das Gnadengesuch des 31-Jährigen entschieden worden ist. Das bestätigte der Strafverteidiger von Patrick S., Endrik Wilhelm, auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE.

Dabei hatte die Behörde in ihrer Ladung vor zwei Wochen noch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Gnadengesuch an den sächsischen Ministerpräsidenten Georg Milbradt (CDU) keine aufschiebende Wirkung hätte.

Inzest-Prozess: Patrick S. muss vorerst nicht in Haft
Gruß Ben
 
27. March 2008, 19:13   #11
Boomer
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Zitat:
Zitat von Franko Beitrag anzeigen
Grundsätzlich stellt sich mir die Frage, warum die Anwälte des Geschwisterpaars das BVerfG angerufen haben und nicht dem Europäischen Gerichtshof.
Und dem Link von Ben-99 folgend lese ich nun

Zitat:
Die Richter hatten die Verfassungsbeschwerde von Patrick S. vor zwei Wochen allerdings abgewiesen (mehr...). Sein Anwalt Wilhelm hatte daraufhin angekündigt, ein Gnadengesuch bei Milbradt zu stellen und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anzurufen.
Na also, geht doch. Bischen spät, wie ich finde, aber immerhin.....
 
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patrick, inzest, geschwisterliebe, verfassungsgericht




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