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3. May 2002, 20:45   #1
gismo75
 
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Registriert seit: November 2001
Ort: datteln
Beiträge: 773
Mörder muss 10 jahre in den knast

moin


Sabrinas Mörder muss
10 Jahre in den Knast

Sabrina (19) liebte Stephan (20). Doch der wollte nichts von ihr wissen. Der Kfz-Lehrling lockte das Mädchen in ein Gartenhaus und erstach Sabrina mit zehn Messerstichen. Unglaublich: Anschließend zerlegte er die Leiche mit einer Kettensäge. Heute das Urteil im Mannheimer Kettensägen-Prozess: Stephan M. (20) muss 10 Jahre in den Knast – die höchstmögliche Strafe nach dem Jugendstrafrecht.

Stephan M. (20) wird von Polizisten abgeführt


Die Richter folgten damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Stephans Verteidiger hatten maximal acht Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Die Richter: „Der Angeklagte wirkt noch nicht erwachsen, zeigt eine deutliche Verzögerung der emotionalen Reife.“ Daher verurteilte das Gericht den Kfz-Mechaniker nach dem Jugendstrafrecht.

Sabrina musste sterben, weil sie Stephan Liebesbriefe schickte. Der bestialische Mord im Schrebergarten war ein Gemeinschaftswerk. Zwei Freundinnen (18, 20) halfen Stephan M. beim Verstecken der Leichenteile. Die jungen Frauen müssen sich demnächst vor Gericht verantworten. Im Mordprozess wurde Stephans Geständnis verlesen: „Als letztes sagte Sabrina: ,Stephan, ich bin's doch.'“

Die Verteidigung will möglicherweise in Revision gehen.

also ich finde 10 jahre ein wenig mager,wie laff ist unsere justiz???

hat so ein tier überhaupt noch das leben verdient???
bei so einem vergehen ,würde ich sofort für die todesstrafe sprechen...

jemand der ein leben auf dem gewissen hat ,freundschaften und famielien zerstört,hat das recht noch weiterzuleben????

was haltet ihr davon????
 
3. May 2002, 23:52   #2
quentin
 
Registriert seit: April 2002
Beiträge: 1.693
das urteil ist ein witz, zeigt aber ueberdeutlich den zustand unserer justiz und des gesetzgebers. wenn der gleiche junge, der aufgrund angeblich erkennbarer unreife mit einer jugendstrafe davonkommt, mit seinem handy 20 00 € verzockt, wird er wie ein reifer erwachsener bestraft.
mfg
 
4. May 2002, 09:49   #3
Schatz
Ungültige E-Mail Angabe
 
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Registriert seit: July 2001
Beiträge: 2.242
Von Todesstrafe halte ich nix, denn dann setze ich mich auf gleiche Stufe.

Aber lebenslänglich mit psychatrischer Behandlung wäre wohl eher angesagt als läppische 10 Jahre.

Was ich besonders erstaunt, ist, dass auch die 2 Freundinnen sich beteiligt haben. Gibt es denn keine Moral mehr?

Leider ist es so, dass Verbrechen an Menschen mit geringeren Strafen belegt sind, als Sachverbrechen. Das spiegelt die Prioritäten in unserer materialistischen Gesellschaft wieder.
 
4. May 2002, 09:59   #4
jupp11
 
Registriert seit: January 2002
Beiträge: 4.013
Die, aus heutiger Sicht unterbewerteten Strafmasse für körperliche Gewalt im Verhältnis zu Eigentumsdelikten sind ein Relikt aus den Anfängen unserer Gesetzgebung.

Gewalttätigkeiten und Schlägereien wurden damals als viel weniger bestrafenswert angesehen, als wenn ein Dienstmädchen sich am Tafelsilber vergriff.

Auch ich bin gegen die Todesstrafe, obwohl einen manche Taten wirklich wütend machen wegen der Sinnlosigkeit und Brutalität mit der sie ausgeübt werden.

Ich bin übrigens sicher, dass ein 20-jähriger, der 10 Jahre Strafe im Gefängnis absitzt, nicht mehr derselbe ist wie früher. Ob er allerdings besser ist, da bin ich mir durchaus nicht sicher.
 
4. May 2002, 10:27   #5
gismo75
 
Benutzerbild von gismo75
 
Registriert seit: November 2001
Ort: datteln
Beiträge: 773
moin

ich glaube besser kann so ein mensch auch nicht werden.
egal wie hoch die strafe ist.

aber 10 jahre ,wenn er rauskommt ist er 30,und wenn so einem wieder die sicherung durchbrennt,muss wieder eine unschuldige dranglauben???

SO EINER GEHÖRT FÜR IMMER WEGGESPERRT_

und die statistiken belegen,das in ländern wo die todesstrafe gilt,
viel weniger straftaten sind als bei uns z.B.

ok wenn man bei jemanden die todesstrafe entgegensieht,muss 1000%ig feststehen das auch er der täter ist.

aber dank der dns test kann man ja heute den täter 1000%ig bestimmen.zumindest in den meisten fällen.

für mich hat keiner das leben verdient ,der ein anderes getötet hat.
 
4. May 2002, 14:45   #6
quentin
 
Registriert seit: April 2002
Beiträge: 1.693
moin,
todesstrafe ist legalisierter mord. das hat nichts mit den gefuehlen der angehoerigen zu tun, wahrscheinlich haette ich auch als betroffener starke rachegefuehle.
todesstrafe verhindert gewaltverbrechen, ist schlichtweg unsinn.
1. 17 staaten haben in den usa die todesstrafe schon lange abgeschafft. keine unterschiede zu staaten mit dieser strafe.
2. gismo, wie bei uns?? allein in NY werden erheblich mehr menschen ermordet als in ganz deutschland.
3.todesstrafe nur, wenn alles eindeutog ist. in den letzten 9 jahren mussten 74 maenner, die z.t. ueber 13 jahre in der todeszelle gesessen haben, wegen erwiesener unschuld oder starker unschuldsvermutungen freigelassen werden.
4. es gibt nicht eine studie, die belegt, dass die todesstrafe abschreckend wirkt. tatsache ist, das es eine menge morde gibt, weil die taeter wissen, dass sie sowieso hingerichtet werden und das kann man bekanntlich nur einmal.
was ich vom strafmass halte, habe ich bereits gesagt.
mfg
 
5. May 2002, 09:10   #7
Comandero
 
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Registriert seit: May 2001
Ort: Auf dem Dorf
Beiträge: 131
Ich persönlich fände die Todesstrafe auch nich mehr Zeitgemäß!
Aber bei so einer Tat sind schon härtere Bandagen gefragt!Wenn man sich vorstellt das so ein Mensch nach 10Jahren wieder auf freiem Fuß ist wirds mir echt Übel!Solche Bestien gehören ihr Leben lang hinter Gitter!!!!
Was geht überhaupt in solchen Gehirnen vor die dann die Leichen noch zerstückeln können!
Ist schon komisch wie jeder anders denkt in so einem Fall!
 
5. May 2002, 09:19   #8
jupp11
 
Registriert seit: January 2002
Beiträge: 4.013
Es bliebe zu fragen, ob ein Wegsperren allein überhaupt eine Lösung ist.

Gut, wenn jeman mal 12 Monate gesiebte Luft atmet, hat er Zeit über vieles nachzudenken. Aber 10 Jahre mit Nichtstun oder Flurfegen verbringen, kann Menschen nur schwerlich positiv beeinflussen.

Und das ist ja wohl das erklärte Ziel unserer Strafgesetzgebung, die Resozialisierung.
 
5. May 2002, 09:51   #9
Sacki
Dummschwätzer
 
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Registriert seit: February 2005
Beiträge: 3.365
Mich hat morgens um 5 Uhr mal die Polizei abgeholt (mit 3 Mann ) um mich für 2 Tage Ersatzhaft in den Knast zu bringen, weil ich einen Parkzettel über 20 DM nicht bezahlt habe.
Ich sass dann bis um 8 Uhr in der Zelle, bis die Post aufgemacht hat und ich in Begleitung der 3 Beamten meine 20 DM PLUS 122 (!!!!!) Kosten und Gebühren eingezahlt habe.
Danach war ich frei.

Ich kenne aber Typen, die klauen wie die Raben und werden oft erwischt. Bei denen wird dann eine lächerliche Hausdurchsuchung durchgeführt, that's all.
Im Knast waren die noch nie.

Was sagt uns das:

Den kleinen Mann beissen die Hunde.
 
5. May 2002, 19:28   #10
quentin
 
Registriert seit: April 2002
Beiträge: 1.693
@jupp, die Resozialisierung nimmt aber groteske formen an. es macht einen unterschied, ob jemand bei einem bankraub in panik schiesst, oder kaltbluetig jemand ermordet und zerstueckelt. pedophile kindermoerder gehoeren weggesperrt und zwar ihr ganzes leben und nicht nur ich bin der meinung, das diese leute auch durch forensische psychatrie nicht geheilt werden koennen. wenn der wieder mordet, wird der verantwortliche psychater nicht herangezogen, ihm passiert nichts, aber ein/das kind ist mal wieder bestialisch ermordet worden. die gesellschaft muss sich schuetzen.
mfg
 
5. May 2002, 20:14   #11
jupp11
 
Registriert seit: January 2002
Beiträge: 4.013
Meine Bedenken in dieser Hinsicht gehen eher an die Adresse der Psychologen, die Unbedenklichkeitsbescheinigungen ausstellen.

Eine Wissenschaft, die eigentlich nur mit persönlichen Vermutungen arbeitet und diese als gesicherte Fakten verkaufen darf, gehört für mich nicht mit einem Sachverständigenstatus versehen.

Jeder Hansel, der seinen Psychologen gemacht hat kann als Sachverständiger bei Gericht zugelassen werden oder über den Freigang eines Triebverbrechers entscheiden. Idiotisch.

Ansonsten stehe ich zu dem, was ich oben gesagt habe, denn genau dies, die Resozialisierung ist das Ziel des Strafvollzugs.

Andernfalls reden wir von einer anderen Republik.
 
5. May 2002, 22:02   #12
jupp11
 
Registriert seit: January 2002
Beiträge: 4.013
Vielleicht noch einmal eine Ergänzung:

Zitat:
Zweispurigkeit des Strafrechts,
die Regelung, dass strafbare Handlungen nicht nur Strafen, sondern neben ihnen oder an ihrer Stelle auch vom Verschulden des Täters unabhängige, an dessen Gefährlichkeit anknüpfende Maßregeln der Besserung und Sicherung nach sich ziehen können.

Maßregeln der Besserung und Sicherung,

die neben den oder anstelle der Strafen möglichen Rechtsfolgen einer Straftat (§§6172 StGB), die der Sicherung der Allgemeinheit vor dem Täter und der Besserung des Rechtsbrechers dienen (auch bei Schuldunfähigen anwendbar). Maßregeln der Besserung und Sicherung sind: 1)die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder, 2)zeitlich befristet, in einer Entziehungsanstalt, 3)die Sicherungsverwahrung sowie 4)die Führungsaufsicht, 5)die Entziehung der Fahrerlaubnis und 6)das Berufsverbot. Die früher vorgesehene Maßregel der Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Anstalt ist heute als Maßnahme innerhalb des Strafvollzugs möglich. Ähnliche Maßnahmen kennen das österreichische (»vorbeugende Maßnahmen«) und das schweizerische (»sichernde Maßnahmen«) Strafrecht.
© 2002 Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG
weiterlesen

Übrigens ist auch interessant, von wann unser Strafrecht im wesentlichen stammt.

Zitat:
Das Reichsstrafgesetzbuch vom 15.5. 1871 schuf zum zweiten Mal ein für das gesamte Reichsgebiet einheitliches Strafrecht. Es spiegelt den Geist des liberalen Bürgertums des 19.Jahrhunderts wider und ist bis heute in seinem Besonderen Teil im Wesentlichen in Kraft.
© 2002 Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG
 
5. May 2002, 22:36   #13
quentin
 
Registriert seit: April 2002
Beiträge: 1.693
nicht das alter ist entscheidend, sondern die funktionalitaet.mord wird nicht modern, egal zu welcher zeit. schlimm ist, dass der wertewandel nicht in ein neues BGB eingeht. wenn man bedenkt, das bis 1988 alle urteile des 3. reichs als rechtmaeßig anerkannt wurden und erst da ein nachdenken begann,wurde bis heute nicht abgeschlossen!! zu info, freissler, der schlimmste von allen, wurde nach dem krieg postum befoerdert um seiner witwe, deren einstellung nachweislich nazi war, eine hoehere pension zu verschaffen. die gleichen richter, die heute die gerichte der DDR als unrechtsgerichtsbarkeit bezeichnen, behaupten bis heute, das das recht waehrend der nazizeit heute nicht als unrecht bezeichnet werden darf. daran kann man erkennen, aus welcher zeit ihre prof`s stammten.
im uebrigen halte ich menschen/ Kinder fuer experimente fuer zu schade. taeterschutz gibt es und zwar massiv, opferschutz nicht und das geht nicht an.
mfg
 
5. May 2002, 23:08   #14
jupp11
 
Registriert seit: January 2002
Beiträge: 4.013
Ziemlich komplett Zustimmung.

Insbesondere was den Opferschutz angeht.
 
Antwort

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