Skats

Datenschutzerklärung Letzten 7 Tage (Beiträge) Stichworte Fussball Tippspiel Sakniff Impressum
Zurück   Skats > Interessant & Kontrovers > Off-Topic
Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender


 
 
13. February 2002, 16:47   #1
peet
 
Benutzerbild von peet
 
Registriert seit: August 2001
Ort: Niederlande
Beiträge: 1.528
Microsoft verlor Prozess um Raubkopien

Habe auf dem NGB gerade folgende Posting gefunden und moechte sie euch nicht vorenthalten

----- in den Nachrichten dieses Gerichtsurteil als Schlagzeile
auf www.orf.at folgenden Text gefunden.


Zur eigenen Verwendung nicht strafbar
Verboten, aber nicht strafbar ist nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) die Verwendung von Raubkopien von Computerprogrammen. Das berichtet der „Kurier“ in seiner Mittwoch-Ausgabe.
Dienstag, 12.02.02
18:58 MET
Prozess gegen Wiener
Der OGH hat zu der Frage, ob die Verwendung der Raubkopien von Computerprogrammen strafbar ist, erstmals ein Urteil gefällt. Er kam zu dem Schluss, dass die Benützung eines "geklonten" Computerprogramms zwar verboten, aber nicht strafbar ist.
Vier Jahre hat sich ein Verfahren nach dem Urheberrecht gezogen, das Microsoft gegen einen Wiener angestrengt hatte. Dem Mann waren von seinem Bruder zehn CD-Roms mit unlizenzierten Kopien von Computerprogrammen geschenkt worden.

Bei einer Hausdurchsuchung im Zuge eines Sorgerechtsstreits wurden die CDs gefunden und beschlagnahmt. Der Wiener wurde nach einer Klage von Microsoft zu einer Geldstrafe von 726,72 Euro (10.000 Schilling) wegen "unbefugten Gebrauchs" verurteilt.
Laut dem Höchstgericht ist unter Berufung auf den im Urheberrecht verankerten Paragrafen 91 die unbefugte Vervielfältigung eines Computerprogramms dann nicht strafbar, wenn sie nur zur eigenen Verwendung dient. Das Installieren auf der eigenen Festplatte sei also straflos.

Weiters sei der reine "Gebrauch" eines Programms im Gesetz nicht näher definiert, es erging ein Freispruch. Die Benützung eines "geklonten" Computerprogramms sei zwar verboten, aber nicht strafbar, so der Kurier. Am Zivilweg könne sich Microsoft aber noch revanchieren, hieß es.
Es könne ein "angemessenes Entgelt" für die unbefugte Benutzung verlangt werden. Dabei werde in der Praxis der Preis der Original-Programme veranschlagt. Dazu kämen noch die Anwaltskosten.
Kurier

hier auch zum nachlesen http://chronik.kurier.at/
 
13. February 2002, 22:37   #2
starbucks
Ungültige E-Mail Angabe
 
Benutzerbild von starbucks
 
Registriert seit: November 2001
Beiträge: 483
Zitat:
Zitat von peet
Am Zivilweg könne sich Microsoft aber noch revanchieren, hieß es.
Es könne ein "angemessenes Entgelt" für die unbefugte Benutzung verlangt werden. Dabei werde in der Praxis der Preis der Original-Programme veranschlagt. Dazu kämen noch die Anwaltskosten.
Kurier

hier auch zum nachlesen http://chronik.kurier.at/
na, so richtig verloren haben sie ja dann doch nicht. die werden den schon kräftig zur ader lassen.

starbucks
 
Antwort

  Skats > Interessant & Kontrovers > Off-Topic

Stichworte
raubkopien, prozess, verlor, microsoft




Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 19:24 Uhr.


Powered by vBulletin, Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Online seit 23.1.2001 um 14:23 Uhr

Die hier aufgeführten Warenzeichen und Markennamen sind Eigentum des jeweiligen Herstellers.