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8. January 2002, 20:54   #1
Teddybear970
 
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Jugendamt

Als erstes erst einmal eine Frage:"Was haltet ihr von unseren Jugendämtern?"
Ich bin der Meinung, dass das Jugendamt da eingreift, wo es nicht angebracht ist und da wo sie wirklich was machen müssten dauert es ewig bis was geschieht. Das Problem ist doch ganz einfach: selbst wenn mann was unternimmt und versucht mit dem Jugendamt zusammen zu arbeiten die tun nichts. Doch wenn dann was passiert heisst es doch:"Die Nachbarn haben nichts getan."
Ich möchte mal wissen wie ihr dazu steht und was ihr denkt!
Ich freue mich jetzt schon auf Eure Antworten. :confused: :confused: :confused:
 
8. January 2002, 21:02   #2
jupp11
 
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Zu einer etwas eingehenderen Schilderung könnte ich ja Stellung nehmen.

Aber das, was Du schreibst, ist doch zu allgemein.

Bitte klär mich/uns etwas mehr auf.


tschao jupp11
 
8. January 2002, 21:05   #3
satan66
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aufgrund eigener erfahrungen(in der kindheit) halte ich mich vom jugendamt fern so gut es eben geht bis jetzt mit erfolg
 
8. January 2002, 21:17   #4
Akareyon
 
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Beiträge: 2.823
Habe auch Erfahrungen mit dem JA gemacht, kann dir nicht grundsätzlich zustimmen, doch in diesem einen konkreten Fall, unter dem ich zu leiden hatte, traf es genau zu.

Es ging nicht darum, jemanden anzuschwärzen: die Mutter war (bekanntermassen) bereits in geschlossenen Krankenhäusern gewesen, hielt trotzdem einen scharfen Rottweiler-rüden und eine 11-13(?)-jährige Tochter auf dem Bildungsstand einer 7jährigen, die den Hund ausführen durfte. Die Tochter tyrannisierte meine Schwester, die Alte meinen Vater und mich. Um einige der familiären Zustände bekanntzumachen (hat nichts mit einmischen zu tun - wir hatten wirklich Angst), gingen wir zum Jugendamt und legten den Sachverhalt dar. In allen uns bekannten Einzelheiten, ohne Ausschmückungen. Was bekamen wir zu hören? "Was sollen wir denn Ihrer Meinung nach tun?" - "äh, Sie sind das Jugendamt. SIE müssen wissen, was nun zu tun ist." - "Ja, aber Sie müssen ja mit irgendeiner Erwartung hierhergekommen sein." Kurz: WIR mußten uns dafür rechtfertigen, warum wir denn die Mißstände melden. Und es ist nie was geschehen. Neulich habe ich gehört, die Tochter geht anschaffen, HOFFE aber, daß das nur das bösartigste aller Gerüchte ist. Soviel zu dem Thema.
 
8. January 2002, 21:46   #5
Teddybear970
 
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@Jupp11
Meine Nachbarin und ich kämpfen seit 2 1/2 Jahren darum, dass drei Kinder aus absolut chaotischen Verhältnissen herausgeholt werden. Die Mutter dieser Kinder ist quasi von Morgens bis Abends betrunken - und in der Wohnung geben sich Junkies und Alkoholiker die Klinke in die Hand. Aber das schärfste kommt noch: Als Entschuldigung gibt die Mutter an: "Ich penne doch gar nicht mit den Kerlen. Die schlafen bei den Kindern!" Klasse oder?
Jetzt ist noch herausgekommen, dass die 5-jährige Tochter wohl sexuell mißbraucht wurde. Und das Jugendamt steht daneben und tut fast nichts. Man muß denen echt noch sagen, was zu tun ist, wenn sie in der verdreckten Wohnung neben dem sturzbetrunkenen "Freund" der Frau stehen, der auf die Kinder "aufpasst", weil sie mal wieder seit fast 24 Stunden auf Sauftour ist.
------------------ <-- Beißkante
Andererseits wird Leuten mit der Wegnahme von Kindern gedroht, nur weil die Wohnung mal nicht aufgeräumt ist und obwohl es den Kindern offensichtlich gut geht.
------------------ <-- Beißkante

So. jetzt kommt Ihr.
 
8. January 2002, 22:00   #6
jupp11
 
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Beiträge: 4.013
Dankeschön für die Erläuterung!!

Also
1.
Prinzipielles Unverständnis für die Verhaltensweise des Jugendamtes.

2.
Wenn das stimmt
Zitat:
Jetzt ist noch herausgekommen, dass die 5-jährige Tochter wohl sexuell mißbraucht wurde. Und das Jugendamt steht daneben und tut fast nichts.
dann hat man eine Handhabe gegen das Jugendamt. Man geht zur Polizei und erstattet Anzeige, gegen alle Beteiligten, und dazu gehört das Jugendamt.

Übrigens wird von Aussenstehenden das Instrument der "Dienstaufsichtsbeschwerde" immer wieder unterschätzt.

Du kannst, falls Du der Meinung bist, ein Beamter oder Angestelllter im öffentlichen Diest tut seinen Job nicht ordnungsgemäß", diese Beschwerde einlegen.

Das kannst Du von zuhause aus tun, schriftlich, oder, was ich noch wirkungsvoller finde, zur Niederschrift.

Zur Niederschrift heißt, daß, in diesem Falle das Jugendamt, einen kompetenten Mitarbeiter, Räumlichkeiten usw. bereitstellen muß, der das niederschreibt, was Du ihm/ihr diktierst. Das kann der Vorgesetzte sein, ein anderer Mitarbeiter, ich glaube sogar, er selbst. Und keiner kann sich wehren. Sowas tut gut, um seinem Herzen Luft zu machen. Aber nicht nur, denn so ein paar Dienstbeschwerden wirken sich negativ in den Personalakten aus und wenns denn reicht, wird er bei der nächsten Beförderung ausgespart.

In jedem Fall kannst Du sicher sein, daß die Leute vielleicht nicht zuvorkommender werden, aber ihre Arbeit ohne jeden Tadel verrichten.

Das Ganze funktioniert übrigens auch bei der Polizei.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig den Rücken stärken.

tschao jupp11
 
8. January 2002, 22:06   #7
Boomer
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Teddy, oh, Teddy, falscher Weg! Keine Diskussionen mit Jugendamtsflachbrettvorkopfhabern führen.

Zur Staatsanwaltschaft gehen...den Verdacht (Achtung: ich sagte Verdacht, nicht Behauptung (!) -Selbstschutz-) der Kindesmißhandlung äußern und in dieser Formulierung Strafanzeige gegen die Erziehungsberechtigten (hier: die Mutter) stellen.

Die Anzeige sollte dann mit "Zudem erstatte ich Anzeige gegen den juristischen Vertreter des Jugendamtes der Stadt XYZ in allen rechtlichen Belangen." enden.

Gruß
Frank
 
8. January 2002, 22:10   #8
Teddybear970
 
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Danke für Deine Schilderung.
Aber die Sache hat sich vorläufig erledigt. Das Jugendamt war letztendlich doch in der Lage, die Kinder in eine Pflegefamilie zu bringen. Ich bin nur mal gespannt, wie lange die da bleiben.
Immerhin hatte die Frau eine Entziehungskur zur Auflage. Kaum war sie nach drei Monaten wieder zu Hause hat sie weitergesoffen. (Wieder ein paar hunderttausend Mark verschleudert)
 
8. January 2002, 22:13   #9
Teddybear970
 
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@Boomer
Auch nicht schlecht. Wenn es nochmal akut wird werde ich mich daran erinnern.
 
8. January 2002, 22:19   #10
Sternkind
 
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Ja Boomer, klingt ja immer so schön einfach, wenn Du das schilderst..

Aber die Wirklichkeit ist meist anders und wesentlich schwerer durchzusetzen..

Den auch hier, in unserem rechtstaat gibt es noch den Grundsatz "eine Krähe hakt der Anderen kein Auge aus"

Wird täglich so praktiziert und ist einfach eine Tatsache, die man auch noch so heroisch nicht wegdiskutieren kann
 
8. January 2002, 22:23   #11
Teddybear970
 
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@sternkind

Da hast Du wahrscheinlich sogar recht, aber man kann ja nicht immer nur wegsehen. Oder?
 
8. January 2002, 22:47   #12
Sternkind
 
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Nein, Teddybär gewiss nicht, ich gehör bestimmt nicht zu denen, die wegsehen..

Nur meinte ich einfach nur, dass nicht immer alles mal eben mit dem richtigen Amt und Weg zusammenhängt

So nach dem Motto, ich geh zum Richtigen und die Welt wird rosa..

Leider
 
8. January 2002, 22:59   #13
Teddybear970
 
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Klar! Das stimmt schon. Aber ich werde es trotzdem immer wieder probieren. Bis ich platze oder irgendwas passiert.
 
8. January 2002, 23:29   #14
Sternkind
 
Registriert seit: May 2001
Beiträge: 6.057
Und schon allein dieser Vorsatz macht die Welt ein bisschen mehr rosa
 
9. January 2002, 00:55   #15
Trullertante
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Zitat:
Zitat von Boomer
Teddy, oh, Teddy, falscher Weg! Keine Diskussionen mit Jugendamtsflachbrettvorkopfhabern führen.

Zur Staatsanwaltschaft gehen...den Verdacht (Achtung: ich sagte Verdacht, nicht Behauptung (!) -Selbstschutz-) der Kindesmißhandlung äußern und in dieser Formulierung Strafanzeige gegen die Erziehungsberechtigten (hier: die Mutter) stellen.

Die Anzeige sollte dann mit "Zudem erstatte ich Anzeige gegen den juristischen Vertreter des Jugendamtes der Stadt XYZ in allen rechtlichen Belangen." enden.

Gruß
Frank
Bravo Boomer, das ist genau der richtige Weg und ich weiss wovon ich rede.
Dieser Weg greift.
Da es sich um ein Offizialdelikt handelt (Strafverfolgung ist nicht vom Antrag abhängig) MUß ermittelt werden.
Ich gehe noch einen Schritt weiter:
Da das Jugendamt bereits Kenntnis von diesen Vorgängen hat und es offensichtlich bis jetzt noch zu keiner Strafanzeige kam, wird mit Sicherheit gegen das Jugendamt als juristische Person zunächst, ein Verfahren eingeleitet werden, wegen Strafvereitelung im Amt.
Das Jugendamt hat nämlich eine Garantenstellung.
Die Anzeige bei der Polizei MUß auch anonym entgegen genommen werden, wenn es sich um ein Offizialdelikt handelt.
Einfach auf die Wache gehen und auf Aufnahme einer Anzeige bestehen.
Versucht der Beamte trotzdem, die Personalien zu erhalten, gleich den Vorgesetzten anfordern. Der sollte über die Verfahrensweise bei Aufnahme einer Strafanzeige bei einem Offizialdelikt eigentlich Bescheid wissen.
Anders sieht es aus, wenn man Zeuge ist. Dann werden die Personalien des Anzeigenden in einem verschlossenen Umschlag der Anzeige beigefügt.

Eine Frage Boomer an Dich:

Hobbyjurist und Autodidakt oder kommst Du aus einem Beruf, der juristische Kenntnisse erfordert ?
Das hat Hand und Fuss, was Du da schreibst.
 
9. January 2002, 08:45   #16
Boomer
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Beiträge: 2.007
Zitat:
Zitat von Trullertante
Eine Frage Boomer an Dich:

Hobbyjurist und Autodidakt oder kommst Du aus einem Beruf, der juristische Kenntnisse erfordert ?
Das hat Hand und Fuss, was Du da schreibst.
Treffer. Ja, Jura ist mein Steckenpferd.

 
9. January 2002, 11:57   #17
Marie
 
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Ort: Na hier
Beiträge: 5.712
Ich kann nur sagen,das viele Mitarbeiter der Jugendämter nicht hinter ihrem Schreibtisch hervorzulocken sind.
Ich hatte mich an die zuständige Sacharbeiterin gewand,weil meine Tochter ständig Krach mit ihrem Vater und der Neuen hatte.
Was ist passiert?

Nichts im Gegenteil,sie hat die ganze Schuld auf mich geschoben,weil ich die Familie verlassen hatte,ferner hat sie auf meine Tochter rungehackt,das nur SIE sich anpassen müßte und sonst keiner.
Man ich war stocksauer.
Ich hab das Gebäude laut fluchend mit meiner Tochter verlassen,nicht aber vorher noch zu sagen,das sie sich nicht nochmal in meine ,oder der Kinder ihrer Angelegenheiten einmischen soll.
Sie wäre ja eh nicht für die Belange der Kinder da.
Sollte nochmal was von ihrer Seite kommen,bekommt sie von mir ein Verfahren angehängt.
Das war vor einem Dreivierteljahr und ich hab nix mehr gehört.
Ich hab es dann auf mich genommen,die Angelegenheit zwischen den Beteiligten selber zu regeln.
Was mir auch gelungen ist.

Durch meine Ehrenamtliche Arbeit beim Jugendamt,weiß ich in etwa was da so abgeht.
Wenn man ihnen mit Anwälten oder,einem Verfahren droht ,werden sie meist ganz klein und unternehmen auch was.
Doch in diesem Falle war das nicht nötig es hat auch so geklappt.
 
Antwort

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