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30. September 2005, 14:06   #1
Sacki
Dummschwätzer
 
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Registriert seit: February 2005
Beiträge: 3.365
Ein gutes Urteil ?

Zitat:
München ­ Erstmals ist in München ein Oktoberfestbesucher, der einen 18-Jährigen mit einem Maßkrug niedergeschlagen hatte, wegen Mordversuchs verurteilt worden. Das Schwurgericht München hat drei Tage vor Schluss der diesjährigen Wiesn einen Angeklagten wegen des Verbrechens mit zwölf Jahren Haft bestraft. Der 31 - Jährige hatte 2003 beim Oktoberfest einem Schüler ohne Grund von hinten einen zerbrochenen Maßkrug gegen Kopf und Hals geschlagen. „Das Überleben des Opfers war eine Frage von Millimetern”, urteilten die Richter.
In Anbetracht der Vermutung, daß der Täter für die gleiche Tat hier im überaus liberalen Berliner Justizsystem sicher nur eine 2 jährige Strafe auf Bewährung bekommen hätte, finde ich dieses Urteil nur gut.

Wer jemanden, zumal ohne Grund, einen Maßkrug hinterrücks gegen den Schädel knallt, der nimmt dessen Tod billigend in Kauf. Egal ob er nun besoffen war oder nicht.

Jetzt hat dieser Prügler auch sein Maß bekommen, und zwar das richtige: vollgeschenkt mit 12 Jahren.
Gut so.
 
30. September 2005, 15:57   #2
BigGonZo
Ungültige E-Mail Angabe
 
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Registriert seit: January 2001
Ort: Zuhause
Beiträge: 234
wenn ich dazu das urteil von dem besoffenen autobahn fahrer,der einen unfall mit togesfolge verursacht hatte sehe,er bekam so um die 3 jahre(weiss nicht mehr genau),dann stimmt irgend etwas in der rechtsprechung nicht mehr.aber meine volle zustimmung was dieses urteil in seiner höhe angeht hast du.egal welche schäden das opfer davon trädt,gewalt aus purer lust daran soolte in allen fällen sehr hoch bestraft werden.dann glaube ich werden diese sachen auch endlich mal weniger werden.
ist doch klar wenn es meist nur bewährungs strafen gibt schreckt das nicht wirklich ab.

ciao Big
 
1. October 2005, 12:31   #3
Ogino
 
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Registriert seit: January 2001
Beiträge: 1.996
So schnell schiessen selbst auch die Bayerischen Gerichte nicht Kanonen auf Spatzen.

In diesem angesprochenen Fall ist leider in den Infos untergegangen, dass besagter Bierkrugschläger kein Ersttäter war. Vielmehr handelte es sich um einen vielfach vorbestaften Gewalttäter, der schon einige Menschen krankenhausreif, bzw. zu Dauerinvaliden geprügelt hat.

Deine offensichtliche Freude über das "konsequente" bayerische Rechtssystem wird nun sicherlich gedämpft werden:
Der offensichtlich geisteskranke Bierkrugschläger (normal kann so ein Mensch nicht sein), wurde erst kurz vor der Tat vorzeitig auf Bewährung aus der Haft entlassen.

Selbst dem liberalsten Richter, egal ob in Bayrn oder Preussen, wäre gar kein anderes Urteil möglich gewesen.

12 Jahre Haft heisst aber in unserem Rechtssystem, das auf Resozialisierung ausgerichtet ist, dass dieser Irre nach ca. 5 Jahren das erste mal seinen ihm zustehenden Hafturlaub bekommt.

Wahrscheinlich kurz vor Beginn des Oktoberfestes.
 
1. October 2005, 14:02   #4
Glühwürmchen
 
Registriert seit: October 2002
Beiträge: 4.319
Sollte ihm die "besondere Schwere der Schuld" nachgewiesen werden, wird das nix mit den 5 Jahren.

Allgemein bin ich oft entsetzt, wie wenig Strafe bei dem einen im Verhältnis zu dem anderen Fall ausgesprochen wird.
Eine Bewährungsstrafe, die trotzdem eine Vorstrafe ist, kann doch nur noch jemanden jucken, der sich beruflich dadurch gefährdet sieht. Das sind wiederum meistens die Leute, die eh nie zum Wiederholungstäter werden.
"Richtigen" Kriminellen geht das doch am ... vorbei. Und besonders toll finde ich Bewährungsstrafen bei Gewaltverbrechern, wo man vorab dem Opfer sagt, dass man mutig alles aussagen muss, weil der Typ dann bestraft wird und sich nicht mehr rächen kann. *Har- Har*
 
1. October 2005, 19:29   #5
Ogino
 
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Registriert seit: January 2001
Beiträge: 1.996
Ich rege mich über den liberalen Strafvollzug schon lange nicht mehr auf.
Zum einen, weil ich es leid bin, in die rechte Ecke gestellt zu werden, zum anderen ändert sich daran eh nichts.
Die Leute, die heute krähen und sich aufregen, sind die ersten die den Schwanz einziehen, wenn es gegen solche Penner geht, die grundlos Leute zusammenschlagen.

Ich hatte vor einigen Jahren ein solches Erlebnis im einem Gartenlokal.
Da rannte so ein Typ durch den Garten und pöbelte erst die Leute an und wurde schliesslich auch handgreiflich gegen einen alten Herren. Danach verprügelte er einen Kellner, der sich nicht rechtzeitig in Sicherheit bringen konnte.
Als er dann meine damals hochschwangere Frau mit "Na, Du abgefickte Sau" betitelte sie anspuckte und dann mit mir anfing, habe ich ihm kräftig eine eingeschenkt.
Leider ein wenig heftiger, als er vertragen konnte.
Fazit:
Keiner der anwesenden Leute, die von diesem Penner angepöbelt und geprügelt wurden, hatten etwas genaues gesehen oder hatten sich vorher aus dem Staub gemacht.
Lediglich die spätere Aussage des Kellenrs, einem Inder, sowie die Tasache dass der Typ ein mehrfach vorbestrafter Idiot aus der rechten Szene war, rettete mich vor einer Anzeige wegen gef. Körperverletzung.
 
1. October 2005, 19:53   #6
Glühwürmchen
 
Registriert seit: October 2002
Beiträge: 4.319
typisches Beispiel für meine Aussage. Die Leute haben Schiss, dass so ein Idiot sich nach dem Verfahren an ihnen rächt, weil sie gegen ihn ausgesagt haben.

Und wärst Du nicht zufällig in der Lage gewesen Dich im gegenüber zu stellen, dann hätte er noch mehr verprügelt, ohne dass es jemand gesehen hat, geschweige denn eingreift. Hört man ja oft genug
 
1. October 2005, 22:51   #7
Sacki
Dummschwätzer
 
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Registriert seit: February 2005
Beiträge: 3.365
Einem Nazi eins auf die Haube zu hauen ist immer gut.

Aber warum gefährlich KV, wenn Du ihm eine schmierst ?
Wäre doch nur eine einfache KV gewesen.
 
1. October 2005, 23:14   #8
Glühwürmchen
 
Registriert seit: October 2002
Beiträge: 4.319
Zitat:
Leider ein wenig heftiger, als er vertragen konnte.
Ist ja nicht mehr Nothilfe und wenn man mal nachliest, was Ogino so ganz nebenbei betreibt, dann weiß man auch, wie die Staatsanwaltschaft darüber denkt, insofern keiner der anderen bestätigen kann/will, dass der Typ vorher zugeschlagen hat und offensichtlich noch zu weiteren Straftaten bereit war
 
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