21. July 2005, 12:11 | #1 |
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Rechenexempel
Mit Parkraumbewirtschaftung wird hier in Berlin die Abzocke umschrieben, mit der der Berliner Pleitesenat unter der Führung des schwulen Partylöwen Wowereit, die Schulden tilgen will.
Verwundert hat mich neulich folgendes: Parke ich ohne ein Parkticket zu ziehen und einer dieser Wegelagerer vom Ordnungsamt erspäht mein Auto, zahle ich 5€ Ordnungsgeld. Ziehe ich einen Parkschein, zahle ich für 30 Minuten 1€. Wenn ich also 4-5 Stunden parken will, kommt so ein Strafzettel wesentlich billiger, zumal noch die Chance hinzukommt nicht erwischt zu werden, weil die Herren/Damen vom Ordnungsamt gerade in einer Kantine sitzen und Kaffee trinken, oder privat während ihrer Dienstzeit shoppen gehen. Es geht weiter: Habe ich einen Parkschein gelöst und gut sichtbar für die halbblinden Geldeintreiber vom Ordnungsamt hinter die Scheibe gelegt muss ich darauf achten, dass ich die Parkzeit nicht überschritten habe, denn dann kostet das Strafticket gleich 20€. Ergo ziehe ich mir so ein Ticket erst garnicht, wenn ich vorher weiss, dass es vielleicht später werden kann, weil: parken ohne Parkticket kostet ja nur 5€ Ordnungsgebühr. Sind die nur in Berlin so beschränkt, oder ist das in anderen Bundesländern ebenso ? |
21. July 2005, 15:28 | #2 |
Junge mit Mundharmonika
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Auszug aus der StVO: http://www.stvkr.de/StVO/par13.htm
Das ist wohl bundesweit geregelt. Ich habe leider keine Ahnung von Strafzetteln, da mich bisher mein "Arzt im Einsatz"-Schild davor bewahrt hat. |
22. July 2005, 16:42 | #3 |
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Nicht schlecht. Ich komme erst nächstes Jahr in die Autofahrerfraktion, aber ich glaube, Eines versichern zu können: In Bayern ist das genauso. Das soll allerdings nix heißen: Hier ist das eher wissenschaftlich gemeint. Mit solchen Rechenspäten verleihen wir unserer Zufriedenheit über das Ergebnis der Pisa-Tests Ausdruck und heben uns von der Außenwelt (und von Bremen ganz besonders) ab. Ciao, Maggi |
22. July 2005, 16:47 | #4 |
Erde, Wind & Feuer
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Da ich seit einiger Zeit deine Signatur schon bemerkt habe, vielleicht noch ein Zusatz:
Das aufgeführte Warenzeichen und der Markenname sind Eigentum des Herstellers. Die Erwähnung dient lediglich der Nicknamenbeschreibung. |