1. May 2002, 18:25 | #1 |
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Teure Beleidigungen im Straßenverkehr
Sie sind gestresster Autofahrer? Machen Ihrer Wut gerne mal mit eindeutigen Gesten oder wüsten Beschimpfungen Luft? Vorsicht, das kann teuer werden! Verbal-Chaoten im Straßenverkehr werden ordentlich zur Kasse gebeten.
Besonders teuer: Beleidigungen gegen eine Amtsperson. 1. Stinkefinger Für die berühmte "Effe"-Geste müssen Sie tief in die Tasche greifen. Je nach Stadt und beleidigter Person (Polizisten sind am teuersten) sind bis zu 4000 Euro fällig. 2. Der "Scheibenwischer" oder das "Vogelzeigen" Kleine Geste, großer Effekt: Zwischen 300 und 1000 Euro zahlen Sie für eine solche Beleidigung. 3. Kreis aus Daumen und Zeigefinger (A…Loch) Wer seinem Ärger auf diese Weise Luft macht löhnt ordentlich: Zirka 750 Euro werden hier fällig. 4. Zunge rausstrecken Klingt niedlich, ist aber auch nicht ganz billig: etwa 150 Euro Strafe 5. Fieses Miststück Sagen Sie das lieber nicht zu einer Politesse - sonst sind Sie um bis zu 2500 Euro ärmer. 6. Alte Sau Einem Polizisten gegenüber geäußert kostet Sie diese Verbal-Attacke etwa 2500 Euro. 7. Du Schlampe Machen Sie Ihrem Ärger über das Knöllchen lieber anders Luft - so kostet's zirka. 1900 Euro. 8. Trottel in Uniform Das hört kein Polizist gern: 1500 Euro. 9. Kasperlverein, Wichtelmann, Holzkopf Auch wenn es sich gar nicht so böse anhört: Die Strafe ist saftig. Zwischen 750 und 1000 Euro blechen Sie für diese Beleidigungen. 10. Dumme Kuh Diesen Spruch müssen sich Politessen wohl öfter anhören. Strafe: zwischen 300 und 800 Euro. Genauso sieht es aus mit Sätzen wie "Du bist doch zu dumm zum Schreiben" oder "Lernen Sie besser einen anderen Beruf". 11. Leck mich doch Macht der Polizist eh nicht - stattdessen kassiert er etwa 300 Euro. 12. Witzbold, Bekloppter, Asozialer Auch nicht gerade eine Kleinigkeit - diese Beleidigungen kosten Sie zwischen 200 und 600 Euro 13. Schwein, Wegelagerer, Depp Mit 200 bis 450 Euro sind sie dabei! Auch wenn Sie versuchen, diplomatisch zu sein: Selbst ein "Am liebsten würde ich Sie jetzt … nennen" kommt Sie teuer zu stehen: Etwa 1600 Euro werden fällig Also bevor man eine der oben genannten Äußerungen und Gesten von sich gibt erst überlegen ob es einem der, dafür verlangte, Preis wert ist. Oder ob eine der kostengünstigeren Varianten nicht für die jeweilige Situation ausreichend ist. |
1. May 2002, 18:58 | #2 |
Ungültige E-Mail Angabe
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Warum soll ich einen Polizisten beleidigen? Erstens ist es eh zu teuer und zweitens macht der auch nur seinen Job.
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1. May 2002, 20:52 | #3 |
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und was passiert, wenn diese leute dich beleidigen, nichts. die herrschaften. die solche gesetze erlassen, werden alle von denen bezahlt, die sie wie zu kaisers zeiten ausbeuten koennen.
vor dem gesetz sind alle menschen gleich? ein schmarrn. ausgerechnet der faulste und korrupteste teil der gesellschaft masst sich die groessten rechte an. mfg |
2. May 2002, 08:00 | #4 |
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Moin
Ich finde die preise sind die reinste abzocke, zu meiner zeit so mitte 50 waren die meisten dieser vergehen lappalien. Der staat weiß schon wie er an das geld der kleinen leute kommt. zeus |
2. May 2002, 08:28 | #5 |
Ungültige E-Mail Angabe
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Also wenn mich jemand Schneidet, ist es nur Normal mit Ausdrücken und Pipvogel zu Reagieren.....
Meistens sind es immer Mercedes Fahrer.....Die haben ja diese Eingebaute Vorfahrt Da lasse ich mein Recht immer walten Polizisten haben mich bisher nur Angehalten....Aber nicht geschnitten oder Angefahren |
2. May 2002, 09:51 | #6 |
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Neulich kam im Fernsehen,das man wenn man in der ich-Form was sagt,die Polizisten keine Handhabe haben.
Z.B. ICH finde sie sind ein Arsch. |
2. May 2002, 10:10 | #7 | |
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Das fällt dann unter Meinungsfreiheit
Zitat:
Ich denke aber dass Beleidigungen gegenüber einem Beamten meistens mehr Ärger bringen als man möchte. Aus Wut macht man eine unbedachte Äußerung oder Geste und schon wird einem, ein paar Tage oder Wochen später, die Rechnung präsentiert. Vielleicht muss man dann sogar erst nachfragen, um was es eigentlich ging, weil man es schon vergessen hatte oder für nicht so wichtig gehalten. Aber sich gegen die Zahlung zu wehren wird wohl auch schwierig sein. |
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2. May 2002, 12:14 | #8 |
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Wie gut das ich ruhig und ausgeglichen bin
obwohl nein eher nicht aber ich kann mich schon zusammenreissen dafür ist mir mein Geld zu schade, hab eh schon zu wenig auch wenn ich Leuten die mich schneiden oder so an mir vorbei rasen das es mich fast weg weht am liebsten immer ann Hals springen würde Die Preise sind auch voll überzogen das man für ne "kleine" Geste 4000 € Zahlen soll das find ich hammer hart .... Greetz Isa |
4. May 2002, 13:04 | #9 |
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Also mit der Behauptung,ich finde sie sind ein Arsch,würde ich sehr vorsichtig sein,wenn ich keine Zeugen habe.
Man kann so etwas auch zu seinem Ehepartner sagen,dann sagt man es nicht ihm sondern jemand dritten. Mich hatte man auch schon vom Vorwurf der Beamtenbeleidigung freigesprochen. Ich meinte zu einem Polizeibeamten,daß da jeder kommen könne und sagen,daß er der Gasmann wäre. Ich lies bei dem Richter durchblicken,daß ich bei einer Verurteilung,das Bundesverfassungsgericht anrufen werde,wegen der Diskriminierung eines Berufsstandes,was dann mitverantwortlich war für den Freispruch,da der Beruf des Gasmannes,ein ehrenhafter sei und somit keine Beleidigung sein könne. |
4. May 2002, 15:00 | #10 |
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Neulich kam im Fernsehen,das man wenn man in der ich-Form was sagt,die Polizisten keine Handhabe haben.
______________________________________________ darauf wuerde ich mich auf keinen fall verlassen. gegen polizisten zieht man immer den kuerzeren. hab ich mal gemacht. wurde mir gesagt, ich muesse dies beweisen. habe fotos, einen videofilm und eine hasette mit ton vorgelegt, daraufhin wurde das verfahren mit der begruendung, es liege kein oeffentliches intersse vor, eingestellt. danach musste ich fahren wie ein pastor, trotzdem haben sie mir 3 verfahren angehaengt, das hat aber nicht geklappt. mfg |
4. May 2002, 16:05 | #11 |
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Hi quentin
Deshalb meinte ich,daß man sich darauf nicht verlassen kann,wenn man nicht gute Zeugen hat. Aus dem "Ich",wird nähmlich in der Anzeige schnell ein "Du" und dann wird es nochmals teurer, da man den Beamten duzte. |
4. May 2002, 16:20 | #12 |
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moin tschubble, ich wollte dir aus eigener erfahrung auch nur zustimmen. uebrigens mit dem duzen. der NDR macht einen bericht ueber die Polizei von HH, mit der kamera unterwegs. dabei kam es zu kontrolle und zur verhaftung. grundsaetzlich wurden diese leute geduzt. auf die feststellung des reporters, dass das duzen von polizeibeamten aber teuer werden kann, sie aber einfach duzen, kam die antwort, das sei ueblich. feine gesellschaft!
mfg |
4. May 2002, 16:31 | #13 | |
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Zitat:
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Stichworte |
strassenverkehr, beleidigungen, teure |
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