Skats

Datenschutzerklärung Letzten 7 Tage (Beiträge) Stichworte Fussball Tippspiel Sakniff Impressum
Zurück   Skats > Interessant & Kontrovers > Das Leben
Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender


 
 
12. June 2002, 08:43   #1
Marie
 
Benutzerbild von Marie
 
Registriert seit: April 2001
Ort: Na hier
Beiträge: 5.712
Führerschein sicher gestellt.

[12.06.2002 - 07:53 Uhr]
Mettmann (ots) - Am Dienstagnachmittag des 11.06.2002, gegen 15.00
Uhr, wurde die Hildener Polizei zur Aufnahme eines Bagatellunfalles
auf den Parkplatz eines Einkaufszentrums an der Lortzingstraße in
Hilden gerufen. Dort hatte ein 90-jähriger Hildener beim Rangieren
und Rückwärtsfahren mit seinem PKW Opel Rekord auf dem großen
Firmenparkplatz ein Fahrrad beschädigt, welches von seinem Besitzer
zuvor abgestellt und gegen einen Baum gelehnt worden war. So war
beim Unfall kein Personen- und nur geringer Sachschaden in einer
Gesamthöhe von ca. 200,- €uro entstanden.
Bei der polizeilichen Unfallaufnahme stellte sich jedoch heraus,
dass der 90-jährige und zu 100 Prozent schwerbehinderte
Unfallverursacher, in Folge seiner körperlichen Beeinträchtigungen
und Behinderungen, faktisch nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug
sicher zu bedienen und zu führen. Aus diesem Grund wurde der
Führerschein des Hildeners sichergestellt und, da dieser mit der
Maßnahme nicht einverstanden war, schließlich gegen dessen
ausdrücklichen Widerspruch beschlagnahmt. Insgesamt zeigte sich der
90-jährige Hildener uneinsichtig und wollte trotz der polizeilichen
Maßnahme mit seinem Fahrzeug davonfahren. Dieses wurde verhindert
und auch der Fahrzeugschlüssel des Opels beschlagnahmt. Als der
Hildener daraufhin zur Überraschung der beiden eingesetzten
Polizeibeamtinnen versuchte, das Fahrzeug mit einem mitgeführten
Zweitschlüssel zu starten, wurde auch dieser Schlüssel
beschlagnahmt.
Angehörige des 90-jährigen Mannes wurden über die Vorfälle
informiert und übernahmen die weitere Betreuung des Rentners. Sein
PKW wurde von einem Ersatzfahrer zur Wohnanschrift des Hildeners
gefahren, sämtliche Fahrzeugschlüssel und der Führerschein des 90-
Jährigen verbleiben bis zu einer richterlichen Entscheidung bei der
Polizei. Entsprechende Anzeigen und Berichte für die bevorstehenden
Entscheidungen von Straßenverkehrsbehörde und Gericht, wurden
vorgelegt.

ots-Originaltext: Pressestelle Polizei Kreis Mettmann

Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=43777



Was meint ihr, hat die Polizei richtig gehandelt? Und was mich interessieren würde, warum hat die Verwandtschaft nicht eingegriffen, die müssen doch Bescheid gewußt haben über den Zustand des "Opas"?
 
12. June 2002, 08:53   #2
jupp11
 
Registriert seit: January 2002
Beiträge: 4.013
Klar darf Opi Autoscooter fahren, 2 x im Jahr, auf der Kirmes.

Wenn jemand, Alter egal, nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen, dann gehört der Führerschein in Gewahrsam. Es fahren genug Leute mit zeitweiligen Ausfallerscheinungen rum, da braucht es nicht noch Totalausfälle.

Die Verwandtschaft? Von denen ist bestimmt seit Jahren keiner mehr freiwillig mit Opa gefahren, also können sie das auch nicht beurteilen.
 
12. June 2002, 08:59   #3
Marie
 
Benutzerbild von Marie
 
Registriert seit: April 2001
Ort: Na hier
Beiträge: 5.712
Aus eigener Erfahrung weiß ich, das es einige Omis und Opis gibt, die besser ohne Auto dran wären.
Da schleichen die vort dich hin, willste überholen, ziehen die nach links rüber vom Einparken mal ganz abgesehen.

meiner Meinung nach hätte den Verwandten was auffallen müssen.
Außer, die hat es einen feuchten Kehricht interessiert.
Der Mann ist eine Gefahr für sich und andere.
 
12. June 2002, 09:30   #4
quentin
 
Registriert seit: April 2002
Beiträge: 1.693
Die Familie war froh, dass sie ihn nicht fahren musste, deswegen haben die auch nichts ' gemerkt '.

mfg
 
Antwort

  Skats > Interessant & Kontrovers > Das Leben

Stichworte
fuehrerschein




Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 10:55 Uhr.


Powered by vBulletin, Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Online seit 23.1.2001 um 14:23 Uhr

Die hier aufgeführten Warenzeichen und Markennamen sind Eigentum des jeweiligen Herstellers.