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14. May 2001, 10:37   #1
Eyewitness
 
Benutzerbild von Eyewitness
 
Registriert seit: April 2001
Ort: Rheinland
Beiträge: 2.831
Ich will sozialschmarotzen

Na gut, ganz so schlimm wie in der Überschrift ist es nicht, aber es kam mir so vor, als dachte es die nette Beamtin, als ich heute beim Arbeitsamt war. Es ging um folgendes:
Ich wollte mich für die Zeit zwischen jetzt und dem Beginn meiner Ausbildung oder des Studiums arbeitslos melden, damit ich das Kindergeld bekomme. War so abgesprochen mit meinen Eltern. Nun habe ich leider die Rechnung ohne Arbeitsamt gemacht. Die sagten mir nämlich, daß ich mich nur arbeitslos melden könne, wenn ich auf der Suche nach einem Job wäre und da sie derzeit genug Jobs im Angebot hätten, müßte ich dann auch sofort einen annehmen. Dummerweise will ich aber gar keinen Job annehmen, weil ich
a) nicht nur für einen Monat arbeiten kann
b) in anderthalb Monaten mit meiner Studienvorbereitung beginnen muß, was viel Zeit in Anspruch nimmt und
c) meine Freundin in Bosnien seligst darauf wartet, mich endlich wiedersehen zu dürfen und zwar im Juli.
Das habe ich der netten Dame vom Arbeitsamt so natürlich nicht an den Kopf geschmissen, sondern ich sagte, daß mir aufgrund von Bewerbungen und Studienvorbereitung die Zeit für einen Job fehlen würde, da ich ja bereits Job Angebote für September habe, aber es noch andere gibt, die ich überprüfen will. Daraufhin meinte sie so eiskalt und trocken, wie Beamte nunmal sind, daß es für mich kein Geld gibt, weil ich ja nicht arbeiten gehen kann. Ich hätte in dem Moment gerne mein Gesicht gesehen.
Auf jeden Fall finde ich die Logik sehr interessant. Ich bekomme nur Arbeitslosenhilfe, wenn ich mich arbeitslos melde, was aber wiederum heißt, daß ich einen Job annehmen müßte, was wiederum bedeutet, daß ich gar nicht arbeitslos bin. Logisch, oder?
Interessant an der ganzen Sache ist ja, daß ich eigentlich nur wegen dem Kindergeld da war, was ja eigentlich meiner Mutter zusteht. Daß ich arbeitslos sein muß, damit meine Mutter Kindergeld bekommt, gehört auch zu den tiefen Weisheiten des deutschen Rechts.
Ich will verdammt nochmal das Geld haben!

So, das mußte ich hier mal wieder loswerden!

Eye
 
14. May 2001, 13:43   #2
Loddarnewyork
 
Registriert seit: January 2001
Beiträge: 2.676

<FONT face="Andale Mono"><FONT COLOR="FFCC66">Na dann wollen wir Dir mal helfen und zwar auf die Sprünge.

Lohnersatzleistungen habe gewisse Voraussetzungen, die man erfüllen muß und diese sind:
Arbeitslos sein, sich arbeitslos gemeldet haben, einen Antrag gestellt haben (kann auch formlos sein), die Voraussetzungen nach
§134 Abs.1 Ziff.4 erfüllen und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen.

Letzteres erfüllst Du mit Deiner Aussage, aber für die kurze Zeit nicht arbeiten zu wollen, nicht.

Die Vermittlung in Arbeit hat Vorrang vor einer Leistungsgewährung.

Anders ausgedrückt: Wer zu klug sein will, stellt sich meist etwas "dummbaddelig" an, wie Du in diesem Falle

Natürlich sagt man denen nicht, daß man ja im Juli....Freundin und bis Sept.....wichtigeres zu tun hat.

Da es sich bei Dir in erster Linie ums Kindergeld dreht, bin ich sicher, daß eine Bestätigung der Arbeitslosmeldung in Verbindung mit der Steuerkarte ausreicht. </FONT f></FONT c>

<center><IMG SRC="http://people.freenet.de/Mesupolami/line1.gif" border=0>

<FONT face="Andale Mono"><FONT COLOR="Deepskyblue">Deine Werbung? Hier?
Klar, warum nicht.
Nichts ist Toyota.</center></FONT f></FONT c>
 
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