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24. May 2002, 07:51   #1
Marie
 
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Sollen Inhaftierte Rechte haben?

US-Gericht: Häftling darf kein Sperma an seine Frau schicken

San Francisco (Reuters) - Ein US-Häftling darf einem Gerichtsurteil zufolge seiner Frau kein Sperma zur künstlichen Befruchtung schicken. In den USA hätten Häftlinge kein verfassungsmäßiges Recht auf Fortpflanzung, entschied am Donnerstag ein Bundesberufungsgericht in San Francisco.


Der klagende Häftling sitzt in einem kalifornischen Gefängnis eine lebenslange Haftstrafe ab. So genannte "conjugal visits" ("eheliche Besuche"), bei denen Paare einige Zeit ungestört gemeinsam verbringen können, sind ihm verboten. Er hatte argumentiert, angesichts des Alters seiner Frau, die 46 Jahre alt ist, sei die Fortpflanzung per Post die einzige Möglichkeit, seinen Kinderwunsch zu erfüllen.


Das Recht auf Fortpflanzung sei mit einem Gefängnisaufenthalt unvereinbar, entschied das Gericht nun knapp mit sechs zu fünf Stimmen. Grund seien Natur und Ziele des Strafvollzugs, darunter die Isolation von Gefangenen, ihre Bestrafung und Rehabilitation



Was meint ihr, sollen Schwerverbrecher,überhaupt Privilegien haben?
 
24. May 2002, 08:00   #2
Bandwurm
Erde, Wind & Feuer
 
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Ja!!
Es sind Menschen.
 
24. May 2002, 08:06   #3
jupp11
 
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Nun ja, vielleicht nicht gerade Privilegien...

allerdings sollte eine Gesellschaft, die im Begriff ist, sich über die Rechte von Tieren Gedanken zu machen, auch mal überlegen, welche Möglichkeiten es gäbe, den Strafvollzug auch zu einem Sozialisierungsversuch zu machen.

Ich stelle nämlich fest, dass wir, wenn uns jemand beklaut hat, sehr wohl akzeptieren, dass wir ihn nicht "zurückbeklauen" sollten um die Sache zu sühnen, dies allerdings nicht konsequent zu Ende denken.

Die Auge um Auge Vergeltung, die oftmals von staatlichen Organen erwartet wird, lässt sich nämlich mit dem letzen Absatz nicht vereinbaren. Auch nicht bei Kapitalverbrechen.
 
24. May 2002, 08:18   #4
quentin
 
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In Deutschland hapert es eher mit den Rechten der Opfer, die Rechte der Täter werden sehr wohl wahrgenommen.
Reha ist gut, wenn man einen Erfog erwarten kann.
Bei Pädophilen bin nicht nur ich der Meinung, dass es eine Reha mit Erfolg nicht gibt und für Versuche sind mir Kinder/die Gesellschaft zu schade.
Null - Toleranz bei Kinderschänder. Das ist eine Abnormität des Gehirns, kann man nicht heilen.

mfg
 
24. May 2002, 08:24   #5
Marie
 
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Und was ist mit den Vergewaltigern?
Was ist mit Mördern?Die vorsätzlich getötet haben?

Was ist dann mit denen die es aus dem Affekt getan haben, ohne Planung?

Ich denke da sollte man dann doch differenzieren.

Die Frage ist doch, läßt es der Gesunde Menschenverstand überhaupt zu, das diese Leute(außer Kinderschänder völlig ausgenommen) ein besseres Leben hinter Gittern bekommen.
Und, kann man das Überhaupt realisieren?
 
24. May 2002, 08:56   #6
quentin
 
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Was ist dann mit denen die es aus dem Affekt getan haben, ohne Planung?
_______________________
sollte m.E. zu beheben sein, wenn man den Täter dazu bewegt, sich damit auseinander zu setzen. Da bin ich sicher.

Vergewaltigung. Ist triebgesteuert, inwieweit hier eine Kontrolle erreicht werden kann? Könnte ich mir vorstellen.
mfg
 
24. May 2002, 08:58   #7
jupp11
 
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@quentin
das mit den Rechten der Opfer ist sicherlich richtig. Es gibt einen unglaublichen Nachholbedarf in diesem Bereich.

Hilfreich wäre es sicherlich, wenn die Presse sich mit dieser Materie mal etwas mehr befassen würde, aber es ist wohl zu unspektakulär und fördert nicht unmittelbar die Auflage.

@all

wenn meine Frau vom besoffenen Nachbarn überfahren wird, schnappe ich mir KEINE Flasche Schnaps und mein Auto, um die Frau des Nachbarn zu überfahren.

Wenn mein Kind vergewaltigt und umgebracht wird werde ich nicht das Kind des Vergewaltigers missbrauchen und umbringen.(mir ist die Angreifbarkeit dieses Argumentes bewusst)

Und ich erwarte auch keine solchen Aktionen vom Staat, in dem ich leben möchte.

Eine Gesellschaft muss sich schützen (denn sie ist insgesamt das Opfer von Verbrechen). Aber sie sollte niemals Täter werden.
 
24. May 2002, 09:08   #8
tschubbl
 
Beiträge: n/a
Ich meine,daß unser Strafsystem nicht stimmt und auch weiterhin nicht stimmen wird,solange es diverse Bildzeitungsabiturienten gibt,die für einen Eierdiebstahl,"die Rübe runter",verlangen oder an lebenslänglich grenzende Haftstrafen,jedoch dabei vergessen,daß ein Gefängnisinsasse dem Staat und folgedessen auch diesen Schreihälsen,pro Tag ca.200€ kostet.Dazu kommt noch Sozialunterstützung für die Frau,mit kleinen Kindern,die deshalb nicht arbeiten dann.Diese Stütze muß wieder gegeben werden,wenn er auf Grund der,durch die Haftzeit,entstandenen Fehlzeiten,niedrigere Rente bekommt.
Ich glaube,daß man da besser beraten wäre,wenn man den Straftäter begleitend dazu anhält,einer Arbeit nachzugehen und den finanziellen Schaden wieder gut macht,wodurch man auch den Versicherer den Wind aus den Segeln nimmt,auf Grund der gestiegenen Schadenshäufigkeit,die Prämien zu erhöhen.
Desweiteren konnte ich aus der Tagespresse entnehmen,daß Leute,denen das Wasser bis zum Hals stand,da sie pleite waren und ein Ding drehten, mit einer Geldstrafe belegt wurden,die nur durch eine erneute Straftat beglichen werden kann,um die Geldstrafe nicht absitzen zu müssen.
Oder ein Eierdieb,wo es klar ist,daß er Bewährung bekommt und da es zum Ersten Mal war erst recht,wird in Untersuchungshaft genommen,die Wohnung wird zwangsgeräumt und wenn der Täter dann wieder auf freien Fuß ist,steht er vor dem nichts und die nächste Straftat ist vorprogrammiert.
Ist das eine ABM für Richter? :confused:
Schaut man sich dann noch das Strafmaß dieser Eierdiebe und das der Kinderschänder an,muß man doch der Überzeugung gelangen,daß diejenigen,die die Urteile fällen,selber Kinderf.i.c.k.e.r sein müßen,denn anders kann man die großzügige Milde nicht nachvollziehen.
Genauso finde ich die Praktiken der Strafhöhen.Da plärren doch diverse Politiker aus reiner Profilierungssucht nach Strafverschärfung und dann wird die Höchststrafe von 10 auf 12 Jahre angehoben anstatt die bestehende Gesetzeslage auszunützen.Was nützt eine Höchststrafe von 10 Jahren,wenn die Mindeststrafe,wie bei Vergewaltigung,3 Monate beträgt und auch verhängt wird und die noch auf Bewährung.Es kann doch wohl nicht angehen,daß sich einer an einem zwei jährigen Mädchen vergeht und dafür 2 Jahre auf Bewährung erhält nur weil er betrunken war und es das erste Mal gewesen sein soll.Vielleicht wurde er noch nie erwischt.
Hier ist doch der Gesetzgeber gefragt,die Mindeststrafe auf 5 Jahre ohne Bewährung zu erhöhen um auszuschliesen,daß Kinder fi..er kein wohlwollendes Urteil über Kinderfi..er fällen.
Rechte sollen unser Inhaftierden auf jeden Fall haben und warum soll diese Samengeschichte in besonderen Fällen oder generell nicht möglich sein?
Gott sei Dank,sind wir von der, manchmal, öminösen,angelsächsischen Rechtsprechung, noch weit entfernt.
 
24. May 2002, 09:15   #9
jupp11
 
Registriert seit: January 2002
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@tschubbl

ja
 
24. May 2002, 09:17   #10
quentin
 
Registriert seit: April 2002
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@jupp, deswegen haben wir Gesetze, hat, sollte jedes Land eine Gewaltenteilung haben.

Es gibt Verbrechen, da kann man der Gesellschaft sehr wohl einen Vorwurf der indirekten Mittäterschaft vorwerfen, da halte ich es für die verdammte Pflicht der Justiz, dies zu berücksichtigen. Dies sollte dieser Gesellschaft durch die Presse vorgehalten werden. Keine Frage.

Einen generellen Täterschutz bedeutet dies allerdings auf keinen Fall. Berufsverbrecher sind wegzuschließen und dabei meine ich keine notorischen Eierdiebe.

mfg
 
24. May 2002, 09:27   #11
Marie
 
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Meiner Meinung nach, sind viele Urteilssprüche zu milde, wie tschubbl schon erwähnte.

Doch so lange in dieser Richtung nichts getan wird, tritt auch keine Verbesserung der Lage ein.

Sind solche Gefängnisse die wie Pilze im Amiland aus dem Boden wachsen, denn sinnvoll?
Ist es wirklich besser die Insassen dort wie den letzten Dreck zu behandeln sie zu knechten und zu demütigen?
Was ist wenn sie entlassen werden?
Meiner Meinung nach, ist eine weiter Straftat vorprogramiert.
 
24. May 2002, 10:02   #12
tschubbl
 
Beiträge: n/a
Möchte auch noch zu den schweren Straftaten etwas schreiben.
Zuersteinmal eine kleine Aufklärung.Lebenslänglich ist nicht wie früher angenommen,25 Jahre oder wie heute 15 Jahre,Lebenslänglich ist wirklich Lebenslänglich.
Früher konnte je nach Bundesland,zwischen 22 und 32 begnadigt werden.Da wir aber vor dem Gesetz alle gleich sind (nur manche sind gleicher),wurde diese Praxis vom BVG als verfassungsverletzend verurteilt.Danach einigten sich der Bund und die Länder oder wer auch immer,daß nach 15 Jahren begnadigt werden kann,jedoch nicht muß,d.h.,daß der Täter bis zu seinem Lebensende in Haft bleiben muß.
Ich meine,daß bei,zu lebenslänglich Verurteilten,die ihren Partner umbrachten und zu erwarten ist,daß dies einmalig war,eine Begnadigung,durchaus ausgesprochen werden kann.
Jedoch bei Tötungen,die zur Verdeckung einer Straftat dienen,bei Sexualfällen, der Geldbeschaffung oder was auch immer,sollte wirklich bis zum letzten Atemzug inhaftiert werden.
Um vorzubeugen möchte ich auch dazu Stellung nehmen,daß eine geforderte Todesstrafe nicht ihren Zweck erfüllt,die Abschreckung.Der beste Beweis ist da die USA.Obwohl auf Mord die Todesstrafe verhängt werden kann/wird,wird weiter gemordet.Dies ist damit zu begründen,daß ein jeder der Meinung ist,daß er den perfekten Mord begeht und nicht erwischt wird.Mit dieser Einstellung begeht er auch dann die Tat.
Würde er aber davon ausgehen,daß er erwischt werden würde,so würde er sich die Tat wahrscheinlich nochmals überlegen und nicht ausführen.Leider siegt immer die Selbstüberschätzung.


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Zitat:
Einen generellen Täterschutz bedeutet dies allerdings auf keinen Fall. Berufsverbrecher sind wegzuschließen und dabei meine ich keine notorischen Eierdiebe.

Hi quentin

Natürlich gehören Berufsverbrecher weggeschlossen.Da gehört sogar eine anschliesende Sicherheitsverwahrung ausgesprochen,jedoch nur gegen solche,denen Leib und Leben egal war.
Aber die bekommen ja noch Urlaub aus Promotion und die Eierdiebe schauen in die Röhre,denn mit denen kann man sich kaum profilieren.Dies geht nur mit Mörder und Sexualtäter,die man auf Hafturlaub schickt.
 
28. May 2002, 15:23   #13
mhritter
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Ich habe prinzipiell kein Mitleid mit Verbrechern. Leidere ist es in unserer Gesellschaft immer wieder der Fall, dass das Opfer weniger beachtet und bemitleidet wird als der Täter.
Zu einer Inhafttierung stell ich mir halt immer wieder die Frage, wenn der Täter sowieso irgendwann wieder einmal raus kommt, was soll der dann eigentlich machen. Der Dieb wird wohl weiterklauen (notgedrungen) der Kinder- oder Frauenschäder wohl auch weiterschänden (notgedrungen), denn geheilt wird er im Knast ja wohl nicht werden. Der Killer wird wohl auch munter weiterkillen, denn eine ander Einnahmequelle wird er kaum finden.
Das kann man jetzt sicher auch noch mit Drogendealern, Schleppern, korrupten Beamten, usw. erläutern.
Nur, was macht man wirklich mit einem Verbrecher? Wenn er sowieso wieder frei kommt, ist es in unserer Gesellschaft ziemlich sicher das er so wie vorher wieder weitermacht. Ob nach 5, 6 oder 7 Jahren ändert wohl am Problem nicht wirklich was.
Damit ist außer Spesen nix gewesen.
Vielleicht sollte man gleich nach der Verurteilung mit Dingen wie Resozialisierung, Wiedergutmachung und dgl. beginnen?

Ciao Michael
 
28. May 2002, 16:21   #14
Maggi
 
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das seh ich fast genauso. Mitleid vielleicht nicht, aber Rechte schon, denn obwohl sie (meistens auch nicht ohne Grund) im Gefängnis sitzen, sind sie immer noch Menschen.

Neulich kam im Fernsehen (nein, nicht der "Frauenknast") eine Dokumentation über deutsche Gefängnisse.
Man selber kann sich nicht verbessern, aber es wird von einem erwartet, denn man will ja nicht zurück in das Loch.
Wie soll man sich aber bessern, wenn man nichts hat, wie man sich bessern könnte? Wie soll man zum beispiel einen vernünftigen beruf ausüben, wenn man Geld braucht, um etwas zu lernen, das man nicht hat??
Deshalb denke ich auch das man (notgedrungen) soweiter machen wird, wie man vorher auch angefangen hat.

Ich stehe jetzt keinesfalls dazu, den frisch entlassenen Häftlingen eine Lehrstelle zu bezahlen, oder das man die Gefängnisse gleich ganz abschafft! Das ist wieder so etwas, wo man irgendwie nichts machen kann...
 
28. May 2002, 16:24   #15
tschubbl
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Vielleicht sollte man gleich nach der Verurteilung mit Dingen wie Resozialisierung, Wiedergutmachung und dgl. beginnen?
Hi mhritter

Du sagst mit Deinem von mir zitierten Satz,alles was zu sagen ist.
Nur alles in den Knast stecken will ich halt nun doch nicht.Vor allem keine Eierdiebe,bei denen es auch keine Opfer in einem gewissen Sinn gibt,denn von denen macht jeder Gute,wenn es zur Abrechnung mit der Versicherung kommt.Meine Kritik an der Justiz,bezog sich eben nur auf diese Eierdiebe mit Bagatellfälle und Ersttäter.Bei schweren Sachen,habe ich mich klar zu den Haftstrafen bekannt.Bei Sexualstraftäter bin ich für ein Wegschließen für immer,denn das ist nicht therapierbar,zu mindest für mich nicht vorstellbar.Die Sache ist doch ganz einfach,wenn ich auf große Brüste stehe,dann stehe ich eben auf Frauen mit großen Brüsten.Man kann mir das nicht ausreden oder unterdrücken,denn jedes mal wenn ich eine Frau mit großen Brüsten sehe,dann werde ich eben scharf auf sie.Bei kleinen Kindern ist es auch nicht anders und deshalb sollten diese Kinder,diese Frauen vor diesen Typen geschützt werden und das geht eben nur über eine lange Haftstrafe und anschliesender Sicherheitsverwahrung.
Aber deshalb muß ein Gefangener auf seine im Grundgesetz der Bundesrepublick Deutschland verbürgten Rechte,nicht verzichten.
 
28. May 2002, 16:36   #16
Maggi
 
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Hi tschubbl

Zitat:
Zitat von tschubbl
Bei Sexualstraftäter bin ich für ein Wegschließen für immer,denn das ist nicht therapierbar,zu mindest für mich nicht vorstellbar
Wenn du hier in Deutschland lebenslänglich gibst, dann ist das ja nicht lebenslänglich. Das sind dann zwar ziemlich viele Jahre, so das du dein Leben gleich wegschmeißen kannst, aber wirklich lebenslänglich gibts hier nicht.
 
28. May 2002, 17:23   #17
Marie
 
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Wenn du mit 70 eingelocht wirst, dann schon.
 
28. May 2002, 18:00   #18
jupp11
 
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@Maggi

gibts schon, siehe weiter oben im Thread. Ich glaub tschubbl hat da einen Beitrag gepostet, aus dem das hervorgeht.
 
28. May 2002, 18:50   #19
Isabeau
 
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Also ich bin der Ansicht der Fall mit dem Sperma ist schon etwas ganz besonderes.... wobei ich sagen würde, dass man es dem Mann gestatten sollte ...ist ya auch voll verständlich das die Frau gerne ein Kind hätte und wenn es nunmal nicht anders geht warum verbietet man ihm dann noch diesen letzten Weg ..*kopfschüttel* das trifft bei mir auf unverständnis

Und zu den Strafen, dass ist so eine Sache ..ich finde das zB Vergewaltiger vieeeeeeel zu leicht bestraft werden ..es ist doch bei uns fast schon so das Steuerbetrug härter bestraft wird als Vergewaltigung etc .......das darf meiner Ansicht nach nicht sein
Und die armen Opfer ...es ist sicher unvorstellbar wenn man sich überlegt was sie leiden müssen wenn sie wissen das derjenige der einem so schlimmes angetan hat nach kurzer Zeit schon wieder auf freiem Fuss sein kann.....

Unsere Rechtssystem ist einfach oft nur beschissen meiner Ansicht nach

Greetz Isa
 
28. May 2002, 23:50   #20
niceguy
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Inhaftierte sind auch nur Menschen - messen wir uns selbst an dem, wie Knastis leben müssen in unserer Gesellschaft.

Unterschiede darf es aber geben. Inhaftierte mit kurzen oder mittleren Strafen dürfen ruhig eine Aus- oder Weiterbildung machen und sich an den Medien erfreuen. Das nützt auch der Gesellschaft bei der Wiedereingliederung. Das mit dem Sperma halte ich auch für einen übertrieben Wunsch.

Langzeitknackis oder solche, die wegen schwerer und schwerster Straftaten verurteilt sind, sollten Zwangsarbeit verrichten. Eine Resozialisierung oder die Heilung psychischer Defekte (Vergewaltiger, Perverse, Kinderschänder, Mörder und andere Skrupellose) ist bei den meisten dieser Leute eh aussichtslos. Wenn sie eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen, dann sollen sie bis zu ihrem unrühmlcihen Ende weggeschlossen bleiben.

An die Opfer denkt kaum einer. Bei uns gegenüber wurde vor fast zwei Jahren die Bank überfallen. Wirklich brutale Yugos waren das. Die Angestellte, der ein scharfes Messer an den Hals gehalten wurde, war ein halbes Jahr unfähig, wieder in der Bank zu arbeiten und selbst jetzt noch hat die Frau Albträume (ich kenne sie persönlich).

Die Typen wurden ein paar Überfälle später gefasst. Alles Berufsverbrecher mit entsprechender Karriere. Da hilft kein Privileg mehr, die auf den rechten Weg zu bringen.

Ciao - LionSpeedy
 
12. June 2002, 12:58   #21
tschubbl
 
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Zur Unterstützung meiner Behauptung,bei uns würde zuviel eingesperrt,laß ich in meiner Tageszeitung einen Beitrag,daß Straftäter,die zu einer Geldstrafe verurteilt wurden und die nicht bezahlen können,dieselbe nicht absitzen müßen,was alleine da,über 60000 Haftplätze einspart.
Erlassen wird da nichts,die Geldstrafe muß in gemeinütziger Arbeit,abgearbeitet werden.
 
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