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27. August 2002, 07:51   #1
jupp11
 
Registriert seit: January 2002
Beiträge: 4.013
Typisch Deutsch - gefunden bei OM

Bei OskarMaria's BoardNachrichten hab ich folgendes gefunden:

Zitat:
PoomA, Administrator beim AUCE, wollte sich als freiwilliger Helfer bei der Hochwasser-katastrophe an der Elbe zur Verfügung stellen. Da er zur Zeit beschäftigungslos ist, fragte er beim Arbeitsamt nach, ob er vielleicht für einige Zeit dort als Helfer arbeiten könne.

Die Antwort des Sachbearbeiters war ernüchternd:
"Es steht Ihnen selbstverständlich frei, dort mitzuhelfen, jedoch müssen Sie verstehen, dass wir Ihnen für die Zeit Ihrer Abwesenheit keine Leistungen bezahlen können, da Sie der Arbeitsvermittlung ja nicht zur Verfügung stehen." -OM
21.08.02
Quelle
Da kommt einem irgendwie die Galle hoch.
 
27. August 2002, 08:01   #2
tw_24
 
Benutzerbild von tw_24
 
Registriert seit: May 2002
Beiträge: 1.018
Es gibt laut www.sachsen.de ein bundesweites Programm, über das 5.000 Arbeitslose, die bei den Aufräumarbeiten helfen - und da ist wahrlich Hilfe nötig -, befristet bezahlt werden. Vermutlich ist das aber noch nicht in allen Arbeitsämtern bekannt, denn Behörden arbeiten manchmal laaaaannnngggsaaaamm.

Zitat:
Zitat von http://www.sachsen.de/cms/E4BA824B8E1C4B59A75703BEC6316483.htm
In Zusammenarbeit mit dem Landesarbeitsamt werden zusätzliche ABM- und SAM-Stellen zur Verfügung gestellt. Das Land Sachsen stellt 2 Millionen Euro als notwendige Sachmittel zur Verfügung. Das Bundesarbeitsministerium hat signalisiert, dass die Richtlinien des Bundesprogramms über 5.000 zusätzliche SAM für alle betroffenen Gebiete Deutschlands so gefasst werden, dass der Arbeitgeberanteil aus den für das Sonderprogramm bereitgestellten Sachkosten finanziert werden darf. Wie viele dieser 5.000 Stellen auf Sachsen entfallen, ist noch nicht bekannt. Für die 3.000 bis 3.500 ABM- bzw. SAM-Stellen für Sachsen, die noch im Haushalt des laufenden Jahres der sächsischen Arbeitsämter möglich sind, wird der Freistaat die Arbeitgeberanteile in Höhe von ca. 3 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bereitstellen. Grundlage hierfür ist Artikel 87 des EG-Vertrages, nach dem Beihilfen zur Beseitigung von Schäden durch Naturkatastrophen möglich sind.

Weiterhin bietet das Wirtschaftsministerium den betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten die Finanzierung je eines Projektkoordinators für die Initiierung von Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung zur Schadensbeseitigung an, zunächst befristet auf ein halbes Jahr. Dafür werden ebenfalls ESF-Mittel eingesetzt. Anträge für Projektkoordinatoren können interessierte Landkreise und kreisfreie Städte zunächst formlos bei den Regierungspräsidien stellen.
Man kann allerdings nach Möglichkeit auch unentgeltlich helfen ;-).

MfG
tw_24
 
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