21. February 2002, 21:09 | #1 |
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Rechtliche Frage
Hiho,
diesmal will ich was rechtliches wissen Folgendes: Jemand vermietet (als Privatperson) einen Teil der Räume seiner Firma an eine andere Firma. Diese Firma zahlt ~2 Jahre und geht dann Pleite. Die Kündigung wird ausgesprochen, der Mieter zieht aber nicht (oder eher gesagt nur sehr zögerlich) aus. Gibt es da irgendwelche rechtliche Handhabe den Mieter aus den Räumen rauszubekommen? Und was is mit eventuell durch den Mieter entstanden Schäden? bye Floh |
21. February 2002, 21:16 | #2 |
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Ich schiebe das mal ins Leben.....
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21. February 2002, 21:53 | #3 | |
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Zitat:
Wenn ich eine Firma habe, mit Räumen, ob nun Eigentum, oder selbst angemietet, kann ich nicht als Privatperson untervermieten, sondern als Firma. Aber das nur am Rande. Geht eine Firma pleite (in Konkurs), wird ein sog. Konkursverwalter eingesetzt, der den Konkurs abwickelt. Gläubiger, das sind Firmen, oder Personen, die noch Ansprüche haben, müssen diese beim KV anmelden. Sofern es eine Konkursmasse gibt (Bargeld wohl unwarscheinlich, aber z.B. Büromöbel, Aussenstände, Fahrzeuge etc.), wird diese vom KV an die Gläubiger verteilt. Allerdings gibt es da einen gewissen Verteilerschlüssel. Ich bin mir nicht sicher, glaube aber, daß zuerst Gelder, die dem Staat zustehen (z.B. Steuern), dann evtl. Angestellte, die noch Gehaltsforderungen haben und dann die anderen Gläubiger, zur Verteilung gelangen. Wie man die Räume schnellstens frei bekommt, um sie z.B. weiter zu vermieten, klärt man am Besten mit dem KV. |
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21. February 2002, 22:18 | #4 | |
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Zitat:
Tja, aber was ist wenn die Firma keinen Besitz mehr hat? Konkret ist der komplette Besitz weiterverkauft an die Firma der Frau vom Geschäftsführer... (komisches detusch ) Jedenfalls räumt der Mieter die Räume nicht. Gibts da keine Handhabe gegen? |
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21. February 2002, 22:49 | #5 |
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Klagen vor Gericht! Wenn die Person zu einem Schadensersatzt aufgefordert wird, aber nicht in der Lage ist zu zahlen. Besteht die Möglichkeit einer Pfändung, auch von Privatbesitzt. Da kommt es aber drauf an welche Art von Firma er hat eintragen lassen, GmbH etc.
Derartige Schuldscheine können bei Einhaltung von gewissen Regeln einen Lebenlang bestand haben! Um die Person aus den Räumen zu bekommen ist die Legale Art u. weise meistens Langjährig. Es besteht aber die Möglichkeit z.b. durch Maßnahmen dieses zu beschleunigen. Dieses ist z.B. der Fall wenn eine Rattenplage sich in dem Gebäude befindet und eine Gefahr für sich dort aufhaltende Persinen ergibt! Der Einsatz von einem Fachmann in bezug auf Schädlingsbekämpfung sollte hinzugezogen werden Dieses ist Kostengünstiger u. vom zeitlichen Hintergrund empfehlenswert! Ach ja die Ratten sollten schon dazu Motiviert werden in das Gebäude zu gehen Aber das ist alles nur Hypothetisch Naja viel Glück. ciao Wire |
21. February 2002, 22:54 | #6 |
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Du kannst die sofortige Räumungsklage erwirken, da Firmen nicht den Mietrechtsschutz haben wie private Mieter.
Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, können Firmenräumlichkeiten von heute auf morgen gekündigt werden. |
21. February 2002, 22:55 | #7 |
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Ich würde mich, wenn schon an keinen Anwalt, an die Handelskammer und/oder ans zuständige Amtsgericht wenden.
Jede Firma (und ist sie auch noch so klein), muß ins Handelsregister eingetragen werden und unterliegt damit auch gewissen Pflichten. Z.B. ist die Vertuschung von Zahlungsunfähigkeit strafbar. Wer nicht mehr zahlen kann und dazu gehört auch die Miete für die Geschäftsräume, ist verpflichtet, Konkurs anzuzeigen. Die Firmenreste, wie Büroinventar etc., schnell noch verhökern, ist nicht statthaft. Wie sieht´s denn mit Schlosswechsel und Sicherstellung von noch Vorhandenem aus? Dann fristlose Kündigung und evtl. Räumungsklage. Ob man nun nachträglich zu Geld kommt, ist meist eine andere Frage. |
21. February 2002, 22:56 | #8 |
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Tja Boomer, aber was macht man wenn der Staatsanwalt die Klage wegen "Lapalien" abweist?
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22. February 2002, 01:08 | #9 | |
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Zitat:
Das ist nicht korrekt: Der KV wird natürlich keine Sachwerte an die Gläubiger verteilen, sondern die Gegenstände werden zwangsversteigert, der Erlös wird zu den den Forderungen entsprechenden Teilen an die Gläubiger verteilt, die ihre Ansprüche aber bis zu einer festgesetzten Frist geltend machen müssen. Bzgl .dieser Frist hilft der Konkursverwalter, der neuerdings insolvenzverwalter heißt, da es den Konkurs nicht mehr gibt, weiter. Falls sich der Insolvenzverwalter nicht kooperativ zeigt, hilft nur ein Anwalt weiter, der auf Insolvenzrecht spezialisiert sein sollte (www.gelbeseiten.de) Ein interessanter Aspekt in Sachen Insolvenzverwalter: Falls durch Verschulden des Insolvenzverwalters einem Gläubiger nachweisbar ein Schaden entsteht, haftet dafür der Insolvenzverwalter, notfalls sogar mit seinem Privatvermögen. |
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22. February 2002, 01:45 | #10 | |
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Zitat:
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22. February 2002, 05:19 | #11 |
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Wenn die Kündigung ausgesprochen ist, und ihr nicht widersprochen wurde, dann einfach ein neues Schloss einbauen.
Es ist aus Deinen Angaben nicht zu ersehen, inwieweit noch Firmenmaterial oder Einrichtung in den Räumen lagert. Wenn ja, würde ich das Vermieterpfandrecht notfalls geltend machen und die Sachen erst nach Zahlung der ausstehenden Mieten herausgeben. Auf jeden Fall ist es sinnvoll: 1. einen Anwalt hinzu zu ziehen 2. sich in eine Lage zu bringen, dass der Gegner klagen muß. Denn wo kein Geld, da keine Klage. Und bei der Sachlage wie geschildert, auch keine Möglichkeit für den Mieter, eine Klage zu gewinnen. |
22. February 2002, 09:32 | #12 | |
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23. February 2002, 11:10 | #13 | ||
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Zitat:
tschubbl |
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23. February 2002, 13:14 | #14 |
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Das ist jetzt hm 2 oder 3 Jahre her, und Best hat nie was davon gesehn Und Ratschläge von Ämtern hat er auch nicht bekommen, nur ein Zettel das der Chef ausstellen sollte warum Best nicht mehr Arbeitet, aber wo Abgeben?
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23. February 2002, 14:03 | #15 | |
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Zitat:
Hätte das auch nicht gewußt,wenn mein Sohn von seinem Chef nicht beschissen worden wäre. Nur er bekam dann seine Kohle,denn ich erwischte seinen Chef und führten ein sehr intensives Gespräch in dem ich ihm ein Angebot machte,was er nicht ablehnen konnte. tschubbl |
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24. February 2002, 22:50 | #16 |
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Moin!
@cinderella Gehört zwar nicht mehr zum eigentlichen Thema, aber so etwas Ähnliches habe ich auch schon hinter mir. Waren damals ca. 8.000,- DM, die mein Arbeitgeber mir noch schuldig war. Habe aber vom Arbeitsamt sogenanntes Konkursausfallgeld in Höhe von rund 2.200,- DM erhalten. Besser als Nichts. [Zur Nachahmung nicht empfohlen]Und einen Tausender konnten meine Kollegen vom Club und ich noch aus ihm rauspressen, als wir mit einem Leichenwagen vor dem Amtsgericht auf ihn warteten und ihn entsprechend "instruierten".[/Zur Nachahmung nicht empfohlen] |
25. February 2002, 00:25 | #17 | |
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Zitat:
tschubbl |
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25. February 2002, 01:13 | #18 |
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Das Aamt zahlt als Insolvenzausfallgeld max. die letzten drei Monatsgehälter netto für netto incl aller Zulagen und eventueller Auslagen, die auf den Lohnabrechnungen standen. Anträge gibts beim Aamt oder unter www.arbeitsamt.de
Ich hab das ganze Spiel vor einem knappen Jahr mitgemacht, gottseidank ist mein Schwager Anwalt Ich hatte gegen meine Ex-Firma Forderungen von 22.500 DM (3 Monate plus Auslagen). Ich hab am letzten Tag des dritten Monats fristlos gekündigt um den anspruch nicht zu verlieren. Das hat mir von den Pennern beim Aamt keiner gesagt. |
25. February 2002, 01:17 | #19 |
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Konkursausfallgeld nennt sich der Begriff,von dem ich in meinem Beitrag sprach,in jedoch nicht mehr in Erinnerung hatte.
Aber jede Behörde ist verpflichtet eine erschöpfende Auskunft zu erteilen. tschubbl |
25. February 2002, 01:20 | #20 | |
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Zitat:
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25. February 2002, 01:24 | #21 | |
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Zitat:
Außerdem gäbe es ohne Glauben keine Religion. tschubbl |
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