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1. February 2002, 23:43 | #1 |
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Kann man hier einsehen
http://www.cad-zeichenbuero.de/technik/xenon/xenon.htm Passende Teile werden bei http://www.ebay.de/ Angeboten. Sehen und geshen werden, wers braucht (s.o.) Ciao Wire |
25. February 2002, 16:37 | #2 |
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Die Idee ist ja nicht schlecht,aber sie muß ja nicht durch so einen Pfusch verwirklicht werden.
Vielleicht sollte man sich mal nach komplett Umbausätze umschauen,die gibt es auch und sind mit Einbau auch nicht viel teurer. Was teurer wird,ist die automatische Leuchtweitenregulierung und vorallem die Scheinwerferwaschanlage,die mit der Scheibenwischanlage kombiniert ist,zumindest bei meinem Fahrzeug. tschubbl |
25. February 2002, 20:50 | #3 |
Registriert seit: January 2001
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Nicht für alle Fahrzeuge wird ein Nachrüstkitt angeboten, eigentlich eher bei wenigen. Zu den Preisen sag ich mal lieber nichts. Welches Fahrzeug fährst Du?
Zum Thema Leuchtweitenregulierung u. Wischwasch hier noch ne Info : Zeichen: TÜV-SW Ha/Kr Ersetzt: K 10/96 Suchbegriffe: Scheinwerfer; Xenonlicht; Gasentladungslampen; Nachrüstung; K 22/96 Entspr. TÜV-SW K-Info: K 36/96 Nachträgliche Ausrüstung von Fahrzeugen mit Xenonlicht-Scheinwerfern §§ 19, 21, 29 StVZO Inhalt/Kurztext: Bei Fahrzeugen, die nachträglich mit Xenonlicht-Scheinwerfern ausgerüstet werden, entfallen künftig die Auflagen: Automatische Leuchtweitenregulierung (LWR) und Scheinwerferreinigungsanlage (SRA), sofern die Scheinwerfer eine ABG bzw. eine Genehmigung ohne diesbezügliche Bedingungen haben. Schaltung: Das Fernlicht darf nur zusammen mit dem Xenon-Abblendlicht leuchten. Ausführlicher Text: Es war zu klären, ob bei Nachrüstungen von Fahrzeugen mit Scheinwerfern mit Gasentladungslampen (Xenonlicht) die gleichen Auflagen, die von der EG-Kommision bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen im Rahmen von EG-BE festgelegt worden sind, auch hier erfüllt sein müssen. Nach rechtlicher Prüfung wurde festgestellt, daß in den bisher vom KBA erteilten ABG´s für Xenonlicht-Scheinwerfer die besonderen Anforderungen „automatische LWR„ und „SRA„ nicht aufgeführt sind und folglich nicht gefordert werden können. Die Xenon-Scheinwerfer erfüllen zwar die für Abblendlicht vorgeschriebenen zulässigen Blendwerte, erzeugen aber durch ihre höhere Lichtintensität bei verschmutzter Abschlußscheibe ein viel stärkeres Streulicht als z.B. Halogenscheinwerfer. Desgleichen ist die Blendwirkung bei falsch eingestellten Scheinwerfern sehr hoch. Aus diesen Gründen sind dem betroffenen Fahrzeughalter die mögliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erläutern und die Nachrüstung des Fahrzeuges mit einer automatischen LWR und einer SRA zu empfehlen. Die Schaltung muß so ausgeführt sein, daß die Fernlichtscheinwerfer nur zusammen mit den Xenonlicht-Scheinwerfern für Abblendlicht eingeschaltet werden können. Die Begründung für diese Zwangsschaltung ist folgende: Durch die Anlaufzeit nach Einschalten der Gasentladungslampe würde beim herkömmlichen Umschalten von Fernlicht auf Abblendlicht für kurze Zeit überhaupt kein Licht auf die Fahrbahn kommen; zusätzlich würde die Farbwiedergabe von weißem Halogenlicht auf leicht bläuliches Xenonlicht nach der Dunkelphase übergangslos wechseln und könnte zu Irrtationen führen. Die vorgeschriebene Simultan-Schaltung ist trotz der Kunststoff-Abschlußscheiben möglich, da die Fernlicht-/Abblendlichtscheinwerfer in getrennten Gehäusen untergebracht sind. Formalrechtlich erlischt die BE eines Fahrzeuges nach Einbau von Teilen mit einer Genehmigung gem. § 19 (3) Nr. 2 nicht, dennoch kann es zu Gefährdungssituationen kommen, wenn die Schaltung nicht so ausgeführt ist, daß das Fernlicht nur zusammen mit dem Xenon-Abblendlicht leuchten kann. Wird im Rahmen einer HU festgestellt, daß die Schaltung nachgerüsteter Xenon-Scheinwerfer nicht den obigen Anforderungen entspricht, ist dies als EM (Wiedervorführung erforderlich) zu bewerten. (Quelle: FKT-SA „Licht„ II/96 Pkt. 11.5 und beispielhaft ABG K 44523, ECE-R 98 Nr. 00277 sowie EG-BG e 1* 76/761*89/517*0370*00 in Verbindung mit einer Ausnahmegenehmigung der EG-Kommission; TPL/ÜOL TÜV SW) ------------------------------------------------------------ Ende K-Blatt des TÜH Ciao Wire |
25. February 2002, 23:04 | #4 | |
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Zitat:
wenn man allerdings die sra nachrüstet sollte man möglichst noch einen grösseren behälter fürs wischwasser mitinstallieren denn der ist bei serieneinbauten nämlich auch grösser. ich empfehle bei einem eventuellen autokauf xenon gleich mitzubestellen oder ein gebrauchtfahrzeug mit serienanlage. starbucks |
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25. February 2002, 23:18 | #5 | |
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Zitat:
Mit der größe des Wasserbehälters könntes Du wohl recht haben das man einen größeren nehmen sollte. Ciao Wire |
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25. February 2002, 23:21 | #6 | |
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Zitat:
starbucks |
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26. February 2002, 01:44 | #7 |
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Soweit ich mich erinnere,war das ein Hellakatalog,den ich flüchtig durchsah und die Preise lagen da bei ca.1500,-DM.Wenn die Nachrüstung auch ohne die anderen Einrichtungen genehmigt wird,so finde ich daß nicht schlecht.Die Scheinwerferreinigungsanlage habe ich und mit dem Xenonlicht bin ich auch schon im aktuellen 5er BMW gefahren und habe festgestellt,daß das schon toll ist.
tschubbl |
26. February 2002, 10:13 | #8 |
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vielleicht sehe ich die sache auch vom falschen standpunkt aus??
aber für mich macht es halt keinen sinn etwas nachzurüsten, was besser schon von anfang an im fahrzeug sein sollte. starbucks |
26. February 2002, 12:13 | #9 |
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Kommt doch immer auf die Situation an.Ein Vertreter,der viel unterwegs ist benötigt ein Auto,jedoch hat dies eben kein Xenonlicht und er lässt nachrüsten,was man ja auch machte als das H4-Licht auf den Markt kam und eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Bilux-Licht war.Oder die Umrüstung von Kontakt,auf Kontaktlose Zündverteiler,wo danach das Einstellen und das Wechseln der Kontakte entfiel,was auch den Verbrauch senkte,da man immer mit einer optimalen Zündung unterwegs war. Die meisten Umrüstungen gibt es ja im Car-HIFI,was eine deutliche Verbesserung bringt.Also generell sollte man sich nicht gegen Umrüstungen sperren und diverser unnötiger Schnickschnack ist Sache des Einzelnen.Als Beispiel wäre da das berühmte Gummi-Metallteil,daß vom PKW auf die Straße hängt und für Entspannung und was weiss ich sorgen soll.Da hatte der Hersteller, gleich nachdem er es auf den Markt brachte, in einschlägigen Fachzeitschrifften inseriert,daß es keine Wirkung hat,sie das Produkt gerne einstellen würden,aber auf Grund der Großen Nachfrage davon absehen.
tschubbl |
26. February 2002, 12:27 | #10 | ||
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Zitat:
Zitat:
![]() aber die webseite sagt etwas anderes und da befürchte ich eine rumpfuscherei. ![]() starbucks |
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26. February 2002, 12:33 | #11 |
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aber die webseite sagt etwas anderes und da befürchte ich eine rumpfuscherei
Genau das habe ich in meinem ersten Beitrag zu dem Thema zum Ausdruck gebracht. tschubbl |
26. February 2002, 12:35 | #12 |
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dann sind zwei vernünftige menschen einer meinung.
starbucks |
26. February 2002, 13:02 | #13 | |
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Zitat:
![]() ![]() tschubbl |
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26. February 2002, 20:05 | #14 |
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Ihr habt ja beide rechtm nur ist es eine Ansichtssache und daher von jedem anders beurteilt. Sicherlich ist ein Fachgerechter Einbau das beste doch ist es auch eine Preis frage! Das sich an den Umbau keine Laien ran machen sollten. Es ist eher für die paar Autobastler hier auf dem Board gedacht. Hätte aber nie gedacht das sich wirklich jemand für den Thread interessiert ![]() ciao Wire |
26. February 2002, 22:26 | #15 |
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Wire
Genauso habe ich es auch aufgefasst und es sollte Dich keinesfalls daran hintern,weiterhin solche Sachen zubringen,auch wenn wir darüber diskutiert haben. ![]() Ob das wirklich billiger ist,dazu müßte man wirklich mal ein Angebot auseinanderpflücken,um zu sehen,was da alles an Teile dabei ist. Probleme können spätestens dann die umgebauten Scheinwerfer bringen,wenn es zum Unfall kommt und nach Schuldigen gesucht wird,denn durch den Umbau wurde die Bauart verändert und somit erlischt auch die Betriebserlaubnis für diese Scheinwerfer und wahrscheinlich auch für den PKW. tschubbl |
26. February 2002, 22:33 | #16 | |
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Zitat:
![]() starbucks PS:bin kein bastler! |
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26. February 2002, 23:35 | #17 |
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@tschubbl, ich bin davon ausgegangen das der Umbau eine TÜV Abnahme erhält bzw. zugelassen wird!!
Ich bin auch kein Fan von Hobbybastlern die sich u. andere im Straßenverkehr in Gefahr bringen. Und bei einer Veränderung der Lichtanlage erlischt die Zulassung/Betriebserlaubnis und somit die Versicherung. Im falle eines Unfalls mit Todesfolge darf der "Täter" es aus eigener Tasche zahlen bzw. an die Versicherung zurück zahlen. Bei der Sicherstellung des Fahrzeuges wird auch ein Gutachter eingeschaltet dessen Aufgabe es ist sollche Veränderungen zu finden bzw. Mängel feststellen. Was für Fahrzeuge fahrt Ihr denn? Ciao Wire |
26. February 2002, 23:38 | #18 |
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BMW
tschubbl |
26. February 2002, 23:50 | #19 | |
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starbucks |
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27. February 2002, 23:09 | #20 |
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hi
öhem, dume frage am rande, gibtz sowas eigentlich auch für roller? also xenon? =) wäre ja deeeer reißer ![]() |
4. March 2002, 17:20 | #22 |
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Die 66Ah-Batterie kannste ja ins Helmfach stellen.
![]() tschubbl |