25. March 2006, 20:28 | #1 |
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Also ich misch mich jetzt mal unter das Fußvolk.
Frage: Meine Tochter, 16 Jahre jung, möchte ein Board aufmachen. Soll sie, darf sie auch, es braucht nur noch ein Klick dann steht das Ding im Netzt. Aber: Wen oder was stellt man an die Wand, wenn dort etwas geschrieben wird, was vielleicht jemandem nicht passt. Werde ich belangt? Oder meine Tochter,die quasie Chefe vom Dienst über das Board ist? Muß sie/ich was beachten? Darf sie eigentlich, da minderjährig, ein Board aufmachen? |
25. March 2006, 22:10 | #2 |
Ungültige E-Mail Angabe
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... das sind gute und sicherlich auch wichtige Fragen, die wir allerdings lieber in einem gesonderten Thread erörten sollten, da es in diesem Fall speziell um Dolzer und von Gravenreuth und die Verharmlosungsversuche ihrer sonderbaren "Fans" bei den ForenNews und eigentlich auch bei Gulli geht.
Gruß Ben |
25. March 2006, 22:46 | #3 |
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Danke Glühwürmchen.
Ich hoffe natürlich auf Antworten und drehe deshalb mal am Rädchen. |
25. March 2006, 23:17 | #4 |
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Wer noch kein Boardbetreiber war, will das natürlich irgendwann auch mal sein und so ist das Begehren Deiner Tochter also nur zu verständlich. OK, es gibt auch Ausnahmen, aber die zählen zur Benlichke...äh Minderheit.
Allerdings sollte man in den heutigen Zeiten da schon mit Bedacht herangehen, denn so einfach, wie es vor Jahren war, ist es nicht mehr. Ich meine damit nicht den Traffic/Zulauf von Usern, sondern die gesetzlichen Vorgaben, den sich im Netz breitgemachten Kommerz und die gern auf leicht verdiente Weise verdienenden Anwälte. Bei der Wahl der Domän fängt's schon an, geht dann über das genau vom Gesetzgeber vorgeschriebene Impressum weiter und dann bis hin zu den Inhalten. Eine größere Sicherheit bietet natürlich ein "eingezäuntes" Board. Wenn Google und Co. nichts abfischen können, dringen auch Inhalte nicht so einfach in die Öffentlichkeit. Die sicherste Möglichkeit ist natürlich ein verriegeltes Board, zu dem nur Bekannte und Freunde lesen und schreibend Zugiff haben. Damit geht man dann sämtlichen Gefahren aus dem Weg. |
25. March 2006, 23:29 | #5 | |
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Zitat:
Wo ich doch schon an kalte Platten und Co gedacht hatte, zwegs Einführung in die Riege derer, die es schon geschafft haben. |
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25. March 2006, 23:43 | #6 |
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Kalte Platten zur Eröffnung? Frier dat ein, die gibbet dann zu Choppers nächstem Burzeltag
Zu Deiner Frage der Verantwortung: Da Deine Tochter bereits beschränkt geschäftsfähig ist, würde z.B. ein Abmahnung sie treffen. Kann sie es nicht bezahlen und der Erziehungsberechtigte (Du) weigert sich, wird ihr das gutgeschrieben und sie muß bei späterem eigenen Einkommen mit Zins und Zinseszins löhnen.Ist quasi ne Sparkasse, nur umgekehrt Ich habe jetzt natürlich extrem schwarz gemalt, mit dem, was theoretisch eintreten könnte, wenn man so ein öffentlich zugängliches Board hat. Aber man ist nunmal für die Inhalte als Mitstörer haftbar. |
25. March 2006, 23:56 | #7 |
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Mal abgesehen davon, dass es doch mehr als genug Boards im www gibt und man eigentlich froh sein sollte, dass man nicht derjenige ist, den der Hammer trifft...
Ist Deine Tochter auch technisch versiert so ein Board zu gestalten? Hat sie die Zeit und das nötige Kleingeld dafür? Warum sucht sie sich nicht ein "passendes" bestehendes Board und wird erst einmal Teammitglied? Danach kann sie dann nachvollziehen, wie viel Aufwand sie erwartet. |
25. March 2006, 23:57 | #8 |
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Sie ist nur bedingt geschäftsfähig,klar. Darf sie dann überhaupt ein Board eröffnen? Liegt die Hauptlast dann nicht bei mir?
Habe ich nicht die Sorge zu tragen das alles mit rechten Dingen zu geht? Sprich zu kontrollieren was geschrieben wird? Sie hat mitbekommen wie das bei mir war und wieviel Zeit man investieren muß. Das Board als solches ist kein Problem, Chopper hat eins "rumliegen". Sie hat sich schon viele angeschaut, nur bei wenigen ist sie geblieben. Um das technische mache ich mir keine Gedanken, das bekommt sie locker hin. Sie hat schon alles im Kopf und, sie hat viel Ehrgeitz. |
26. March 2006, 00:06 | #9 |
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Natürlich darf sie ein Board eröffnen. Tausende 13 -und 14-jährige hatten und haben Boards. Wie es mit dem Webspace steht, sofern der den kostenpflichtig ist, keine Ahnung, ob Kinder und Jugendliche da Verträge abschließen können/dürfen.
Läuft das allerdings auf Deinen Namen, Hexe, bist Du auch für die Domän als Admin C verantwortlich und müßtest auch im Impressum stehen. Damit wäre Deine Tochter dann aber auch aus der Verantwortung und Du drin. Es ist doch so: Solange man ein kleines Plauderboard betreibt, überwiegend den Slurps bei der Arbeit zuschaut, oder MuMu spielt, so wie hier auf dem Skats, kann ja nicht viel passieren. Man muß bei den Beitragsinhalten eben nur darauf achten, daß niemand irgendwem auf die Füße tritt. |
26. March 2006, 09:12 | #10 |
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Lass sie doch Hexe.
Chopper passt n bissel auf, was die Kiddies da so treiben, von wegen testzeitverlängerungen, Mukke und Videos usw... Sie wird ziemlich zügig die Lust daran verlieren, vermute ich. Denn wie Glühwürmchen schon schreibt, es gibt mehr als genug Boards (Plauderboards im weitesten Sinne), die alle vor sich hindümpeln. Rechtlich liegts daran, wer die Rechnungen bezahlt und auf wessen Namen die Domain läuft. Soll es überhaupt so ne Art Plauderboard werden, oder gehts um ein bestimmtes Thema oder Hobby? tschao jupp11 |
26. March 2006, 21:42 | #11 |
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Es geht hier wohl umbestimmte Themen und Hobbys.
Sie spielt online immer das eine Spiel und dafür gibt es nun mal nicht so das passende Board, wo man sich austauschen könnte. Deshalb kam der Gedanke mit dem eigenen Board, Mitstreiter die Mods werden könnten stehen wohl schon an. Selbstverständlich würde ich dann den Admin miemen und auch aufpassen, denn Chopper hat nicht so die Zeit dafür. Allerdings, Chopper hat dieses Board, rein rechtlich müßte man doch dann auf ihn zurückgreifen, oder liege ich da falsch? Meine Idee war wie Jupp schon sagte,sie einfach mal machen lassen, natürlich mit Hilfe. Alles andere wäre gemein. Nur was wenn ihr Konzept aufgeht und es gut läuft?.......dann lass ich mich einfach für meine Tätigkeit bezahlen. *g* |
27. March 2006, 00:26 | #12 |
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grundsätzlich soll/muss der rechtlich verantwortliche im impressum angegeben werden. dieser muss natürlich auch volljährig und voll strafmündig sein.
ansonsten ist weiterhin bei allen rechtlichen angelegenheiten der inhaber und/oder admin-c der domain verantwortlich bzw. erster ansprechpartner. wer dann im falle des falles wirklich rechtlich verantwortlich ist klärt dann im jeweiligen fall eh ein richter. |
27. March 2006, 20:52 | #13 |
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Ok, hört sich ja alles doch nicht so schlimm an. Dann werden wir das Ganze wohl mal in Angriff nehmen, damit die Kleene auch baldigst ihren Spass hat.
Danke euch für die Auskünfte. |