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14. January 2002, 18:09 | #1 |
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Ich hatte Euch ja erzählt, dass wir hier bei uns einen Fall von Kindesmißbrauch hatten...
Heute hat die Justiz wieder einmal klargemacht, wieviel wert so eine kleine Kinderseele ist.. 4 Jahre Haft, zuvor Unterbringung in einer Psychiatrie, die dort verbrachte Zeit wird angerechnet!! Möchte dazu sagen, dass es Gutachten gegeben hat, die eindeutig ausgesagt haben, dass dieser Kerl eine lebende Zeitbombe ist, die noch lange nicht fertig ist mit ihrem Tun Der Staatsanwalt hat Sicherheitsverwahrung gefordert, dem mochten sich die Richter nicht anschließen, da der Kerl ja netterweise geständig war Deswegen gibt es dann auch in etwa die gleiche Strafe, wie wenn Jemand eine Bank ausraubt und Niemandem was tut ![]() ![]() |
14. January 2002, 19:13 | #2 |
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Wenn man jetzt noch bedenkt, daß eine Soko der Polizei vielleicht wochenlang Tag u. Nacht ermittelt hat, um sowas aus dem Verkehr zu ziehen...
Und dann erst das Zielfahndungsteam, das aufgestellt wird, wenn so ein menschlicher Abschaum nach seinem ersten "Hafturlaub auf Ehrenwort" nicht wiederkommt und sich neue Opfer sucht. Ich finde die Idee der Engländer garnicht so schlecht, die Adressen und Namen von Kinderschändern in den Tageszeitungen zu veröffentlichen. Es muß ja nicht immer in einer Klinik kastriert werden... Sorry, aber das ist meine Meinung |
14. January 2002, 19:17 | #3 |
Ungültige E-Mail Angabe
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Zu so einem Ureit kann ich nur sagen
Ich glaube ehr an die Unschuld einer Hure als an der Gerechtigkeit der Deutschen Justiz. Goa |
16. January 2002, 02:49 | #4 |
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Ich glaube zwar schon an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz, aber stelle immer wieder fest, daß es eine übertriebene Gutmütigkeit der Richter gibt, die man durchaus unterbinden sollte.
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16. January 2002, 11:09 | #5 |
Ungültige E-Mail Angabe
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Meistens ist es doch so die Opfer sind ein ganzes Leben bestraft und die Täter werden "gestreichelt "
Man spricht dann von der schlechten Kindheit der täter und so..... aber wer spricht von den Opfern ? Niemand ! Ich finde unsere Rechtsprechung in solchen Fällen ungenügend . |
27. January 2002, 11:03 | #6 | |
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Zitat:
Aber wenn ich trotz negativem Gutachten ein solches Urteil fälle oder wie in einem anderen Fall zwei Jahre auf Bewährung,weil es das erste Mal war, daß er sich an einem zweijährigem Mädchen verging,muß man zu der Überzeugung kommen,daß hier Kinderficker über einen Gleichgesinnten zu Gericht saßen. ![]() ![]() tschubbl |
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27. January 2002, 11:15 | #7 |
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Ich würde sooo gern mit Kindermisshandler/Mörder oder Missbraucher, nur für 2 minuten Allein in einem Raum sein.......
und nach dem Treffen hat der/die Keine Chance mehr auf ein Anständiges Leben Sollte einer Meine Kinder anfassen....... irgedwie fehlen mir die Worte, mir geht nur im Kopf herum was ich mit dem anstellen würde...... Ohne Arme und Beine zu Leben wäre für den bestimmt nicht mehr Angenehm Kinder und Tiere sind in meinen Augen Hilflos.......Packt mich jemand an, ich wüste was ich tät ![]() |
27. January 2002, 11:21 | #8 | |
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Zitat:
Wenn bekannt ist,daß da Wiederholungsgefahr besteht,sollte nicht davor zurückgeschreckt werden,die Höchststrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung zu verhängen.Da in einem solchen Fall eine Theraphie nicht hilft, sollte man sich diese teure Einrichtung ersparen. Genauso Urlaub! Jedem kleinen Eierdieb verweigert man den Hafturlaub aus irgendwelchen fadenscheinigen Gründen. Aber mit diesen Leuten kann man ja auch keine Werbung machen,die die Unfähigkeit des Vollzugs übertüncht. Da braucht man Mörder und Sexualstraftäter dazu.Wenn man diesem Pack auch noch Urlaub gibt, dann kann man sie auch vorzeitig aus der Haft entlassen. Ich finde es als Unding,wenn alle nach Strafverschärfung schreien. Man sollte doch erst einmal die bestehende Gesetzeslage ausschöpfen. Es kann ja nicht sein, daß man bei Vergewaltigungen die Strafe auf ca.12Jahre hochsetzt und die Täter bekommen weiterhin die Mindeststrafe von 3 Monaten auf Bewährung. Ist einer schlau,dann läßt er sich einen Blasen, dann ist es nur noch sexuelle Nötigung und keine Vergewaltigung. Es gehört hier die Mindeststrafe angehoben auf mindestens 5 Jahre,was schon im Interesse des Opfers ist,denn es kann ja nicht sein, daß so ein Tier 3Monate auf Bewährung bekommt und danach grinsend an seinem Opfer vorbeigeht. tschubbl |
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27. January 2002, 13:50 | #9 |
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Beiträge: 161
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ich sage dazu lieber nichts, denn wenn ich mal anfange, heißt es wieder, oh solche strafen haben die nicht verdient, sind doch auch nur menschen, die eine harte kinder- jugend hatten. jajaja. deshalb sage ich nichts. meine strafen wären gerecht. also hart genug.
könnte mich aufregen nur an solche, ja was, fällt kein passendes wort für die ein, aufregen. |
27. January 2002, 16:23 | #10 | |
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Zitat:
Ich verstehe deshalb auch nicht die Aufregung über die auf Kuba gefangenen Scheißer,denen interessierte es auch nicht,wer da alles in den Türmen ums Leben kam. tschubbl |
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27. January 2002, 16:59 | #11 |
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Nun, natürlich könnte man diese Leute jetzt zum Tode verurteilen, könnte man Folter anwenden, um Geständnisse zu erzwingen, könnte man sie öffentlich mißhandeln, um dem gemeinsamen Durst nach Rache zu stillen, aber auf der anderen Seite muß man sich damit auch dazu bereit erklären, öffentlich zu sagen, daß unser Justizsystem versagt hat, daß Menschenrechte für uns nicht mehr gelten und daß damit auch unsere Demokratie und unsere Verfassung ad absurdum sind. Genau das passiert doch jetzt in den USA. Durch die Behandlung der Gefangenen dort verliert Amerika das Recht, als vorbildliche Demokratie aufzutreten, denn sie ist es nicht mehr. Der Gleichheitsgrundsatz wurde aufs gröbste verletzt.
Natürlich müssen Kriminelle bestraft werden und ich bin auch dafür, daß krankhafte Kinderschänder ihr Leben lang eingesperrt werden, aber trotzdem sollten wir immer im Hinterkopf behalten, daß jedem eine mnenschenwürdige Behandlung zusteht, oder sie steht uns selbst nicht mehr zu. |
27. January 2002, 17:51 | #12 | |
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Zitat:
Bei dem Lebenslangem Wegsperren unter zu hilfenahme der Sicherheitsverwahrung,sind Sexualstraftäter gemeint,bei denen eine Wiederholungsgefahr besteht,d.h.,daß sie nicht therapierbar sind. Da sehe ich wirklich keinen Verstoß gegen die Menschenrechte.Einen Verstoß sehe ich da eher,wenn eine Wiederholungsgefahr attestiert wird und man diesen Menschen nur 4 Jahre gibt,d.h.,daß er nach 32 Monaten sich ein neues Kind aussuchen darf. tschubbl |
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27. January 2002, 19:36 | #13 |
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Natürlich bezog ich das nur auf die Kriegsgefangenen in Kuba. In Bezug auf die Sexualstrafstäter stimmen wir überein.
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27. January 2002, 23:07 | #14 | |
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Zitat:
tschubbl |
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