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2. August 2002, 15:29   #1
Maggi
 
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Jugend & Gewalt

Bericht der Bayerischen Staatsregierung
September 1994

JUGEND UND GEWALT

Kinder und Jugendliche
als Opfer und Täter
Situation, Ursachen, Maßnahmen

Vorwort

Mit Beschluss vom 07.09.1993 hat der Bayerische Ministerrat eine interministerielle Arbeitsgruppe zum Thema "Gewalt in der Gesellschaft" eingesetzt mit dem Auftrag, "vor dem Hintergrund der zunehmenden Gewaltbereitschaft, ein Konzept mit konkreten Gegenmaßnahmen insbesondere auf dem Gebiet der Prävention" zu erarbeiten. Unter Leitung von Staatssekretärin Hohlmeier waren in der Arbeitsgruppe die Staatsministerien für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst, für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit, des Innern, der Finanzen und der Justiz sowie die Staatskanzlei vertreten.

Entsprechend dem Antrag, den Schwerpunkt auf die Prävention zu legen hat sich die Arbeitsgruppe auf den Problemkreis "Jugend und Gewalt" konzentriert. Sie hat ihre Aufgabe darin gesehen, möglichst konkrete Vorschläge für Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt zu erarbeiten, die durch staatliches Handeln umgesetzt werden können. Vorangestellt ist eine knappe Beschreibung von Erscheinungsformen und Ursachen von Gewalt.
 
2. August 2002, 15:30   #2
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1. ERSCHEINUNGSFORMEN:

Unter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im sozialen Nahraum wird heute allgemein die physische oder psychische Beeinträchtigung von Kindern oder Jugendlichen durch Eltern, Erziehungsberechtigte oder andere nahestehende Personen wie Nachbarn, weitere Verwandte verstanden (sog. Kindesmisshandlung). Diese Beeinträchtigungen können sowohl durch Handlungen (wie z.B. bei körperlicher Misshandlung) als auch durch Unterlassung (z.B. Vernachlässigung) zustande kommen.

Man unterscheidet folgende Formen der Kindesmisshandlung:

- Körperliche Gewalt gegen Kinder/Jugendliche
Sie umfasst alle gewaltsamen Handlungen, die körperliche Beeinträchtigungen oder gar Verletzungen beim Kind/Jugendlichen hervorrufen können.

- Vernachlässigung von Kindern/Jugendlichen
Von Vernachlässigung wird dann gesprochen, wenn Kinder/ Jugendliche, die auf Pflege, Ernährung, Unterstützung und schützende Fürsorge angewiesen sind, diese von den betreuenden Erwachsenen nicht oder nicht in ausreichendem Maße bekommen und damit in ihrer Entwicklung beeinträchtigt werden.

- Psychische Misshandlung
Psychische Formen der Gewalt sind alle Äußerungen oder Verhaltensweisen, die Kinder/Jugendliche ängstigen, sie herabsetzen oder überfordern und ihnen das Gefühl eigener Wertlosigkeit vermitteln. Hierzu gehören sadistische "Erziehungs"-methoden (z.B. das Kind stundenlang in eine dunkle Kammer einsperren), ebenso aber auch scheinbar harmlosere Formen der Ablehnung und psychischen Bestrafung wie z.B. die ständige, demütigende Bevorzugung eines Geschwisterkindes, die Isolierung des Kindes oder die Bestrafung mit andauerndem Liebensentzug.
 
2. August 2002, 15:32   #3
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- Sexueller Missbrauch
Sexueller Missbrauch liegt dann vor, wenn Erwachsene sexuelle Handlungen an Kindern und Jugendlichen zum Zweck der eigenen sexuellen Befriedigung vornehmen, indem sie sich über den Willen des Kindes oder Jugendlichen hinwegsetzen oder dessen Schwäche, Abhängigkeit und/oder mangelnde Einsichtsfähigkeit ausnützen. In diesem Zusammenhang ist die Kinderpornographie als eine der verabscheuungswürdigsten Formen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen zu nennen.

Von der empirischen Forschung werden als wichtige Unterschiede zwischen sexueller und körperlicher Gewalt an Kindern/ Jugendlichen im sozialen Nahraum genannt:

Körperliche Gewalt geschieht überwiegend innerhalb der Familie; der überwiegende Teil des sexuellen Missbrauchs von Kindern/Jugendlichen geschieht dagegen im nahen Umfeld der Familie/Lebensgemeinschaft.
Mehr noch als die körperliche Gewalt ist der sexuelle Missbrauch ein schichtübergreifendes soziales Phänomen.
Während Frauen und Männer bei körperlicher Gewalt zu etwa gleichen Teilen involviert sind, sind in Fällen des sexuellen Missbrauchs bis zu 95 % der Täter Männer.

Siehe dazu hier
 
2. August 2002, 18:16   #4
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2. AUSMASS VON GEWALT GEGEN KINDER UND JUGENDLICHE

1993 waren nach den Daten der PKS für den Freistaat Bayern mehr als ein Drittel (34,7% oder 7.426 Personen) der 21.369 Opfer von Gewaltstraftaten, bei denen eine Opfererfassung erfolgte), unter 21 Jahre alt.

Der hohe Gesamtanteil junger Opfer ist vor allem ein Ergebnis der Gewaltstraftaten, die definitionsgemäß nur an Opfern unter 14 Jahren begangen werden können: Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) und Misshandlung von Kindern (§ 223 b StGB):

1993 wurden beim sexuellen Missbrauch von Kindern 2.298 Opfer erfasst, überwiegend, nämlich zu 76,8%, Mädchen.
Einen hohen Anteil hatten unter 21jährige mit 39,6% auch an den 1355 Opfern von Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen; mit 94,6% werden fast ausschließlich Mädchen und junge Frauen Opfer dieser Gewalttaten.
Bei der Misshandlung von Kindern wurden 1993 252 Opfer registriert; mit einem Anteil von 52,3% etwas mehr Jungen als Mädchen.
An den 12.064 Opfern von gefährlichen und schweren Körperverletzungen hatten unter 21jährige Opfer 1993 dagegen "nur" einen Anteil von 25,6%; mit 79,3% wurden bei diesen Delikten überwiegend männliche Opfer registriert.

Raubstraftaten (4.080 Opfer 1993) richteten sich zu 15,3%, Straftaten gegen das Leben (552 Opfer 1993) zu 14,1% gegen unter 21jährige Personen.

Es wurde schon darauf hingewiesen, dass insbesondere bei der Gewalt im sozialen Nahraum von einer geringen Anzeigebereitschaft und damit von einem erheblichen Dunkelfeld auszugehen ist und sich die Daten der PKS deshalb nur sehr bedingt für Aussagen zu Ausmaß und Struktur dieser Gewalt eignen.

Erste Erkenntnisse zum Dunkelfeld sind einer repräsentativen Befragung der deutschen Wohnbevölkerung zu den Themen "Gewalt gegen Kinder", "sexueller Kindesmissbrauch" und "Abschaffung des elterlichen Züchtigungsrechtes" zu entnehmen, die vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) 1992 durchgeführt worden ist:

Im Hinblick auf die körperliche Gewalt gegen Kinder/Jugendliche zeigen die Ergebnisse, dass die Rate der Personen, die in ihrer Kindheit körperlichen Züchtigungen durch ihre Eltern erfahren haben, in den letzten Jahrzehnten rückläufig ist. Ebenso ist die Rate der Personen, die von ihren Eltern körperlich misshandelt worden sind, zurückgegangen. Gleichwohl erlebten in der Altersgruppe der 16-20jährigen Befragten immer noch 68,7 % körperliche Züchtigungen (von Ohrfeigen bis zu Schlagen mit einem Gegenstand) und 9,4 % Misshandlungen durch ihre Eltern im Laufe ihrer Kindheit und Jugend; bei der Altersgruppe der 20-30jährigen liegen diese Werte bei 71,3 % bzw. 9,9 %.

Nach einschlägigen Untersuchungsergebnissen kommen Formen der ausufernden körperlichen Bestrafung schichtunabhängig in 10-15 % aller deutschen Familien vor. 2-3 % der Eltern schlagen ihre Kinder mit Stock oder Gürtel, 1 % tut dies mehr oder weniger regelmäßig.

Die Daten der KFN-Studie weisen darauf hin, dass zwischen 16 % und 20 % der Frauen in den alten Bundesländern in der Kindes- und Jugendzeit mindestens einmal Opfer einer sexuellen Straftat unter Einschluss exhibitionistischer Handlungen geworden sind. Sexuelle Missbrauchserfahrungen mit Körperkontakt haben 5-8 % der Frauen als Kind erlebt, zu 90 % durch Männer
 
2. August 2002, 18:22   #5
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Mehr dazu noch HIER
 
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