16. June 2003, 07:33 | #1 |
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Im betrunkenen Zustand..
Österreich: Ein 18-jähriger betrunkener Peruaner ist ins Haus einer 97 Jahre alten Frau eingedrungen und wollte sie vergewaltigen. Als sie anfing zu schreien, ergriff der 18-Jährige die Flucht.
Nach einiger Zeit wurde er gefasst und soll jetzt in sein Heimatland abgeschoben werden. Die 97-Jährige trug an Armen und Beinen Blutergüsse davon und erlitt einen Schock. Quelle: ooe.orf.at Das kann ich ja einfach nicht verstehen, oder muß ich das? Wie kann jemand nur so eine kranke Idee haben, oder hat er sich vielleicht nur im Haus geirrt? |
16. June 2003, 08:27 | #2 |
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würdest Du die Tat verstehen, wäre die Idee nicht krank, wenn er eine jüngere Frau vergewaltigt hätte, oder ein Kind?
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16. June 2003, 09:02 | #3 |
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Glühwürmchen,
Vergewaltiger sind nach meiner Meinung immer krank im Kopf. Dass sich jemand aber an einer Seniorin dieses Alters aufgeilt, zeigt entweder, er war so blau, dass er eh' nichts mehr erkannte oder er ist so pervers, dass man ihn nicht mehr auf die Menschheit loslassen darf. Eine Abschiebung ohne weitere Folgen für den Täter wäre m.E. nicht ausreichend. Nachdem i.d.R. Mädchen und jüngere Frauen Ziel solcher Attacken sind, habe ich in den letzten Jahren aber schon oftmals gelesen, dass sich Vergewaltiger gezielt ältere und alte Frauen ausgesucht hatten. Für die Frauen als Opfer ist es immer schlimm, keine Frage. Im allgemeinen wird aber eine Frau mit 70 und älter in der Gesellschaft nicht als Objekt sexueller Begierden angesehen. Das meinte wohl auch Träumerle. |
16. June 2003, 10:35 | #4 | ||
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Zitat:
Die Menschen die sowas tun sind für mich sehr krank und eine Gefahr für die Menschheit. Zitat:
Danke Niceguy |
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16. June 2003, 11:32 | #5 | ||
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Ich habe die Aussage schon verstanden und gehe mit ihr konform, hörte sich aber eben so an, wie ich es hinterfragt habe.
Auch diese Aussage gilt doch wohl für alle Vergewaltiger Zitat:
Zitat:
Versteht mich nicht falsch, ich möchte lediglich deutlich klarstellen, dass jede Vergewaltigung, egal wie Alt das Opfer ist, krank ist. Kann diese Tat an einer alten Frau perverser sein, als an einem Kind? Okay, vom Kopf her würde ich es dem Täter gegenüber auch so sehen. Verstehen kann ich aber beides nicht. |
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16. June 2003, 12:28 | #6 |
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Es gibt auch nekrophile Menschen, also Menschen, die sexuelle Lust beim "spielen" mit Leichen verspüren.
Daran sieht man einfach, dass man diese Menschen nicht verstehen kann, da diese Veranlagungen alle krankhafter Natur sind. Tira |
16. June 2003, 12:32 | #7 |
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Glühwürmchen, ich versteh' dich schon.
Aber nix reininterpretieren, was da nicht steht. Sich an (kleinen) Kindern zu vergehen, ist abscheulich und obermies. Dafür kann es niemals eine Entschuldigung oder Rechtfertigung geben. Leider sind pädophile Täter oft nach aussen sehr unauffällig und viele Fälle spielen sich im häuslichen oder verwandtschaftlichen Umfeld ab. Vergewaltiger haben i.d.R. Defizite im eigenen Leben. Solche aber, die sich an Kindern und Greisinnen vergehen, müssen eine harte Strafe erwarten. Psychospielchen in der Heilanstalt mit einem verschrobenen Psychoklempner? Darüber lachen die Täter nur. Vergeudung an Zeit und Steuermitteln. // Tiramisu: Nicht alle Veranlagungen sind krankhaft. Es sind triebgesteuerte Taten abscheulicher Verbrecher. Und als Ausrede darf 'krank' da nicht immer gelten. Wer um seinen Trieb weiss und nichts dagegen unternimmt und strafbar wird, der kann sich nachher nicht auf Krankheit herausreden. Auch diese Menschen haben genügend lichte Momente. Auch ein Triebtäter läuft nicht ständig mit Erregung duch die Gegend. |
16. June 2003, 13:40 | #8 |
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Na, dann mutmaße ich jetzt mal einfach, dass das Wort "krank" wohl im Sinne von abnormal und nicht im Sinne des Gesundheitzustandes gemeint war
Die abnorme Tat ansich finde ich schon unter aller S.., aber was im Nachhinein abgeht, dass regt mich fast noch mehr auf. Was alles für die Täter getan wird, die armen Leute, die wegen schlechter Kindheit, wegen trallala und hoppsassa nur so werden konnten... Diese ach so schlauen Püchologen, die die Tat so verdrehen, dass das Opfer bald selber Schuld ist, dass es ihm passiert ist. Und dann, nach ein paar Jährchen psychologischem Hotels werden sie als geheilt entlassen und dürfen weiter machen. In einer Sendung habe ich sogar gesehen, dass der Täter sich wehrte entlassen zu werden, da er sich nicht sicher war, ob es ihn wieder überkommt. Er wollte nicht mehr die Möglichkeit dazu haben. Er wurde als geheilt entlassen... Oh man, ich höre lieber auf, wenn ich einmal damit anfange, dann rege ich mich so über diesen .... auf, dass ich richtig ausladent werden könnte. Vielleicht habe ich deswegen auch gleich so arg reagiert. Nix für ungut! |
16. June 2003, 13:45 | #9 |
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Ja niceguy, Du hast VOLLKOMMEN Recht ...
Ich sehr das genauso und kann echt nur mit dem Kopf schütteln, wenn solche Leute aufgrund eines psychologischen Gutachtens mit einem blauen Auge davonkommen oder nach max. 2 Jahren wieder auf die Menschheit losgelassen werden. Ich denke aber schon, dass es sich um eine "krankhafte Neigung" handelt, denn Verwaltigung und andere Delikte sind einfach nicht "normal". Das Einzige was fehlt, sind angemessene Strafen. In Deutschland wird immer nur über Resozialisierung der "armen" Staftäter gesprochen und nicht über deren Bestrafung. Problem ist halt, was macht man mit derartigen Menschen? Zwangsoperation? Hormonbehandlung? Hilft das? Keine Ahnung ... ich wüßt auch keine geeignete Methode. Tira |
16. June 2003, 13:58 | #10 |
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Kastration würde ich auch befürworten.
Ehrlich gesagt würde mir dann so ein Fall auch nichts ausmachen: Bartsch beantragte eine Kastration und starb 1976 auf dem Operationstisch im Landeskrankenhaus Eikelborn an den Folgen eines Narkosezwischenfalls. Bei irgendeinem "geheilten" haben die doch mit Hormonbehandlung den Kastrationserfolg wieder aufgehoben. Mit dem Ergebnis, dass der Typ wieder Kinder überfallen hat. Derjenige, der das befürwortet hatte, muss meines Erachtens genauso bestraft werden. |
16. June 2003, 14:39 | #11 |
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Ich denke da eher an ein Piercing durch die ... ähhmm ... "Spitze"
Das geeignete Modell habe ich auch schon gefunden: Wie man sieht, ist man auch in den USA an diesem Modell interessiert ... (man beachte die Kette ...) Tira |
20. June 2003, 16:03 | #12 | |
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Zitat:
Aber auch Vergewaltiger sind Menschen. Ihr redet von diesen, als wären sie keine. Klar, sie gehören durch ihre Tat zum bösen Teil unserer Gesellschaft, dennoch darf man sie deshalb nicht ein Leben lang verdammen. "Verdammen" darf man sie schon, eine gewisse Zeit... ins Gefängnis. Aber irgendwann... Irgendwann sollte man auch diesen Menschen ihre Tat verzeihen... Irgendwann sollte man das tun, denn jeder Mensch hat ein Recht auf eine zweite Chance, selbst, wenn es ein Mörder ist, der nach 40 Jahren Haft entlassen wird. |
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20. June 2003, 18:49 | #13 | ||
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Zitat:
Für z.B. jemanden, der eine 6jährige mehrfach vergewaltigt und dann wie ein Stück Vieh abgeschlachtet hat, reichen doch 8 Jahre. Schließlich kann man so einen Täter doch resozialisieren. Die Angehörigen der Opfer haben da bestimmt auch Verständnis für. |
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20. June 2003, 21:14 | #14 |
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2 überspitzte Fragen:
Soll der entlassene Mörder eine Chance zu einem weiteren Mord bekommen? Wieviel Chancen bekommt sein erstes Opfer? Ich sehe das auch bei einer Vergewaltigung so. Das ist Mord an der Seele. |
20. June 2003, 21:31 | #15 |
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Vielleicht sollte man Täter klassifizieren in gute Mörder und böse Mörder - in grausame Vergewaltiger und in zärtliche Vergewaltiger?
Wer will die Grenze ziehen? Wer bestimmt die Grenze? Wo ist die Grenze? |
20. June 2003, 21:41 | #16 | |
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Zitat:
Wäre ich Angehöriger eines solchen Opfers: ich hätte für überhaupt nichts Verständnis, was den Täter angeht. Und am allerwenigsten hätte ich Verständnis für einen Brief von einem Rechtsanwalt, der mir 8 Jahre nach des Todes zB meines Kindes mitteilen würde, dass der Mörder resozialisiert und in Freiheit entlassen wäre. Sorry, ich bin einfach nur ehrlich zu mir selbst und ich weiss genau: Es gibt wenig Dinge, die ich nicht zu verzeihen bereit bin - dies ist definitiv eines dieser Wenigen. |
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20. June 2003, 22:02 | #17 | |
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Zitat:
Wäre ich dann nicht auch eine Mörderin? Eine gute, oder eine böse....? |
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20. June 2003, 22:18 | #18 |
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Für eine derartige Tat oder der Versuch,gibt es keine Entschuldigung.Die einzige Entschuldigung,die ich für den hohen Alkoholgenuss gelten lassen würde,wäre der,daß er die Seniorin schön gesoffen hatte.
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20. June 2003, 22:38 | #19 |
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Und was ist Deine Entschuldigung?
Auch getrunken?? |
20. June 2003, 23:26 | #20 | |
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Das gleitet teilweise ab in eine philosophische Diskussion über Recht, Unrecht, Schuld, Unschuld, Reue und Sühne. Besonders Glühwürmchens
Zitat:
Unschuldig ist das Mädchen, das vergewaltigt oder ermordet wird. Schuldig ohne Zweifel der Mensch, der die Tat begangen hat. Und die trauernde, wütende, verzweifelte Mutter, die Selbstjustiz übt und die Waffe zieht? Ist Richterin und Vollstreckerin, aber Mörderin? Nein. Jetzt bitte kein "Lynchjustiz ist in Deutschland verboten" - das weiß ich. Doch meiner Moralvorstellung nach sollte der Mörder froh über einen schnellen Tod sein, ich könnte mir sehr viel langsamere und qualvollere vorstellen. Und mal ehrlich - es ist eine sehr einfache, ökologische Kosten-Nutzen-Rechnung. Ein toter Vergewaltiger und Mörder schadet nicht mehr und kostet nichts. Ist leicht verzichtbar. Nutzt aber ungemein als Abschreckung; im Gegensatz zu ein paar Jährchen Urlaub auf Staatskosten inklusive Kost, Logis, Fernsehen und netten Gesprächen mit einem dahergelaufenen Psychiater, mit dem man sich prima über seine Kindheit unterhalten kann. Und auch hier will ich wiederum vorbeugend sagen: ich will keinen Paragraphen, in dem steht: "Selbstjustiz ist ausdrücklich erlaubt." Sondern ein ungeschriebenes Gesetz der Duldung, wenn ein Angehöriger eines Opfers die Gerechtigkeit übt, die er für angebracht hält. Denn keine der in Deutschland vorgesehenen Strafen für derartige Gewaltverbrechen ist gerecht; keine. |
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20. June 2003, 23:37 | #21 | |
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Zitat:
Wo fängst du an, wo hörst du auf? Todesstrafe, auch im Sinne von Auge-um-Auge etc., ist immer ein irreversibler Vorgang. Nicht dass ich Mitleid mit echten Tätern hätte, aber was ist mit den unschuldig Angeklagten bzw. Verurteilten? Schauen wir uns doch mal das Ergebnis vieler Todesurteile der us-amerikanischen Justiz an. Erstens immer zu Lasten der Minderheiten. Je dunkler die Hautfarbe, desto wahrscheinlicher ist ein Todesurteil bei einem Kapitalverbrechen. Zweitens oft bei unsicherer und zweifelhafter Beweislage dennoch ein Todesurteil. Drittens selbst bei späteren Entlastungsbeweisen wird oft kein Gebrauch davon gemacht seitens des Gerichts. Also in meinen Augen ist zwar die persönliche Lynchjustiz der Angehörigen ein verständlicher Wunsch, aber das Risiko eines falschen Verdachts ist dabei einfach zu hoch. Statt solcher Massnahmen plädiere ich für Zwangsarbeit, auch harter Art, für gewissenlose, überführte Gewaltverbrecher. Und: entlasst die ganzen Psychoklempner, denn sie wissen nicht, was sie tun. |
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21. June 2003, 01:26 | #22 | ||
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Zitat:
Zitat:
Im Übrigen finde ich die Gefühlskälte und die menschenverachtende Sichtweise deinerseits mehr als erschreckend. |
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21. June 2003, 01:50 | #23 |
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Wenn dir dann wohler ist, schenke ich hiermit jedem Vergewaltiger, Kinderschänder und Mörder der Welt eine Portion Verständnis, Liebe und Aufmerksamkeit, freue mich über die Gerechtigkeit der deutschen Bürokratie und werde mich alsbald daranmachen, ebenfalls ein Töchterchen zu zeugen in der Hoffnung, in spätestens zwölf Jahren meine Herzenswärme und Gesetzestreue in Vollendung unter Beweis stellen zu können.
Zumal o.g. Menschen ja sehr gesetzestreue Bürger sind, indem sie sich den paragraphlich festgelegten Sanktionen unterwerfen. Muss man mal so sehen. Ansonsten muß ich sagen, daß du den Bogen weit überspannst, wenn du von den beiden ekelerregensten, verabscheuungswürdigsten Verbrechen auf Kavaliersdelikte kommst (die teils viel "härter" bestraft werden - aber vielleicht ist ja bloß mein Rechtsempfinden total im Eimer) und mit dem Wort "Anarchie" um die Ecke kommst. Denn, darüber sei aufgeklärt, gilt im Privatrecht bereits der Grundsatz der Lynchjustiz. Sobald mich einer beleidigt und ich ihm im Gegenzug den Mittelfinger zeige, anstatt ihn direkt inklusive einiger Zeugenaussagen anzuzeigen, verwirke ich mein Recht auf eine Anklage. Da ich bereits selber für eine Wiedergutmachung gesorgt habe. Anarchie bereits am nachbarschaftlichen Gartenzaun? Denk mal drüber nach. Sorry für den Sarkasmus im ersten Absatz. Reiner Eigenschutz, nichts gegen dich persönlich. //edit: Ach, verdammich, jetzt sehe ich erst, daß niceguy auch noch was geschrieben hat. Ja, das mit der Strafarbeit geht in Ordnung. ABER: erzähl einem, dem erst nach der Aufrollung seines Falles nach zehn Jahren Steinbruch die Unschuld nachgewiesen werden kann, daß der Vorgang gerade rückgängig gemacht worden ist. Artig bedanken wird er sich. Und, ähm... vergass ich zu erwähnen, daß ich es nicht toll finde, daß man jeden, den man für einen potentiellen Kinderschänder hält, weil er als Bäckereifachverkäufer immer Lollis an die kleinen verteilt, schonmal prophylaktisch kastriert? Daran hängen sich Diskussionen immer so wunderbar auf. Gerade bei Sexualverbrechen erlaubt uns die moderne Gerichtsmedizin allerdings, die Schuldfrage verdammt eindeutig zu klären. Nur als Tip. |
21. June 2003, 02:10 | #24 | |
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Zitat:
Damit schloss ich aber nicht von einer Vergewaltigung auf ein Kavalliersdelikt! Ich bin eben der Ansicht, dass, wenn man ein gewisses Maß an humaner Würde (auch für Schwerverbrecher) nicht aufrecht erhält, unsere Gesellschaft völlig zugrunde geht. Beispiele finden wir in der Geschichte genug... |
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21. June 2003, 02:14 | #25 |
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Okay, andersrum. Was, wenn das Opfer, bzw. die Angehörigen des Opfers, das Strafmaß wählen könnten, nachdem die Schuldfrage geklärt ist? Ginge das okay für dich? Einfach mal, um auf einen kurzen Nenner zu kommen, dann gehe ich da mal näher drauf ein.
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