18. May 2006, 07:14 | #1 |
Erde, Wind & Feuer
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Arbeitslose müßen nicht ins Bordell
Die Arbeitsagenturen sind nicht verpflichtet, einem Bordellbetreiber Prostituierte zu vermitteln. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichen Urteil des Sozialgerichts Speyer hervor. (AZ: S 10 AL 1020/04)Zwar sei Prostitution gesellschaftlich geduldet, «aber kein zur Verminderung von Arbeitslosigkeit erwünschtes Instrumentarium», befanden die Richter. Mit ihrer Entscheidung wiesen sie eine Klage eines Bordellbetreibers ab.
NETZEITUNG ARBEIT & BERUF: Bordell kann nicht auf Arbeitsagentur zählen Schade, dann kann es ja auch keine 1Euro Jobs dort geben. Schon lustig mit was alles sich Gerichte befassen müßen. |
19. May 2006, 11:15 | #2 |
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Arbeitlose müssen nicht ins Bordell, aber sie dürfen
In Berlin hat ein Bordell nur für Arbeitslose ein Rabattsystem eingeführt. Ich frage mich, zahlen Bordellbesitzer bzw. deren "Angestellte" Arbeitslosenversicherung? Wenn ja, so müßte das Arbeitsamt doch auch vermitteln,oder? |