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6. January 2003, 12:00   #1
Eyewitness
 
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Registriert seit: April 2001
Ort: Rheinland
Beiträge: 2.831
Sozialhilfe/Wohngeld, etc.

Also, da vielleicht jemand von Euch schon damit Erfahrung hat und es mich unter Umständen bald betreffen könnte, hielt ich es für keine schlechte Idee, erstmal hier zu fragen:

Folgendes Szenario: Ich will aus diversen Gründen von zu Hause ausziehen, bin jetzt im zweiten Jahr meiner Ausbildung und verdiene dementsprechend nicht genug, um mich selbst durchzufinanzieren. Welche Möglichkeiten habe ich nun, Geld vom Staat zu bekommen, wenn wir davon ausgehen, daß mein Elternhaus nicht bereit wäre, mir finanziell unter die Arme zu greifen, bzw. ich das gar nicht wünsche, daß die mir helfen.

Natürlich werde ich das Geld an den Staat später mal als ehrlicher Steuerzahler zurückzahlen, aber eine kleine Starthilfe soll doch erlaubt sein.
 
6. January 2003, 13:23   #2
Speedy
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Registriert seit: February 2001
Beiträge: 251
ähm also soweit ich weiß kannst du folgendes beantragen

Ausbildungsbeihilfe sowie Wohngeld aaaber folgender Knackpunkt:

Vediehnen deine Eltern auch nur etwas mehr vergiss es
Ist es nicht zwingend notwendig umzuziehen ich glaube Arbeitsplatz mindestens (100km entfernt) kannst du es auch vergessen

aber alle angaben ohne gewähr..
 
6. January 2003, 14:16   #3
Eyewitness
 
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Registriert seit: April 2001
Ort: Rheinland
Beiträge: 2.831
Naja, meine Eltern waren ja schlau. Meine biologischen Eltern sind geschieden. Er muß Alimente für insgesamt drei Kinder (fleißiges Kerlchen ) zahlen. Meine Mutter hat neu geheiratet, verdient nicht gerade viel und mein Stiefvater hat mich nicht adoptiert, also zahlt mein biologischer Vater weiter. Mein Stiefvater ist derzeit arbeitslos, arbeitet aber schwarz irgendwo.

Und zwingend ist es auch nicht, will eben nur raus ausm Haus.
 
6. January 2003, 14:45   #4
Marena
 
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Beiträge: 2.775
So wie du die Einkommensverhältnisse deiner Eltern schilderst, hast du wahrscheinlich Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe.

Um diese beziehen zu können, benötigst du einen entsprechenden Antrag, den du bei deinem örtlichen Arbeitsamt bekommst.

Für die ist es nicht von Interesse aus welchen Gründen du ausziehst. Das heißt es spielt keine Rolle bei der Entscheidung. Die Bearbeitungszeiten sind meist relativ lange, deshalb solltest du zur Überbrückung Sozialhilfe beantragen, die hinterher mit der BAB verrechnet wird.
 
6. January 2003, 16:34   #5
jupp11
 
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Beiträge: 4.013
Übrigens kann Dich mit Deiner Volljährigkeit niemand mehr dazu zwingen, zuhaus zu wohnen.

Gründe für einen Auszug sind dabei nirgendwo von Belang.

Allerdings gibt es, ausser den von Marena geschilderten, laufenden Leistungen, kein Startkapital für die Anschaffung von Möbeln oder so.

Ob Sozialämter da mitspielen, bei Junggesellen meine ich, glaube ich eher weniger. Aber Versuch macht kluch. Einfach fragen.
 
6. January 2003, 18:07   #6
Marie
 
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Es gibt einmalige Beihilfen vom Sozi, wenn du einen Hausstand gründen willst, der Grund ist dabei egal. Möbel kann man sich bei einer Sozialstation anschauen und mitnehmen. Nur mußt du damit rechnen, das ein Kontrollbesuch fällig ist, von den Leuten, damit sie sich ein Bild machen können was du schon hast, oder nicht.
Auf jeden Fall kannst du schon mal zu Sozi gehen und dich dort erkundigen, was du eventuell von ihnen bekommst, oder welche Institution für dich einspringt.
Auf jeden Fall ist das Sozi für dich zuständig, wenn du von keiner anderen Stelle was bekommst. Dann wird aber auf jeden Fall dein Einkommen, was du jetzt hast, gegebenfalls noch dein Kindergeld, wenn du noch welches bekommst, mit einberechnet.

Auch wenn du kein geld vom sozi bekommen solltest, kannst du Möbel und alles für einen HAusstand benötigt wird, dort beantragen. das ist dann eine einmalige Leistung. Aber bedenke, es sind gebrauchte Sachen, vom möbel, bis zur Bettwäsche.
 
6. January 2003, 19:43   #7
Eyewitness
 
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Beiträge: 2.831
Ich danke Euch allen erstmal für die schnellen Antworten. Das hat mir auf jeden Fall schon mal weitergeholfen. Als nächstes muß ich dann wohl das Soziamt ein bißchen ausquetschen.
 
6. January 2003, 22:46   #8
Yosie
 
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Wohngeld müsstest du ja in jedem Fall bekommen,
achte nur darauf, dass die Miete nicht allzu hoch ist, da das Wohnungsamt nur bestimmte Höchstgrenzen anerkennt, und die sind nicht besonders hoch angesiedelt.
 
9. January 2003, 08:04   #9
genial
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Zitat:
Zitat von Eyewitness
daß mein Elternhaus nicht bereit wäre, mir finanziell unter die Arme zu greifen
nur mal so rein allgemein gesprochen: solange man nicht volljährig ist und/oder noch in der ausbildung ist, sind die eltern verpflichtet, die kinder weiterhin finanziell auszuhalten und der staat wird dieses auch immer prüfen und gegebenfalls miteinbeziehen. dabei ist es ziemlich egal ob man das möchte oder nicht. wenn jemand freiwillig auf was verzichtet, dann ist das denjenigen sein problem und nicht die des staates.

in deinem fall eyewitness, würde ich mal sagen, dass dir der unterhalt deines biologischen vaters zu steht und soweit möglich, deine mutter für den rest herangezogen wird und dein stiefvater muss es schriftlich ablehen für ein kind aufzukommen, was nicht sein leibliches ist, denn als lebensgefährte wird sein gehalt grundsätzlich erstmal zur berechnung miteinbezogen, sofern es sich um eine eheähnliche gemeinschaft handelt.
 
9. January 2003, 16:13   #10
Marena
 
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Genial ich weiß nicht von welchen Leistungen du sprichst, aber im Falle von Berufsausbildungsbeihilfe, zählt das Einkommen des Stiefvaters nicht dazu. Er muss weder etwas schriftlich ablehnen, noch muss er sein Einkommen nachweisen. Hier werden lediglich die biologischen, bzw. Adoptiveltern herangezogen. Und bei denen findet selbstverständlich eine Prüfung statt, ob sie leistungsfähig sind.
 
9. January 2003, 16:19   #11
genial
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liebe marena, ich spreche vom topic das da heisst "sozialhilfe/wohngeld, etc" und nicht "ausbildungsbeihilfe".
 
9. January 2003, 16:31   #12
Marena
 
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Lieber genial, deshalb meine Nachfrage.
Da aber nun mal die BAB vorrangig vor Sozialhilfe ist, braucht sich Eyewitness um das Einkommen vom Stiefvater keinen Kopf zu machen.
 
9. January 2003, 16:56   #13
genial
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das mag wohl so sein.
 
9. January 2003, 17:07   #14
Eyewitness
 
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Hehe, das mit dem Einkommen meines Stiefvaters würde sowieso ein Problem werden, da er offiziell arbeitslos gemeldet ist, aber trotzdem noch ein Gewerbe über den Namen meiner Mutter betreibt, etc.

Also sollte es da ne Prüfung geben, wird es spaßig.

Wie auch immer, ich will zwar aber immer noch ausziehen, aber die Pläne haben sich schon wieder etwas verändert, so daß es wohl etwas nach hinten verschoben wird. Grundsätzlich sind die Infos aber sehr nützlich.
 
9. January 2003, 23:25   #15
genial
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jo, denn wenn dem so wäre, dass das einkommen deiner mutter herangezogen würde, dann würde das einkommen deines stiefvaters automatisch angerechnet werden, da es ja offiziell das einkommen deiner leiblichen mutter ist.
 
Antwort

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